OVG-Greifswald kippt Corona-Hotspot-Regel in MV: Das gilt jetzt
23. April 2022Die umstrittene Regelung ist wenige Tage vor ihrem Auslaufen gerichtlich gekippt worden. Damit werden bisher zentrale Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern hinfällig.
Einkaufen ohne Maske und volle Theater und Kinos: Das ist nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald ab sofort auch in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich. Das Gericht hatte am Freitag die vom Landtag im März beschlossene Hotspot-Regel gekippt. Eigentlich sollte diese noch bis zum 27. April gelten. Die AfD-Landtagsfraktion hatte aber gegen den Landtagsbeschluss geklagt.
Maskenpflicht im Einzelhandel entfällt
Das Gericht gab dem einstweiligen Rechtsschutzantrag der AfD in wichtigen Punkten statt. Von dem Urteil betroffen sind vor allem das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer Maske. Dem Gericht zufolge entfällt die Maskenpflicht etwa im Einzelhandel, auf Wochenmärkten und im Großhandel, bei körpernahen Dienstleistungen, bei Freizeitangeboten und in der Gastronomie.
Kinos und Theater dürfen alle Plätze nutzen
Auch das Abstandsgebot in öffentlich zugänglichen Innenräumen ist gekippt worden. Damit können Kinos und Theater in MV wieder die volle Platzkapazität ihrer Säle nutzen. Bislang mussten Besucher sich im sogenannten Schachbrettmuster platzieren, wodurch ein erheblicher Teil der Plätze nicht zur Verfügung stand. Das Gericht verwarf auch die Optionsmodelle, mit denen Anbieter die Abstandsregel umgehen konnten, wenn sie stattdessen Testpflichten verhängten.
Keine neue Virusvariante im Umlauf
Zwar hatte der Landtag mehrheitlich dem Vorschlag der Landesregierung zugestimmt, das ganze Land als Hotspot einzustufen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür haben laut Gericht jedoch nicht vorgelegen. Dazu hätte zum Beispiel eine neue und signifikant gefährlichere Coronavirus-Variante auftreten müssen. Ist dies nicht der Fall, hätte die Landesregierung zwar auch strengere Maßnahmen beschließen können – aber diese laut Gericht für jeden Landkreis gesondert begründen müssen, etwa mit extrem vielen Neuinfektionen oder überlasteten Krankenhäusern. Pauschal MV lächendeckend zum Hotspot zu machen, sei nicht ausreichend.
Weiter Maskenpflicht bei Veranstaltungen
Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Nicht aufgehoben wurde nach Angaben des Gesundheitsministeriums die Maskenpflicht bei Veranstaltungen, kulturellen Angeboten, Messen oder Beherbergung. Die 3G-Erfordernis bei der Anreise Ungeimpfter im Hotel habe ebenfalls Bestand und auch die 2G-plus-Verpflichtung in Clubs und Diskotheken, erklärte Ministerin Drese.
Masken-Tragen im Schulgebäude keine Pflicht mehr
Vor dem Hintergrund der Gerichtsentscheidung hat Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) entschieden, bereits vom kommenden Montag an das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude nur noch zu empfehlen. Auch das Einhalten von Abständen sei weiterhin sinnvoll. Die Corona-Testpflicht in den Schulen ist von dem Gerichts-Beschluss laut Oldenburg nicht betroffen und bleibt zunächst unverändert.
Gesundheitsministerin Drese bedauert Unklarheiten
Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) bedauerte am Freitag, dass kurz vor dem Auslaufen der Hotspot-Regelungen am Donnerstag jetzt noch einmal Unklarheiten über die geltenden Regelungen entstehen. „Selbstverständlich werden wir jedoch das Urteil des OVG akzeptieren“, erklärte sie.
CDU: „Niederlage mit Ansage“
Die AfD-Landtagsfraktion bezeichnete die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts als Niederlage für Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). „Ein großer Erfolg! Die Corona-Hotspot-Regelung ist rechtswidrig“, so der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Ex-Justizministerin Katy Hoffmeister, bezeichnete die Gerichtsentscheidung als „Niederlage mit Ansage“ für die Landesregierung: „Ich hatte im Landtag davor gewarnt, eine eindeutig rechtswidrige Verordnung auf den Weg zu bringen. Die Landesregierung wollte diese Warnung nicht hören.“ Nun habe sie dafür vom OVG die Quittung bekommen.