Ende der Hotspot-Regeln: MV lockert Corona-Maßnahmen
28. April 2022Seit Donnerstag (28. April) geht Mecklenburg-Vorpommern bei Corona keinen Sonderweg mehr – alle Maßnahmen, die über den bundesweiten Basisschutz hinausgehen, sind gefallen. Die Landesregierung appelliert an die Eigenverantwortung.
Mecklenburg-Vorpommern hat seine Sonderrolle bei der Bekämpfung der Corona-Krise abgelegt. Seit Donnerstag gelten nur noch die Corona-Basisschutzmaßnahmen – wie in den meisten anderen Bundesländern schon seit Anfang April. Die nun eingetretenen Lockerungen betroffen vor allem die Veranstaltungsbranche und den Tourismus.
Keine 3G-Regel im Tourismus
Auf Messen und Veranstaltungen gilt jetzt grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr. Auch bei der Beherbergung in Hotels oder Pensionen fällt die Maskenpflicht weg – ebenso wie die 3G-Regel bei der Ankunft. Das heißt, dass Geimpfte und Ungeimpfte wieder ohne Test einreisen und ohne Maske einchecken können. Hintergrund ist, dass die aktuelle Corona-Landesverordnung ausläuft, jetzt gelten die sogenannten Basisschutzmaßnahmen des Bundes.
Mund-Nasen-Bedeckung weiter empfohlen
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald waren am vergangenen Freitag bereits die Maskenpflicht beim Einkaufen und weitere Einschränkungen gefallen. Am Montag wurde die Maskenpflicht in den Schulen gestrichen. Die Regierung empfiehlt aber weiterhin das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung überall dort, wo es eng wird. Das liege nun aber in der Verantwortung jedes Einzelnen, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD).
Maskenpflicht in Verkehrsmitteln
In öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die Maskenpflicht weiterhin bestehen. Dasselbe gilt für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Dort braucht man auch weiterhin einen Impfnachweis oder tagesaktuellen Test.