Corona: Wie Betroffene an die November-Hilfe kommen
2. Dezember 2020Seit dem 25. November können auch Unternehmen, Selbstständige und Vereine in Mecklenburg-Vorpommern die Corona-Hilfen des Bundes beantragen. Der Steuerberaterverband MV hatte sich für pragmatische Lösungen eingesetzt, doch einige Unternehmen werden wohl leer ausgehen.
Anspruch auf Novemberhilfe haben Kinos, Theater, Fitnessstudios oder auch Gaststätten. Sie alle müssen durch den Teil-Lockdown geschlossen bleiben und sind damit direkt von den Maßnahmen betroffen. Aber auch indirekt Betroffene können einen Antrag stellen – zum Beispiel Wäschereien, Caterer oder Getränkelieferanten, wenn sie zum großen Teil von Unternehmen abhängig sind, die direkt betroffen sind.
Problem für Mischbetriebe
Doch dieser Nachweis sei schwer zu führen, sagt Torsten Lüth, Präsident des Steuerberater-Verbandes MV. Wenn zum Beispiel in einem Fitnessstudio auch Physiotherapie angeboten wird, komme es auf das Umsatzverhältnis an, also ob der Betrieb direkt betroffen ist. Für einen indirekt Betroffenen, wie eine Wäscherei, sei das nur schwer zu analysieren. Auch für Souvenirläden wird es problematisch. Sie sind zwar geöffnet, gleichzeitig aber von Touristen abhängig, die momentan nicht im Land sein dürfen. Nach den aktuellen Regelungen gelten die Einzelhändler aber weder als direkt, noch als indirekt betroffen. Wer für die Novemberhilfe nicht antragsberechtigt ist, aber trotzdem hohe Einbußen hat, kann beim Bund die sogenannte Überbrückungshilfe II beantragen. Doch dafür sei es ganz entscheidend, wie der Sommer gelaufen ist. Und diese Umsätze seien in Mecklenburg-Vorpommern ganz gut gewesen, so Torsten Lüth.
Was wird erstattet?
Alle Unternehmen sollen einmalig 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem November 2019 erhalten. Für Unternehmen sind Hilfen bis zu eine Million Euro möglich. Die Hälfte des Förderbetrags soll als Abschlag gezahlt werden. Wie hoch der im Einzelnen sein kann, will der Bund derzeit prüfen. Mecklenburg-Vorpommern und sieben weitere Bundesländer hatten zuletzt Abschlagszahlungen von mehr 10.000 Euro gefordert.
Mehr Hilfe für Solo-Selbstständige
Beim Antrag der Corona-Hilfen können Solo-Selbständige statt des November-Umsatzes alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz des vergangenen Jahres zugrunde legen. Sie können bis zu 5.000 Euro bekommen. Anders als im Frühjahr sollen Solo-Selbständige und Freiberufler die auch für Lebenshaltungskosten nutzen können, ohne dass diese Leistungen der Grundsicherung angerechnet werden.
Hilfen aus anderen Programmen des Bundes und der Länder, Versicherungsleistungen und auch das Kurzarbeitergeld werden grundsätzlich angerechnet. Bei Mischbetrieben oder Teilöffnungen werden die Umsätze aus dem November nur angerechnet, wenn sie 25 Prozent des Vergleichsumsatzes übersteigen. Ein Sonderfall sind die Gaststätten: Sämtliche Außerhausverkäufe werden hier nicht angerechnet. Soloselbständige können ihren Antrag auf Novemberhilfe selbst online stellen. Alle Unternehmen müssen das über einen Steuerberater tun.