Coronavirus-Pandemie Ende der kostenlosen Bürgertests
24. Juni 2022Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, dass die bislang kostenlosen Corona-Bürgertests kostenpflichtig werden. Ab Juli gelte eine Kostenbeteiligung in Höhe von drei Euro, für vulnerable Gruppen bleiben die Tests kostenlos.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat das Ende der kostenlosen Corona-Bürgertests angekündigt. Künftig soll ein Test drei Euro kosten, erklärte Lauterbach in Berlin. Nur für vulnerable Gruppen seien die Testungen von Juli an weiter umsonst. „Ich will keinen Hehl daraus machen, ich hätte die kostenlose Bürgertests für alle gern weitergeführt“, sagte der SPD-Politiker.
Das derzeitige Testkonzept der Bundesregierung koste den Bund durchschnittlich eine Milliarde Euro im Monat, so Lauterbach. „Die Wahrheit ist somit: Das können wir uns in der angespannten Haushaltslage, die uns im Herbst erwartet, leider nicht leisten.“
Jakob Schaumann, ARD Berlin, zur Argumentation Lauterbachs für kostenpflichtige Corona-Bürgertests ab Juli
Die neue Testverordnung soll vom 30. Juni an gelten. Das Konzept sehe bis Jahresende noch Ausgaben von 2,7 Milliarden Euro vor – bei voller Übernahme wären bis zu fünf Milliarden Euro zu erwarten gewesen.
Geplant ist auch, dass der Bund den Betrag reduziert, der pro Test an die Testcenter geht – von derzeit 11,50 auf 9,50 Euro. Davon sollen dann drei Euro von den Bürgern übernommen werden, der Staat zahlt dann im Normalfall 6,50 Euro.
Kostenlose Schnelltests sollen künftig weiter für vulnerable Gruppen möglich sein, darunter auch Kinder bis fünf Jahren, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft sowie Besucherinnen und Besucher von Kliniken und Pflegeheimen. Die Länder hätten die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung von drei Euro auch für weitere Gruppen zu übernehmen.
Lauterbach für kostenlose Tests in Verdachtsfällen
Lauterbach hatte sich zuvor für kostenlose Corona-Tests in Verdachtsfällen ausgesprochen. „Bürgertests sollen künftig weiter gezielt dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen bringen“, hatte er nach der Gesundheitsministerkonferenz gesagt.
Er plädierte dafür, die Tests sollten unter anderem für diejenigen kostenlos bleiben, bei denen Verdacht auf eine Infektion besteht, die Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen betreten oder Großveranstaltungen in Innenräumen besuchen wollen. Lauterbach verhandelte darüber nach eigenem Bekunden mit Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Lindner sagte, die Neuregelung sei ein Beitrag, die Ausnahmesituation der Pandemie zu beenden. „Der Einsatz des Geldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird effektiver werden. Denn es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind.“
Lauterbach hatte zudem vor einer erneuten schweren Corona-Welle im Herbst gewarnt. „Eine sehr schwere Zeit liegt vor uns“, so der Gesundheitsminister. Gemeinsam mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder habe er sich über Parteigrenzen hinweg über die Notwendigkeit eines gemeinsamen Vorgehens gegen die Pandemie verständigt.
Wachsam im Sommer – neue Maßnahmen im Herbst
Minister Lauterbach sieht trotz der „Sommerwelle“ keinen Grund, in Panik zu geraten. Er riet aber zum Maskentragen in Innenräumen. Zugleich kündigte er mehrere neue Maßnahmen an – darunter eine Impfkampagne.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht eine Corona-„Sommerwelle“ mit hohen Inzidenzzahlen kommen. „Wir müssen wegen der Sommerwelle nicht in Panik geraten“, beschwichtigte der SPD-Politiker aber zugleich. Dennoch müsse man wachsam sein, sagte er auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Vizepräsidenten des Robert Koch-Instituts (RKI), Lars Schaade.
Die Verläufe seien laut Lauterbach zwar bei der Omikron-Variante BA.5 gerade bei den Geimpften und Genesenen milder. Aber wenn die Zahl der Infizierten stark steige, werde auch die Zahl der von Long-Covid Betroffenen zunehmen. Er empfehle, freiwillig in den Innenräumen Maske zu tragen. Es sei eine Bitte, dass man sich selbst und andere schütze.
Gesundheitsminister Lauterbach kündigt Corona-Maßnahmen für den Herbst an
RKI-Vizepräsident Schaade sagte, er gehe davon aus, dass es weiter steigende Corona-Zahlen geben werde. Als Grund nannte er unter anderen die Aufhebung verpflichtender Maßnahmen und die neue Omikron-Variante. Es gebe aber keine Hinweise, dass BA.5 zu schwereren Krankheitsverläufen führe, sie sei aber deutlich ansteckender, sagt er weiter. Das RKI empfiehlt, in Innenräumen Maske zu tragen – besonders für ältere Personen und Menschen mit Grundsymptomen.
Das RKI gab die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Freitagmorgen mit 427,8 an. Am Vortag hatte der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche bei 480,0 gelegen (Vorwoche: 318,7; Vormonat: 437,6). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI zudem 28.118 Corona-Neuinfektionen (Vorwoche: 77 878) und 19 Todesfälle (Vorwoche: 106) innerhalb eines Tages.
Neue Impfkampagne und Testkonzept
Lauterbach kündigte zudem mehrere Maßnahmen für den Herbst an. Zum einen werde die Regierung eine Impfkampagne vorbereiten. „Ziel ist ganz klar, dass wir besser in den Herbst hineingehen wollen, als wir das im letzten Jahr konnten und auch im Jahr davor“. Er erwarte, dass es ab September die von den Herstellern angepassten Corona-Impfstoffe geben werde. Geplant sei es, drei Impfstoffe anbieten können, „um jedem eine Impf-Empfehlung geben zu können“.
Er kündigte zudem einen gezielteren Einsatz von Corona-Medikamenten an. Derzeit würden viele zur Verfügung stehende Arnzeimittel nicht ausreichend eingesetzt.
Infektionsschutzgesetz angekündigt
Auch solle, so Lauterbach, das Infektionsschutzgesetz reformiert werden. Er sei hier mit Bundesjustizminister Marco Buschmann im Austausch. „Die Inhalte sollen noch vor dem Sommer entwickelt werden, so dass klar wird, was vor dem Herbst auf uns zukommt“, sagte er weiter. Die derzeit geltenden Regeln des Infektionsschutzgesetzes zu Corona laufen am 23. September aus. Sie enthalten nur noch wenige sogenannte Basis-Schutzmaßnahmen.
Zu einer laut einem Medienbericht angeblich geplanten neuen, generellen Maskenpflicht ab Oktober äußerte er sich nicht konkret. Die „Welt am Sonntag“ hatte unter Berufung auf Regierungskreisen gemeldet, dass im Gespräch eine sogenannte „O-O-Regel“ sei Diese „Oktober bis Ostern-Regel“ ist bislang vor allem als Empfehlung bekannt, für diesen Zeitraum Autos mit Winterreifen auszurüsten. Die neue Maskenpflicht könnte dem Bericht zufolge weiterhin wie bisher in öffentlichen Verkehrsmitteln, medizinischen Einrichtungen und Seniorenheimen gelten, zusätzlich aber auch wieder im Einzelhandel und der Gastronomie.