Lockdown-Lockerungen: Welche Regeln bei Ihnen gelten und welche sich morgen ändern

3. Mai 2020 Aus Von mvp-web

Immer wieder wird diskutiert, wann und wie Deutschland die im Kampf gegen die Corona-Pandemie verhängten Einschränkungen wie Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen lockern kann. Als erstes Bundesland preschte Sachsen-Anhalt nun mit Lockerungen voran – weitere Bundesländer folgten.

Die Regeln in den einzelnen Bundesländern in der Übersicht.

In der Corona-Krise haben sich Bund und Länder auf vorsichtige Lockerungen der bundesweit geltenden Schutzmaßnahmen geeinigt. Sie betreffen unter anderem Spielplätze und Gotteshäuser.

Mit Blick auf die zum 20. April umgesetzten Lockerungen erklärten Bund und Länder in einem gemeinsamen Beschluss: „Es ist noch zu früh, um anhand der gemeldeten Neuinfektionen beurteilen zu können, ob sich diese Öffnungsmaßnahmen trotz der Hygieneauflagen verstärkend auf das Infektionsgeschehen ausgewirkt haben.“

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mahnte nach Gesprächen am Donnerstag erneut zur Vorsicht. So stehen mit Blick auf den Sommerurlaub Reisen in Europa derzeit nicht auf der Agenda, sagte sie. Auch die Entscheidung über den Neustart des Profifußballs wurde vertagt.

Die Details zu den weiteren und vorsichtigen Lockerungen:

  • Die Abstandsregeln für das öffentliche Leben bleiben vorerst bestehen. Ein konkretes Enddatum nannte Merkel am Donnerstag nicht – Kanzleramtschef Helge Braun hatte zuvor einen Zeitraum bis mindestens zum 10. Mai genannt.
  • Rutschen, Wippen und Schaukeln soll unter Auflagen wieder erlaubt werden. Merkel betonte allerdings, die endgültige Entscheidung über eine Öffnung träfen die Länder selbst.
  • Auch Museen, Zoos, Ausstellungen und Gedenkstätten sollen wieder öffnen dürfen. Warteschlangen sollen aber unbedingt vermieden werden.
  • Gemeinschaftliche Gottesdienste sollen ebenfalls wieder erlaubt werden – auch hier mit Abstands- und Hygieneregeln.
  • Wann wieder mehr Kinder in Schulen und Kitas dürfen, bleibt offen. Bund und Länder wollen am 6. Mai genauer darüber beraten.
  • Die Restaurants, Cafés und Hotels bleiben zu. Die Fachminister sollen bis zu der auf den 6. Mai folgenden Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder Vorschläge machen.
  • Auch bei den Ladenöffnungen gibt es erstmal keine Änderungen. Merkel verteidigte das umstrittene Verbot für größere Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern.
  • In den Kliniken sollen nicht mehr so viele Intensivbetten für schwere Corona-Fälle freigehalten werden. Ein „etwas größerer Teil“ der Kapazitäten soll wieder für planbare Operationen zu nutzen sein.

Wichtig bei allem, was ab jetzt anders ist, was kommt und was derzeit schon gilt: Auch wenn sich Bund und Länder in vielen Punkten einig sind, kann es in einzelnen Bundesländern abweichende Regelungen geben. FOCUS Online hat die Übersicht über die einzelnen Bundesländer.

Baden-Württemberg lockert Beschränkungen

Baden-Württemberg wagt nach einigen Wochen des Lockdowns weitere Schritte zurück in die Normalität. Unter anderem Spielplätze, Museen und Zoos sollen kommende Woche wieder öffnen dürfen, wie das Staatsministerium mitteilte. Das grün-schwarze Kabinett habe die Corona-Verordnung am Samstag entsprechend angepasst. Ab Montag dürfen Gottesdienste wieder stattfinden.

Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist demnach nur alleine, mit einer weiteren Person, den im Haushalt lebenden Personen oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Außerhalb des öffentlichen Raums sind in Baden-Württemberg „Ansammlungen“ von bis zu fünf Personen gestattet (§ 3 Abs. 2 Satz 1 der baden-württembergischen Corona-Verordnung (BW-CV)). Ausnahmen gibt es für Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind – beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder –, die in einer Wohngemeinschaft leben und deren Ehegatten und Lebenspartner. Heißt, in diesen Fällen wäre es sogar erlaubt, dass sich mehr als fünf Personen bei jemandem zuhause treffen.

Geschäfte: Ab Mittwoch können Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks wieder öffnen. Einzelhandelsgeschäfte können ab Montag wieder öffnen, auch wenn ihre Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist. Zahnärzte dürfen wieder alle Leistungen anbieten. Ebenso dürfen Friseursalons und Fußpflegestudios öffnen. Die Ausgangssperre für Heimbewohner wird aufgehoben.

Maskenpflicht: Seit Montag (27. April) gilt eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr. Damit sei aber kein medizinischer Mundschutz gemeint, es gehe nur um einfache Mund-Nasen-Bedeckungen. „Notfalls tut es auch ein Schal“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Gottesdienste: Gläubige im Südwesten können vom 4. Mai an wieder Gottesdienste feiern – unter strengen Auflagen: So soll es begrenzte Besucherzahlen in Kirchen, Synagogen und Moscheen geben. Dabei wird aber nicht wie in anderen Bundesländern eine maximal erlaubte Zahl von Besuchern vorgeschrieben. Eine Obergrenze der jeweiligen Kapazität ergibt sich aus dem Mindestabstand von 1,5 Metern. Bei diesem Mindestabstand können an Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen im Freien bis zu 100 Gläubige teilnehmen. Für Bestattungen gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmern. Das Tragen von Masken wird empfohlen. Für die Gläubigen sind Desinfektionsmittel bereitzustellen. Für jeden Gottesdienst- und Gebetsort ist ein schriftliches Infektionsschutzkonzept notwendig. Die Religionsgemeinschaften können auch striktere Regelungen erlassen.

Bayern: Ausgangsbeschränkung bis 10. Mai verlängertDie Bayerische Staatsregierung hat mitgeteilt, dass die bislang geltenden Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie bis 10. Mai verlängert werden. Lockerungen gibt es aber bereits zuvor bei Gottesdiensten, Versammlungen und Geschäften.

Ausgangsbeschränkung: In Bayern gilt weiterhin eine Ausgangsbeschränkung, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Menschen dürfen demnach die eigene Wohnung nur noch verlassen, wenn sie dafür einen triftigen Grund haben. Dazu gehört der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Das geht aus der bayerischen Kontaktverbots-Verordnung (Bay-CV) hervor. Im Einklang mit dem Bund bestehen die Ausgangsbeschränkungen nun bis mindestens 10. Mai. Jedoch ist seit Montag (20. April) im Freien auch der Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt – anders als zuvor.

 

Geschäfte: Seit dem 27. April dürfen in Bayern Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Auflagen wieder öffnen. Das gilt nun auch für größere Geschäfte, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Ausgenommen von der 800-qm-Regel sind Lebensmittelgeschäfte, Bau- und Gartenmärkte sowie der Kfz-Handel. Der Grundsatz „ein Kunde je 20 qm Verkaufsfläche“ gilt für alle Ladengeschäfte. Friseure und Fußpflegebetriebe dürfen ab 4. Mai wieder öffnen, ebenso uneingeschränkt dürfen Physiotherapeuten tätig werden.

Maskenpflicht: Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr müssen Erwachsene und Kinder ab dem siebten Lebensjahr Mund und Nase bedecken. Das gilt übrigens für den gesamten Nahverkehr, also auch in Taxis und bei Fahrten mit Fahrdienstleistern. Auch beim Warten an überdachten Haltestellen oder an Bahnhöfen müssen nach Angaben des Verkehrsministeriums Mund und Nase bedeckt sein. Das kann durch eine selbstgenähte Maske passieren, es reicht aber auch ein Schal, der über Mund und Nase gezogen wird.

Gottesdienste: Unter strengen Auflagen sollen öffentliche Gottesdienste in Bayern ab dem 4. Mai trotz der andauernden Corona-Krise wieder erlaubt sein. So dürfen im Freien maximal 50 Personen teilnehmen, es muss ein Mindestabstand von 1,50 Meter gewahrt werden. In Gebäuden dürfen so viele Menschen teilnehmen, wie Plätze vorhanden sind, wenn ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den einzelnen Plätzen gewährleistet ist. Es muss zudem ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, eine Ausnahme gibt es für liturgisches Sprechen und Predigen. Kirchen und Glaubensgemeinschaften sollen Infektionsschutzkonzepte erstellen.

Versammlungen: Versammlungen sind ab 4. Mai unter strengen Auflagen zulässig: Versammlungen dürfen nur im Freien und ortsfest mit maximal 50 Personen stattfinden. Anwesende müssen einen Mindestabstand von 1,50 Meter wahren. Die Veranstaltungen darf maximal 60 Minuten dauern, das Verteilen von Flyern ist nicht gestattet.

Kita-Kosten: Die Staatsregierung will Eltern, die wegen des Betretungsverbots aufgrund der Coronavirus-Pandemie keine Kindertagesbetreuung oder Mittagsbetreuung in Anspruch nehmen können, für drei Monate von den Kosten entlasten. Dazu sollen den Trägern in der Kindertagesbetreuung und in der Mittagsbetreuung die Elternbeiträge im April, Mai und Juni 2020 pauschal ersetzt werden. Im Gegenzug müssen die Träger für diese Zeit auf die Elternbeiträge verzichten.

Einreise-Quarantäneverordnung: Menschen, die aus einem anderen Land einreisen, müssen sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Die Einreise-Quarantäneverordnung wird bis 10. Mai verlängert.

Berlin: Welche Ausgangsbeschränkungen gelten?

Ausgangsbeschränkung: In Berlin sind derzeit Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten. Ausgenommen sind Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. In der Verordnung heißt es, Personen auf dem Stadtgebiet von Berlin müssten sich ständig in ihrer Wohnung aufhalten. § 1 Abs. 1 der Berliner Corona-Verordnung (Ber-CV) verbietet – auch in den eigenen vier Wänden – jedwede „Zusammenkünfte“. Allerdings gibt es für diese Ausgangsbeschränkung eine Reihe von Ausnahmen. Das gilt etwa für Menschen, die zur Arbeit müssen, für Arztbesuche, andere medizinische Behandlungen oder Blutspenden, für Einkäufe, aber auch für die Begleitung Sterbender oder für Beerdigungen.

Maskenpflicht: Seit Montag (27. April) müssen Berliner in Bussen, S- und U-Bahnen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Seit Dienstag (28. April) im Zuge der bundesweiten Maskenpflicht auch im Einzelhandel.

Geschäfte: Während des kompletten Shutdown hatten Supermärkte, Apotheken, Baumärkte, Poststellen und Tankstellen offen. Seit dem 22. April haben Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder geöffnet. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Autohäuser. Die Betreiber sollen darauf achten, dass sich durchschnittlich nur etwa eine Person pro 20 Quadratmetern Verkaufsfläche im Geschäft aufhält. Die Öffnung gilt auch für Kauf- und Warenhäuser, wenn diese ihre Verkaufsflächen entsprechend auf 800 Quadratmeter verkleinerten. Friseurbetriebe dürfen zudem ab dem 4. Mai unter klaren Vorschriften wieder öffnen.

Gottesdienste: Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern sind ab 4. Mai wieder erlaubt. Während der Veranstaltung dürfen keine Gegenstände zwischen den Personen herumgereicht werden. Personen wie Gebetsvorstehende oder musikalische Leiter sind von der maximalen Teilnehmerzahl ausgenommen.

Kultur: Die gut 170 staatlichen, städtischen und privaten Museen Berlins sind seit Mitte März geschlossen. Ab dem 4. Mai dürfen sie wieder öffnen. Auch der Leihverkehr in Bibliotheken soll dann wieder ermöglicht werden. Die Theater der Stadt bleiben bis zum 31. Juli geschlossen und beenden damit die Saison.

Zoo, Tierpark, Botanischer Garten: Nach gut fünf Wochen Schließung dürfen der Berliner Zoo und der Tierpark ab Dienstag (28. April) wieder öffnen. Der Botanische Garten darf laut Senatsbeschluss seit 27. April wieder Gäste empfangen. Auch hier gelten Abstands- und Verhaltensregeln.

Sportstätten: Berliner dürfen wieder auf Sportflächen im Freien trainieren – allerdings unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Sport jenseits von Mannschaftssport ist möglich.

Spielplätze: Spielplätze dürfen in Berlin ab 30. April wieder öffnen. Darauf haben sich die zwölf Bezirke am Donnerstagnachmittag im Rat der Bürgermeister verständigt. Das bestätigte der Neuköllner Bürgermeister Martin Hikel dem „rbb“. Die Öffnungen sollen sukzessive erfolgen.

Demos/Versammlungen: Ab 4. Mai sind Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern grundsätzlich genehmigungsfrei, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern sind bis zum 24. Oktober verboten. Der Berlin-Marathon fällt daher aus. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern dürfen bis 31. August nicht stattfinden.

Brandenburg: Kontaktverbot

Kontaktverbot: In Brandenburg darf man nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts bei 1,5 Metern Abstand unterwegs sein. Öffentliche Straßen, Plätze und Parks können nur etwa für Einkäufe, zum Arbeiten oder für Arztbesuche betreten werden. Die Parkbank darf um Verweilen genutzt werden.

Auf Ausflüge sollen die Brandenburger verzichten, verboten sind sie nicht. Im eigenen Besitz befindliche Ferienhäuser oder -wohnungen dürfen genutzt werden.

Geschäfte: Supermärkte, Apotheken, Baumärkte, Poststellen und Tankstellen hatten während der gesamten Krise offen. Seit Mittwoch (22. April) dürfen auch Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche – das entspricht einem Handball-Spielfeld – wieder öffnen, auch in Einkaufszentren. Das gilt ebenso für Auto-, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Galerien, Museen, Tierparks öffnen ebenfalls unter Hygieneauflagen und ohne Warteschlangen. Aber nicht alle öffnen – wie das Filmmuseum mit interaktiven Ausstellungen. Hotels und Gaststätten sollen noch zu bleiben – es sei denn, es gibt Abhol- oder Lieferservice.

Maskenpflicht: Nach Potsdam kommt sie nun auch für das ganze Bundesland – die Maskenpflicht in Bus, Bahn, Tram und Geschäften. Hintergrund sei eine entsprechende Regelung in Berlin, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Sie gilt seit Montag (27. April).

Gottesdienste: Ab dem 4. Mai sollen in Brandenburg wieder Gottesdienste gefeiert werden können. Dazu schreibt das Land: „Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Zeremonien der Religionsgemeinschaften in Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln und Gebetsräumen mit bis zu 50 Personen [sind ab dem 4. Mai erlaubt]; die Veranstalter haben sicherzustellen, dass die Hygienestandards …. beachtet und eingehalten werden.“

Spielplätze: Die Spielplätze sollen trotz der Corona-Krise bald wieder öffnen. Das kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Donnerstag nach einer Telefonkonferenz von Bund und Ländern an. Als möglicher Termin gilt der 9. Mai. Das Kabinett wird voraussichtlich am 8. Mai darüber entscheiden.

Kitas: Die Kitas in Brandenburg sollen voraussichtlich schrittweise wieder aufmachen. Das kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Donnerstag nach einer Telefonkonferenz von Bund und Ländern zur Corona-Krise an. Dazu werde aber erst noch ein Konzept entwickelt. Mögliche Daten nannte er zunächst nicht. Bisher gilt eine Notbetreuung in den Kindertagesstätten zum Beispiel für Kinder von Eltern mit in der Krise wichtigen Berufen und für Alleinerziehende. Diese Betreuung war noch erweitert worden. Das führte dazu, dass die Zahl der Kinder in manchen Kitas deutlich zugenommen hat. Die Schulen öffnen bereits schrittweise.

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Bremen: Kontaktverbot gilt weiter

Kontaktverbot: Auch Bremen hält sich an die Bundesentscheidung und hat ein umfangreiches Kontaktverbot nach den Vorgaben des Bundes erlassen. Das bedeutet: Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für Familien und gemeinsam in einem Haushalt lebende Personen. Das Land schreibt: „Der Kreis der Menschen, mit denen man sich trifft, soll möglichst klein und möglichst gleichbleibend sein. Auch in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück.“

Geschäfte: Nach wochenlanger Zwangspause in der Corona-Krise dürfen seit Montag (20. April) in Bremen kleine und mittlere Läden erstmals seit der angeordneten Schließung wieder öffnen. Ausgenommen sind Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern. Diese dürfen allerdings ebenfalls öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche entsprechend verringern. Dasselbe gilt für Läden in Einkaufszentren. Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen dürfen ungeachtet ihrer Größe wieder aufmachen.

Maskenpflicht: Als letztes Bundesland kündigte auch Bremen an, dass es eine Maskenpflicht geben wird. Seit Montag (27. April) gilt diese für den Öffentlichen Personennahverkehr und das Einkaufen in Geschäften.

Gottesdienste: In Niedersachsen sind Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen vom 7. Mai an unter Auflagen wieder möglich. Darauf dürfte es auch in Bremen hinauslaufen.

Was zudem gilt: Touristische Übernachtungen sind derzeit nicht genehmigt. Wie woanders auch gilt eine Ausgangsbeschränkung.

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Hamburg: Kontaktverbot und Maskenpflicht

Kontaktverbot: Hamburg schloss sich vollumfänglich der Bundesentscheidung an und hat ein Kontaktverbot beschlossen. Demnach sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten. Die Aufforderung, mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen zu halten, gilt jedoch nicht für Mitglieder des eigenen Haushalts.

Das Land schreibt dazu: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine sowie in Begleitung von Personen erlaubt, die in derselben Wohnung leben. Ist man alleine unterwegs, darf man von einer Person begleitet werden, die nicht in derselben Wohnung lebt. “

Geschäfte: Der wegen der Corona-Pandemie auch in Hamburg eingeschränkte Alltag gewinnt unterdessen aber auch etwas an – veränderter – Normalität zurück. Seit Montag (20. April) dürfen Läden mit einer Größe von maximal 800 Quadratmetern wieder öffnen – sowie Fahrradläden, Buchhandlungen und Autohäuser, für die keine Flächenregelung gilt.  Größere Geschäfte dürfen ihre Verkaufsfläche zudem auf 800 Quadratmeter reduzieren.

Maskenpflicht: Seit dem 27. April gibt es eine Maskenpflicht im Einzelhandel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr. Die bisherigen Empfehlungen zum Tragen von Masken gegen die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie hätten nicht ausreichend gefruchtet, sagte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD).

Hessen: Kontaktverbot

Kontaktbeschränkung: Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, hatte Hessen am 22. März ein weitgehendes Kontaktverbot erlassen, das inzwischen bis zum 10. Mai verlängert wurde. Menschen dürfen seitdem grundsätzlich nur noch alleine oder zu zweit aus dem Haus gehen. Ausnahmen gelten für Familien und häusliche Gemeinschaften.

Geschäfte: Seit Montag (20. April) dürfen bislang wegen der Corona-Pandemie geschlossene Einzelhandelsgeschäfte in Hessen wieder unter bestimmten Bedingungen öffnen. Die Regelung gilt für Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter. Pro 20 Quadratmeter dürfe nur ein Kunde hereingelassen werden, sagte Bouffier. Größere Geschäfte können ihre Ladenfläche reduzieren. Bestimmte Läden wie Buchhandlungen und Autohäuser dürfen jedoch auch unabhängig von der Ladengröße wieder öffnen.

Maskenpflicht: Die Stadt Hanau hat wegen der Corona-Infektionsgefahr für das Betreten der Geschäfte eine Maskenpflicht angeordnet – diese gilt auch im Öffentlichen Personennahverkehr. Auch in den restlichen Regionen und Städten des Bundeslandes ist die Pflicht nun aber eingeführt worden – sie gilt seit Montag (27. April). Bürgerinnen und Bürger müssen dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften. Auch beim Betreten von Bank- und Postfilialen muss eine Maske getragen werden.

Gottesdienste und Pflegeheime: Das Land Hessen lockert die Beschränkungen für Pflegeheime und Religionsgemeinschaften in der Corona-Pandemie. Man habe entschieden, dass ab dem 1. Mai wieder Gottesdienste möglich seien.

Alten- und Pflegeheime: Am Montag (4. Mai) wird außerdem das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen gelockert. Ein Angehöriger darf dann einmal pro Woche einen Bewohner für eine Stunde besuchen. Da ältere Menschen als Risikogruppe für eine Infektion mit dem Coronavirus gelten, war das Besuchsverbot verhängt worden. Auch Friseurgeschäfte dürfen von kommenden Montag an wieder öffnen.

Kinderspielplätze: Kinderspielplätze sollen in Hessen „rasch“ wieder geöffnet werden, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier auf einer Pressekonferenz am Donnerstagabend. Man müsse aber noch darüber sprechen, unter welchen Bedingungen dies möglich sei.

Museen, Zoos und Botanischen Gärten: Die wegen der Corona-Pandemie in Hessen geschlossenen Museen, Zoos und Botanischen Gärten sollen wieder öffnen dürfen. Über den genauen Zeitpunkt werde das Corona-Kabinett am Freitag beraten, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden.

Sport: Noch nicht entschieden ist, wann kontaktlose Sportarten auf Sportstätten wieder möglich sind. Er hätte sich hier eine schnellere Entscheidung zu Lockerungen vorstellen können, sagte Bouffier. Es sei aber auch vertretbar, dies bei der nächsten Bund-Länder-Schalte am Mittwoch (6. Mai) zu besprechen. Zu den geplanten Themen am kommenden Mittwoch zähle auch, welche weiteren Lockerungen an den Schulen und im Handel möglich sind. Vorgesehen sei zudem, möglichst ein Signal an die Gastronomie auszugeben, „wie wir uns vorstellen, wie das gelingen kann, dort wieder in Teilen oder ganz zu öffnen“, kündigte Bouffier an.

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Mecklenburg-Vorpommern: Kontaktverbot

Kontaktverbot: Auch Mecklenburg-Vorpommern hat ein umfangreiches Kontaktverbot beschlossen. Dieses gilt bis zum 10. Mai. „Bürgerinnen und Bürger haben Kontakte zu anderen Menschen außer zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf eine absolut notwendige Personenanzahl zu reduzieren. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten“, schreibt das Land. Auf Besuche innerhalb des Bundeslandes, auch von Verwandten, solle weiterhin verzichtet werden.

Seit Mitte März gilt zudem für Touristen aus anderen Bundesländern ein Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern. Über Lockerungsschritte soll am 5. Mai auf der Grundlage der dann vorliegenden Infektionszahlen beraten werden. Allerdings dürfen Besitzer von Ferienwohnungen vom 1. Mai an wieder nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Zudem können heimische Dauercamper auf die Campingplätze zurückkehren.

Geschäfte: Das Leben in die Innenstädte soll langsam wieder zurückkehren. Bei begrenzter Verkaufsfläche und mit strengen Hygieneauflagen dürfen seit dem 20. April alle Geschäfte im Land öffnen, ebenso Zoos und Sportstätten. Bau- und Gartenmärkte dürfen schon seit dem 18. April wieder Kunden empfangen. Am 30. April kündigte Landeschefin Mauela Schwesig (SPD) zudem an, dass die Flächenbeschränkung für Warenhäuser, Technikmärkte und andere große Geschäfte in der Corona-Krise aufgehoben werden soll. Die umstrittene Obergrenze von 800 Quadratmeter fällt.

Maskenpflicht: Seit Montag (27. April) gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, müssen Nutzer von Straßenbahn, Bus oder Taxi ab heute an einen Mund- und Nasenschutz tragen. Auch in Geschäften gilt die Maskenpflicht.

Gottesdienste: In den Kirchen, Synagogen und Moscheen in Mecklenburg-Vorpommern können von Montag an wieder Gottesdienste abgehalten werden. Pro zehn Quadratmeter Innenraumfläche dürfe eine Person am Gottesdienst teilnehmen, teilte die zuständige Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) mit. Der Mindestabstand von 1,50 Meter müsse eingehalten werden. Außerdem müssten Teilnehmerlisten geführt werden, um im Fall einer Corona-Infektion die Kette nachvollziehen zu können.

Spielplätze: Die Spielplätze in Mecklenburg-Vorpommern sollen am Freitag (1. Mai) wieder öffnen. Das sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstag nach einer Telefonkonferenz der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Dies gelte unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen.

Museen und Ausstellungen: Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten sollen nach mehrwöchiger Zwangsschließung unter Wahrung strenger Hygieneregeln wieder für Besucher öffnen. Ein Öffnungstermin steht aber noch nicht fest.

Niedersachsen: Kontaktverbot

Kontaktverbot: Auch Niedersachsen hat ein umfangreiches Kontaktverbot nach Bundesvorbild beschlossen. Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind verboten. Direkte Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Auch in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück soll der Kreis der sich dort treffenden Menschen möglichst klein und möglichst gleichbleibend sein.

Geschäfte: Seit dem 20. April haben in Niedersachsen auch wieder kleinere Geschäfte die Türen für ihre Kunden aufgemacht. Öffnen durften Läden mit maximal 800 Quadratmeter Fläche. Größere Geschäfte müssen ihre Verkaufsfläche wieder reduzieren

Maskenpflicht: Auch in Niedersachsen ist nun eine landesweite Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus eingeführt worden. Seit Montag (27. April) ist das Tragen einer Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel Pflicht.

  • Zuvor hatte bereits Wolfsburg (20. April) eine Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und in Bussen eingeführt.
  • In Braunschweig und Osnabrück gilt die Maskenpflicht bereits seit Samstag (25.04.)

Gottesdienste: Nach dem Verbot religiöser Versammlungen wegen der Corona-Epidemie sind Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen in Niedersachsen vom 7. Mai an unter Auflagen wieder möglich.

Was sonst noch wichtig ist: Niedersachsen will Mitte der Woche mit ersten vorsichtigen Schritt zum Neustart des Tourismus im Land beginnen. Zunächst dürfen Zweitwohnungsbesitzer wieder in ihre Wochenend- und Ferienhäuser, auch Dauercampen ist wieder erlaubt. Die Spielplätze in Niedersachsen können zudem vom 6. Mai an unter Auflagen wieder öffnen. Ab dann sollen die Menschen auch wieder mehr Möglichkeiten haben, sich draußen sportlich zu betätigen. Kontaktlose Sportarten wie Leichtathletik oder Tennis sowie Outdoor-Sportanlagen sind ab dem 6. Mai wieder erlaubt, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird.

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Nordrhein-Westfalen: Kontaktverbot – viele Geschäfte wieder offen

Kontaktverbot: NRW schloss sich der bundesweiten Entscheidung über ein Kontaktverbot an. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. „Vom Kontaktverbot ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Ebenso ausgenommen ist die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Ausgenommen sind zudem unvermeidliche Ansammlungen – insbesondere bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs“, teilte das Land NRW mit.

Maskenpflicht: Nordrhein-Westfalen führt zudem ebenfalls eine landesweite Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus ein. Seit Montag (27. April) an ist das Tragen einer Maske beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen verpflichtend.

Geschäfte: Zusätzlich zu den Geschäften, die bisher geöffnet waren, dürfen nun auch alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder öffnen. Unabhängig von der Größe dürften seit dem 20. April in NRW zusätzlich auch Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhändler, Einrichtungshäuser und Baby-Fachmärkte unter bestimmten Auflagen öffnen. Seit dem 27. April dürfen – unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen – auch diejenigen Geschäfte öffnen, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche reduzieren können.

Spielplätze: NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat angekündigt, dass Spielplätze „unter Auflagen“ wieder geöffnet werden können. Das Thema werde in Deutschland unterschiedlich diskutiert. Im Ruhrgebiet beispielsweise, wo Menschen oft in kleinen Wohnungen lebten, sei dies wichtiger.

Gottesdienste: Abstand zwischen den Betenden, kein Händeschütteln beim Friedensgruß: In den Kirchen in Nordrhein-Westfalen dürfen vom 1. Mai an wieder Gottesdienste mit Besuchern gefeiert werden – unter strengen Corona-Schutzmaßnamen. So ist etwa die Teilnehmerzahl bei den Gottesdiensten wegen der Abstandsregeln begrenzt.

Intensivbetten: Grundsätzlich aufschiebbare Operationstermine können in Nordrhein-Westfalen wieder eher angesetzt werden. Bislang seien 40 Prozent der Intensivbetten in NRW freigehalten worden für Corona-Fälle, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf. Die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen ermögliche es aber, einen großen Teil davon wieder für Operationen in den Krankenhäusern einzusetzen. Wer krank sei, solle sich nicht scheuen, zum Arzt zu gehen, betonte Laschet.

Rheinland-Pfalz: Kontaktverbot verlängert – aber auch Lockerungen

Kontaktverbot: Das Land Rheinland-Pfalz hat wegen der Ausbreitung des Coronavirus ein weitgehendes Kontaktverbot erlassen. Die Regelung gilt weiter bis zum 6. Mai und dürfte noch einmal bis mindestens 10. Mai verlängert werden. Was das bedeutet? Das Land schreibt: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ist in der Öffentlichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.“

Maskenpflicht: Rheinland-Pfalz führt wegen der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht ein. Sie gilt seit Montag (27. April) für den öffentlichen Nahverkehr und Einkäufe in Geschäften.

Geschäfte: Wieder zugelassen ist seit dem 20. April der Einzelhandel auf Verkaufsflächen bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern – das entspricht etwa der Größe eines Handballfeldes. Größeren Geschäften ist es erlaubt, einen Teil ihrer Fläche abzutrennen. Unabhängig von ihrer Größe dürfen Fahrradgeschäfte, Autohändler sowie Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive öffnen. Dabei gelten Abstandsregelungen wie die Begrenzung von einem Kunden auf zehn Quadratmetern. Ab dem 3. Mai gibt es dann die nächsten Lockerungen: Dann sollen Geschäfte sollen wieder unabhängig von Sortiment und Verkaufsfläche unter Auflagen öffnen können.

Kultur: Die Museen und Galerien in Rheinland-Pfalz sollen ab 11. Mai wieder öffnen können. Kommende Woche soll mit Blick auf Hygienekonzepte zunächst mit den Häusern gesprochen werden, kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Donnerstag nach einer Bund-Länder-Runde zur Corona-Krise in Mainz an. Zum 11. Mai könnten die Museen und Galerien dann voraussichtlich wieder aufmachen.

Eisdiele, Wochenmärkte, Dienstleistungen: Zulässig ist seit dem 20. April auch der Straßenverkauf von Eis. Die Händler auf Wochenmärkten dürfen ihr Sortiment erweitern. Keine Änderungen gibt es vorerst bei Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege, bei denen der Mindestabstand von 1,50 Meter von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann. Die Verordnung zählt dabei auf: Tattoostudios, Piercingstudios, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons und ähnliche Einrichtungen.

Freizeit: Die Außenanlagen von Zoos, Tierparks und Botanischen Gärten dürfen wieder geöffnet werden. Dabei sind aber laut Regierung strenge Zutrittskontrollen erforderlich, etwa über ein begrenztes Kartenkontingent. Geschlossen bleiben unter anderem Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kinos, Spezialmärkte, Spielhallen, Internetcafés, Prostitutionsstätten und Bordelle. Bestehen bleibt laut Verordnung auch die Schließung von Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios, Saunen, Thermen, Solarien, Wellnessanlagen, Badeseen und Spielplätze.

Sport: Die neue rheinland-pfälzische Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat mehr Freiraum für sportliche Aktivitäten geschaffen. Laut Mainzer Innenministerium wird sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien dann auch unter Benutzung von Sportanlagen wieder zulässig. Dies gelte jedoch nur, soweit die gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden könnten und der Träger einer Öffnung der Sportstätte ausdrücklich zustimme.

Gottesdienste: Ab dem 3. Mai sollen unter Auflagen wieder Gottesdienste gefeiert werden können, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Mittwoch (29. April) im Landtag in Mainz sagte.

Spielplätze: Die wegen der Corona-Pandemie abgesperrten Spielplätze in Rheinland-Pfalz dürfen ab Sonntag wieder betreten werden. Das kündigte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Donnerstag in Mainz nach einer Bund-Länder-Runde zur Corona-Krise an. Kommunen haben aber lokal die Möglichkeit, einzelne Plätze nicht zu öffnen.

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Geschäfte im Saarland dürfen unabhängig von Größe öffnen

Kontaktbeschränkung: Im Saarland müssen die im Zuge der Corona-Pandemie verfügten Ausgangsbeschränkungen nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sofort gelockert werden. Es gebe „aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung“ mehr, entschieden die Verfassungsrichter am Dienstag.

Das heißt: Begegnungen in Familien sowie das Verweilen im Freien unter Wahrung der notwendigen Abstände und Kontaktbeschränkungen seien ab sofort wieder möglich.

Wenige Stunden zuvor hatte die saarländische Landesregierung angekündigt, die Ausgangsbeschränkung solle vom 4. Mai an gelockert werden. Eine Sprecherin des Gerichtes sagte am Abend, der Beschluss der Verfassungsrichter gelte ab sofort. Der Verfassungsgerichtshof erklärte, er wisse sich „in Übereinstimmung mit dem Vorhaben der Landesregierung“, die Ausgangsbeschränkungen zu lockern.

Seit 21. März durften die Saarländer ihre Wohnung wegen der Corona-Pandemie nur mit einem triftigen Grund verlassen. Dazu gehören der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Die Maßnahmen der Landesregierung seien wegen der vergleichsweise hohen Infektionszahlen im Saarland „geboten“ gewesen (Beschluss vom 28. April 2020 – Lv 7/20), hieß es vom Gericht.

Geschäfte: Im Saarland können ab Montag alle Geschäfte unter Auflagen unabhängig von Größe und Sortiment wieder öffnen. Das kündigte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Samstag in Saarbrücken an. Damit werde die zuvor geltende Regel gestrichen, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern aufmachen dürfen. Entscheidend sei nun unter Einhaltung der Hygienevorschriften, dass pro 20 Quadratmetern Gesamtfläche nur ein Kunde zugelassen werde. „Das könnte auch ein Modell für ganz Deutschland sein“, sagte Hans.

Der Ministerrat beschloss am Samstag zudem, dass ab Montag unter Auflagen auch Museen, Zoos, Freizeit- und Tierparks sowie Spielplätze unter freiem Himmel öffnen dürfen. Auch Friseure, Kosmetiker und Bildungsstätten dürften wieder aufschließen, sagte Hans. Zudem solle mit der Gastronomie bis Ende des Monats ein Konzept zur Öffnung erarbeitet werden.

Maskenpflicht: Im Saarland gilt seit Montag (27. April) eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr und Einkäufe in Geschäften.

Sachsen: Ausgangsbeschränkung – was noch erlaubt ist

Ausgangsbeschränkung: In Sachsen galt seit dem 21. März für den gesamten Freistaat eine Ausgangsbeschränkung. Bislang war das Verlassen von Wohnung oder Haus ohne triftigen Grund untersagt. Diese strikte Vorgabe hat das Land nun aber gelockert. Allerdings soll man sich nur mit Menschen aus dem eigenen Haushalt oder maximal einer anderen Person draußen bewegen.

Wer sich draußen bewegt, muss dies außerdem nicht mehr im unmittelbaren Umfeld vom Wohnort tun. Dieses war in Sachsen als Entfernung von 15 Kilometern um die Wohnung definiert worden. Die „15-Kilometer-Regel“ fällt weg. Touristische Ausflüge sind wieder gestattet, auf überregionale Reisen soll aber weiter verzichtet werden.

Geschäfte: Seit dem 20. April haben in Sachsen neben Supermärkten, Buch- und Fahrradläden, Baumärkten und Autohäusern auch andere Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder geöffnet. Einkaufszentren bleiben zu. Ab dem 4. Mai dürfen Friseure und Kosmetiksalons wieder öffnen, ebenso Museen, Bibliotheken, Zoos und botanische Gärten.

Gottesdienste: Die Landesregierung erlaubt wieder Gottesdienste mit bis zu 15 Teilnehmern. Gleiches gilt für Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen. Die Gemeinden erhalten die Befugnis, Veranstaltungen sowie Versammlungen in Einzelfällen auf Antrag hin ausnahmsweise genehmigen zu dürfen. Generell bleiben diese aber untersagt. Ab dem 4. Mai sind auch wieder Gottesdienst mit mehr als 15 Menschen erlaubt.

Maskenpflicht: Als erstes Bundesland hat Sachsen die Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr sowie für den Einzelhandel beschlossen. Die Regelung gilt bereits seit dem 20. April. Zur Abdeckung von Nase und Mund reicht aber auch ein einfaches Tuch oder ein Schal.

Schulen: Ab dem 6. Mai dürfen die Schüler an Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen wieder in die Schulen zurückkehren, die 2021 ihren Abschluss machen. In Grund- und Förderschulen darf die Klassenstufe 4 wieder zum Unterricht. Bisher waren die Schulen im Freistaat nur für die Schüler der Abschlussklassen für die Prüfungsvorbereitung geöffnet.

Spielplätze: Sachsen will die seit Wochen gesperrten Spielplätze unter strengen Hygiene-Auflagen ab Montag (4. Mai) wieder öffnen.

Sport: Ab dem 4. Mai ist der Vereinssport unter freiem Himmel wieder möglich – also auf Rasen- und Tennisplätzen oder Laufbahnen.

Versammlungen: Sachsen lockert das Versammlungsverbot weiter. Ab kommenden Montag (4. Mai) sind wieder Demonstrationen mit bis zu 50 Teilnehmern möglich.

Sachsen-Anhalt lockert Kontaktbeschränkungen

Sachsen-Anhalt lockert als erstes Bundesland die seit sechs Wochen geltenden Kontaktbeschränkungen. Von Montag an dürfen fünf Menschen zusammen unterwegs sein, auch wenn sie nicht in einem Haushalt leben, wie die Landesregierung am Samstag beschloss. Bisher war nur die Begleitung von einem Menschen außerhalb des Haushalts erlaubt.

Ausgangs- und Kontaktbeschränkung werden gelockert: Ministerpräsident Haseloff kündigte am Donnerstag an, die seit sechs Wochen geltenden strengen Kontaktbeschränkungen zu lockern. Bisher dürfen die Sachsen-Anhalter nur mit höchstens einem Menschen unterwegs sein, der nicht mit ihnen unter einem Dach lebt. Zudem ist das Verlassen der Wohnung nur aus triftigen Gründen erlaubt. Ab Montag dürfen nun bis zu fünf Personen zusammen zusammen unterwegs sein.  Zudem muss es in Sachsen-Anhalt künftig keinen triftigen Grund mehr geben, um das Haus zu verlassen.

Schulen und Kitas: Sachsen-Anhalt hält an seinem Plan fest, den Schulbetrieb hochzufahren und schon bis Mitte Mai alle Schülerinnen und Schüler für mindestens einen Tag in die Klassenzimmer zurückzuholen. Auch der Kreis, der Familien, die Anspruch auf einen Kitaplatz haben, wird ausgeweitet. Beim Bund-Länder-Treffen hatten die Spitzenpolitiker ihre Abstimmung über Konzepte zur Öffnung von Schulen und Kitas auf nächste Woche Mittwoch vertagt.

Geschäfte: Von 4. Mai an dürfen alle Einzelhandelsgeschäfte unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche wieder öffnen, sie müssen aber Auflagen einhalten. Das sieht die fünfte Eindämmungsverordnung vor, die das Kabinett am Samstag in Magdeburg auf den Weg gebracht hat. Demnach dürfen auch wie geplant Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen öffnen. Vorgesehen ist auch, dass Kinderspielplätze ab 8. Mai unter bestimmten Bedingungen wieder genutzt werden können. Voraussetzung ist, dass die Landkreise das im Einzelfall oder per Allgemeinverfügung erlauben.

Maskenpflicht: Seit dem 23. April gibt es eine Mundschutzpflicht für Einkäufe und den öffentlichen Nahverkehr.

Was sonst noch gilt: Gaststätten, aber auch Sportstätten und Spielplätze bleiben geschlossen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiter Besuchsverbot. Großveranstaltungen sind bis Ende August untersagt. Gottesdienste mit Publikum dürfen weiter nicht stattfinden, sollen aber ab Anfang Mai wieder unter Auflagen stattfinden können. Hotels sind weiter nur für Geschäftsreisende geöffnet; Touristen dürfen nicht übernachten. Spielplätze sollen schon bald unter Auflagen öffnen dürfen.

Schleswig-Holstein: Größengrenze im Einzelhandel gestrichen

Kontaktverbot: Schleswig-Holstein setzt im Kampf gegen die Corona-Pandemie auf Kontaktbeschränkungen. Für Touristen, Tagesausflügler und Zweitwohnungsbesitzer gilt ein Einreiseverbot. Jedoch dürfen Schleswig-Holsteiner selbst in ihrem Land noch reisen. Dabei müssen jedoch einige Regeln beachtet werden. So ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur unter folgenden Voraussetzungen gestattet:

  • alleine
  • mit einer weiteren Person, die nicht aus dem eigenen Haushalt kommt
  • mit Personen aus dem eigenen Hausstand
  • neue Verordnung: Familienangehörige dürfen bis zu einer Anzahl von zehn Personen auch öffentlich zusammenkommen

Dies gilt für alle Tätigkeiten in der Öffentlichkeit, darunter Einkaufen, Spazierengehen oder Sport.

Geschäfte: In Schleswig-Holstein können die Geschäfte vom nächsten Samstag an wieder unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche öffnen. Dies bestätigte die Staatskanzlei am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. Zunächst hatten die „Lübecker Nachrichten“ berichtet.

Angesichts der positiven Entwicklung der Corona-Neuinfektionen sei eine solche Lockerung verantwortbar, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) der Zeitung. Auflagen wie eine maximale Kundenzahl und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werde es weiterhin geben.

Bisher gilt eine Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter. Größere Einzelhandelsgeschäfte müssen ihre Verkaufsfläche durch Absperrungen entsprechend verkleinern. Für Buchläden, Lebensmittelhandel, Auto- und Fahrradgeschäfte gilt die bisherige Größengrenze nicht.

Die für zwei Wochen geltende Sondererlaubnis zur Sonntagsöffnung wird nicht verlängert. Eine Aktivierung der sogenannten Bäderregelung könne erst im Zusammenhang mit Erleichterungen für den Tourismus diskutiert werden, gab Günther an.

Maskenpflicht: Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) kündigte für Schleswig-Holstein zudem an, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ab dem 29. April Pflicht ist.

Gottesdienste: Gottesdienste sollen in Schleswig-Holstein vom 4. Mai an wieder möglich sein. Die Feiern sollen unter Auflagen und mit begrenzter Teilnehmerzahl stattfinden.

Hotels und Gaststätten: In Schleswig-Holstein soll es in der zweiten Mai-Hälfte noch vor Pfingsten erste Lockerungen für Hotels und Gaststätten in der Corona-Krise geben. Entschieden sei noch nichts, aber es solle am 6. Mai bei der nächsten Bund-Länder-Konferenz „ein konkreter Perspektivplan“ beschlossen werden, sagte Ministerpräsident Daniel Günther nach einer Schalte der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU).

Spielplätze: Spielplätze können in Schleswig-Holstein bereits ab dem 4. Mai wieder öffnen. Das kündigte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Donnerstag nach einer Videoschalte der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Kiel an.

Was sonst noch wichtig ist: Zweitwohnungs-Besitzer in Schleswig-Holstein dürfen vom 4. Mai an wieder ihre Feriendomizile nutzen. Nach einem Beschluss der Jamaika-Koalition können ab dem 4. Mai auch wieder Dauercamper ins Land kommen und die Sportboothäfen öffnen.

Thüringen: Kontaktverbot

Kontaktverbot: Auch Thüringen schloss sich der Entscheidung des Bundes an und hat am 22. März ein umfangreiches Kontaktverbot beschlossen. Im öffentlichen Raum darf man sich nur noch alleine, zu zweit oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts aufhalten – das gilt auch für Spaziergänge.

Geschäfte: Seit dem 20. April dürfen Autohändler und Bibliotheken wieder öffnen. Reparaturen oder Reifenwechsel waren auch schon vor der neuen Verordnung möglich. Seit Freitag (24. April) haben auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder für ihre Kunden offen. Läden, die grundsätzlich größer sind, können ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen und dann ebenfalls öffnen. Diese Begrenzung für Läden gilt ab dem 4. Mai nicht mehr. Allerdings gelten weiterhin strenge Hygiene- und Abstandsregeln (1,5 Meter). Friseure und Barbiergeschäfte können ab 4. Mai wieder Kunden bedienen – bei Einhaltung strenger Infektionsschutzregeln. Auch Fahrschulen, Kosmetik-, Nagel- und Fußpflegesalons dürfen wieder öffnen.

Gottesdienste: In Thüringen sind Gottesdienste seit Donnerstag wieder möglich. Die Teilnehmerzahl ist aber begrenzt – auf 30 Menschen in geschlossenen Räumen und 50 unter freiem Himmel.

Kultur: Ausstellungen, Galerien und Museen können seit dem 27. April (Montag) wieder besucht werden – ebenso wie Tierparks und botanische Gärten.

Maskenpflicht: Thüringer müssen bereits seit Freitag (24. April) in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen einen Mundschutz tragen.

Sport und Spielplätze: Der Besuch von Spielplätzen und bestimmte Sportarten im Freien sollen in Thüringen ab Montag (4. Mai) unter Voraussetzungen wieder erlaubt sein. Trotz der Corona-Pandemie sollen Individualsportarten wie Reiten, Rudern, Tennis oder Golf wieder möglich sein.

Zahlreiche Länder starten wieder in den Schulbetrieb

In zahlreichen Ländern öffnen nach dem Corona-Lockdown auch die Schulen schrittweise wieder: Offiziell soll der Regelschulbetrieb ab dem 4. Mai wieder starten – aber es gibt Ausnahmen. So starten in zahlreichen Ländern Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht, darunter Bayern, Berlin, Hamburg und Hessen.

Focus Online: Sonntag, 03.05.2020, 17:08