Revisionsurteil zu „Yachthafenresidenz Hohe Düne“ erwartet
28. Juli 2022Im Prozess um einen möglichen Subventionsbetrug in Millionenhöhe beim Bau der Rostocker „Yachthafenresidenz Hohe Düne“ will der Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe heute sein Urteil verkünden.
Es ist bereits die zweite Revision im Fall um den Neubau in Rostock-Hohe Düne. Auch nach zwei Freisprüchen durch das Landgericht Rostock 2015 und das Landgericht Schwerin 2020, hält die Rostocker Staatsanwaltschaft an ihren Vorwürfen fest: Sie beschuldigt den Unternehmer Per Harald Løkkevik, den Hotelkomplex Anfang der 2000er Jahre illegal in zwei Unternehmen aufgeteilt zu haben, um mehr Fördermittel zu erhalten.
Vorwurf: 13 Millionen Euro Förderung zu viel
Kleinere Projekte bedurften nicht der subventionsrechtlichen Zustimmung der EU-Kommission, und für zwei kleine Projekte konnte der Norweger auf mehr Zuschüsse hoffen als für ein großes. Als Gesamtkosten waren früheren Angaben zufolge knapp 100 Millionen Euro veranschlagt, an Subventionen flossen rund 47,5 Millionen Euro. Laut Staatsanwaltschaft waren dies rund 13 Millionen Euro zu viel. Deswegen ging die Rostocker Staatsanwaltschaft erneut in Revision. Sie fordert für Løkkevik weiterhin eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren.