Steigende Energiekosten Wie die Bürger entlastet werden sollen
4. August 2022Tankrabatt, 9-Euro-Ticket, Heizkostenzuschüsse: Die Politik will Bürgerinnen und Bürger wegen der steigenden Energiepreise unterstützen. Welche Entlastungen gibt es? Und was könnte noch kommen?
Wegen der steigenden Energiepreise hat die Bundesregierung eine Reihe von Entlastungen auf den Weg gebracht: steuerliche und unterstützende soziale Maßnahmen. Da die Preise etwa für Gas weiter steigen werden, plant die Ampel-Koalition weitere Maßnahmen.
Erstes Paket: Heizkostenzuschuss und EEG-Umlage
Dadurch werden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Stromkosten um insgesamt 6,6 Milliarden Euro entlastet. Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld bekamen und bekommen noch einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro (Zwei-Personen-Haushalt 350 Euro / BAföG-Beziehende 230 Euro).
Steuerliche Entlastung bringt die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro auf 1200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022. Der Grundfreibetrag wurde ebenfalls angehoben – und zwar um 363 Euro auf 10.347 Euro. Fernpendler profitieren von der Anhebung der Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) auf 38 Cent.
Auch die Maßnahmen des im Frühjahr auf den Weg gebrachten zweiten Entlastungspakets sollen die Bürgerinnen und Bürger angesichts hoher Energiekosten unterstützen – schnell und unbürokratisch. Zu einem Kassenschlager wurde die zeitlich befristet eingeführte bundesweit gültige Monatskarte (9-Euro-Ticket) für den Öffentlichen Personennahverkehr. Autofahrerinnen und Autofahrer profitieren von der ebenfalls zeitlich befristeten Reduzierung des Energiesteuersatzes für Benzin um 29,55 Cent/Liter und für Diesel um 14,04 Cent/Liter (Tankrabatt).
Weitere Entlastung versprechen verschiedene Einmalzahlungen: eine Energiepreispauschale für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Höhe von 300 Euro, ein Kinderbonus für Familien von 100 Euro pro Kind und die Einmalzahlungen für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen (200 Euro) und für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 (100 Euro).
Mit dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurden weitere steuerliche Entlastungen umgesetzt, die entweder Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen betreffen. Zu den Maßnahmen gehört die Möglichkeit, Verluste bis zehn Millionen Euro mit Gewinnen früherer Jahre zu verrechnen (erweiterte Verlustrechnung) und die Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr. Das Gesetz sieht auch steuerfreue Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld, eine Verlängerung der Home-Office-Pauschale, die Steuerfreiheit für Corona-Pflegeboni bis zu 4500 Euro und die Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen für die Jahre 2020, 2021 und 2022.
Die Bundesregierung plant für die nächste Zukunft weitere Entlastungsmaßnahmen. Beschlossen ist noch nichts, aber schon jetzt ist klar, dass die Maßnahmen nicht gleichermaßen für alle gelten werden, sondern auf bedürftige Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sein werden.
Im Juli hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für den Anfang des kommenden Jahres eine große Wohngeldreform angekündigt. Sie soll mit Blick auf die hohen Energiepreise einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger entlasten. So sollen Heizkostenzuschüsse dauerhaft in das Wohngeld integriert werden. Durch die Reform soll der Kreis der berechtigten Haushalte ausgeweitet werden. Profitieren sollen insbesondere Rentnerinnen und Rentner, die einen großen Teil der Wohngeldempfänger ausmachen. Auch Studierende können mit Unterstützung rechnen. Details der Reform sollen erst noch diskutiert und vorbereitet werden.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sprach sich dafür aus, dass auch an Ältere mit kleiner Rente, die im „eigenen Häuschen“ leben, gedacht werden müsse. Eine Finanzierung der Reform hält der oberste Kassenwart grundsätzlich für machbar.
Fest steht bereits, dass zum 1. Januar das Bürgergeld eingeführt werden soll. Es wird Hartz IV ablösen. Ein von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil präsentiertes Konzept sieht vor, dass Arbeitslose künftig unter anderem mehr Vermögen behalten dürfen, wenn sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollen. Anders als bei Hartz IV soll beim Bürgergeld in den ersten zwei Jahren niemand die eigene Wohnung verlassen müssen, weil sie zu groß oder zu teuer ist. Innerhalb der Ampel-Koalition wird noch gestritten über zentrale Punkte, etwa über die Höhe der Grundsicherung. Auch hier sind also die Details noch nicht völlig geklärt, doch der Bundeskanzler Olaf Scholz versprach „eine substanzielle Entlastung derjenigen, die am wenigsten haben“.
Auf dem Weltmarkt steigen die Gaspreise weiter. Um Importeure wie Uniper vor der Pleite zu schützen, dürfen die Firmen die Mehrkosten in Form einer Umlage an Haushalte und Industrie trotz bestehender Verträge weitergeben. Haushalte sollen deshalb wiederum entlastet werden. Die Details dazu sind noch nicht klar. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will schon bald Vorschläge dazu vorlegen. Ins Gespräch gebracht hat er bereits eine Erhöhung der Pendlerpauschale und den Abbau der kalten Steuerprogression. Die Grünen-Co-Chefin Ricarda Lang plädierte dagegen für Entlastungen, von denen Hartz-IV-Empfänger sowie andere Menschen mit geringem Einkommen profitieren sollen.
Eine breite Diskussion gibt es über ein Nachfolgeangebot für das äußerst populäre 9-Euro-Ticket. Es gibt zahlreiche Vorschläge, doch Bund- und Länder sind sich noch uneins über eine Finanzierung.
Die Regierung will außerdem die Kündigungsschutzregeln überprüfen, so dass überforderten Mieterinnen und Mietern der Mietvertrag oder Energiekundinnen und -Kunden der Liefervertrag nicht gekündigt werden kann.