Das RKI meldet am Donnerstag 74.645 Corona-Neuinfektionen in Deutschland.

Das RKI meldet am Donnerstag 74.645 Corona-Neuinfektionen in Deutschland.

4. August 2022 Aus Von ...Susanne Kimmpert
Das RKI meldet am Donnerstag 74.645 Corona-Neuinfektionen in Deutschland. Somit liegt die bundesweite 7-Tage-Inzidenz bei 451,3. An den neuen Corona-Regeln von Lauterbach und Buschmann gibt es Kritik.


RKI registriert 74645 Corona-Neuinfektionen – Inzidenz bei 451,3

Donnerstag, 4. August 2022, 6.51 Uhr: Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Donnerstagmorgen mit 451,3 angegeben. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 05.00 Uhr wiedergeben. Am Vortag hatte der Wert der Neuinfektionen pro 100000 Einwohner und Woche bei 477,9 gelegen (Vorwoche: 630,4; Vormonat: 650,7). Allerdings liefern diese Angaben nur ein sehr unvollständiges Bild der Infektionszahlen. Experten gehen seit einiger Zeit von einer hohen Zahl nicht vom RKI erfasster Fälle aus – vor allem weil bei weitem nicht alle Infizierte einen PCR-Test machen lassen. Nur positive PCR-Tests zählen in der Statistik. Zudem können Nachmeldungen oder Übermittlungsprobleme zu einer Verzerrung einzelner Tageswerte führen.

Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI zuletzt 74645 Corona-Neuinfektionen (Vorwoche: 104126) und 192 Todesfälle (Vorwoche: 157) innerhalb eines Tages. Vergleiche der Daten sind auch hier wegen des Testverhaltens, Nachmeldungen oder Übermittlungsproblemen nur eingeschränkt möglich. Generell schwankt die Zahl der registrierten Neuinfektionen und Todesfälle deutlich von Wochentag zu Wochentag, da insbesondere am Wochenende viele Bundesländer nicht ans RKI übermitteln und ihre Fälle im Wochenverlauf nachmelden.

Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 31119199 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden.

Telefonische Krankschreibung wegen steigender Corona-Zahlen ab sofort möglich

13.55 Uhr: Die telefonische Krankschreibung ist angesichts steigender Corona-Infektionszahlen ab sofort wieder möglich. Sie gilt vorerst befristet bis zum 30. November, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern (G-BA) am Donnerstag in Berlin mitteilte. Damit müssen Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen nicht in die Arztpraxis kommen, sondern können das Telefon nutzen. Eine telefonische Krankschreibung gilt für bis zu sieben Tage. Sie kann einmal um bis zu weitere sieben Tage verlängert werden.

Die Corona-Infektionszahlen seien wieder angestiegen, erklärte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. „Gleichzeitig steht uns in den kommenden Monaten die Erkältungs- und Grippesaison bevor.“

Mit dem Wiedereinsetzen der telefonischen Krankschreibung folge der G-BA dem Leitsatz „Vorsicht statt unnötiger Risiken“, hieß es. So sollten volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermieden werden. Die Regel sei nötig, weil Videosprechstunden noch nicht überall angeboten würden.

Die telefonische Krankschreibung war wegen sinkender Infektionszahlen nach zwei Jahren zum 1. Juni ausgelaufen. Eine Wiederaufnahme behielt sich der G-BA schon damals jedoch vor. das Instrument war erstmals im Frühjahr 2020 eingeführt und mehrfach verlängert worden.

Bundesärztekammer: Infektionsschutzgesetz bleibt „leider vage“

07.18 Uhr: Nach der Einigung der Ampel-Koalition auf ein neues Infektionsschutzgesetz hat die Bundesärztekammer bundeseinheitliche Maßnahmen im Fall einer drohenden Überlastung der medizinischen Infrastruktur durch die Corona-Pandemie gefordert. „Wichtig ist, dass in Zukunft im ganzen Bundesgebiet einheitliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn bestimmte, klar definierte Kriterien erfüllt sind“, sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Donnerstag.

Hier bleibe das am Mittwoch von der Ampel-Regierung vorgestellte Corona-Schutzkonzept für Herbst und Winter „leider noch im Vagen“. Der Ärztepräsident begrüßte gleichzeitig ausdrücklich, dass das Pandemie-Konzept „endlich mit Rücksicht für unsere Kinder formuliert“ sei. Wichtig sei insbesondere die Absage des Bundesgesundheitsministers an pandemiebedingte Schulschließungen. Kinder und Jugendliche seien bisher die Hauptleidtragenden der Schutzmaßnahmen gewesen. Die Folge seien Bildungsdefizite, Entwicklungsstörungen und eine deutliche Zunahme der psychischen Erkrankungen. Es müsse alles dafür getan werden, dass Schulen und Kitas offenblieben, sagte Reinhardt.

Der Deutsche Lehrerverband begrüßte, dass die Länder nach den Plänen der Ampelkoalition künftig in Schulen wieder eine Maskenpflicht verhängen können – kritisiert aber eine Regelungslücke an Grundschulen. „Wir begrüßen es, dass die Länder im Bedarfsfall – nämlich, um den Präsenzbetrieb bei einer heftigen Infektionswelle aufrecht erhalten zu können – eine Maskenpflicht an weiterführenden Schulen anordnen können“, sagte der Präsident des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND).

„Warum im gleichen Fall, also zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, eine Maskenpflicht an Grundschulen nicht angeordnet werden kann, ist allerdings absolut nicht nachvollziehbar.“ Bei Grundschulen werde offensichtlich eher eine Schulschließung oder Unterrichtsausfall in Kauf genommen, sagte Meidinger. Das sei nicht nachvollziehbar.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte derweil in den RND-Zeitungen Ausnahmen bei Testpflichten in Pflegeheimen. „Die Bundesregierung will Pflegebedürftige besser schützen als in den Wintern zuvor. Davon kann praktisch aber gar nicht die Rede sein.“Frisch geimpfte und genesene Beschäftigte und Besucher müssten sich künftig nicht mehr testen lassen – „obwohl mittlerweile jedem klar sein muss, dass auch Geimpfte und Genesene das Virus weitergeben“, sagte Brysch.

Streeck kritisiert neuen Corona-Plan: „Ich frage mich, wie das aussehen soll“

17.00 Uhr: Virologe Hendrik Streeck kritisiert im „Welt-Interview“ die neuen Vorhaben der Bundesregierung für das Infektionsschutzgesetz. „Ich frage mich so ein bisschen, wie das genau aussehen soll“, sagte er. Der Corona-Experte ist vor allem unsicher, ob die Bundesregierung im Hinblick auf die Länder-Politik richtig handelt. Der Grund: Es gebe keine klaren Vorgaben, wie und wann die einzelnen Landesregierungen auf Infektionslagen reagieren sollen. Befürchtet werden im Herbst erneut unterschiedliche Maßnahmen, die sich wie Flickenteppiche über das Bundesland verteilen – zum dritten Mal in Folge. Außerdem könne es zu einem Überbietungswettbewerb kommen. Hintergrund ist, dass die Länder im neuen Entwurf individuell und optional einzelne Maßnahmen ergreifen können.

Auch die geplante Maskenpflicht an Schulen kritisiert Streeck. Studien seien sich „uneins darüber, ob Maskenpflicht an Schulen überhaupt einen Effekt haben“, so der Virologe. Streeck verwies dabei auch darauf, dass sich die Kinder auch privat treffen, dann keine Masken tragen und noch weniger Abstand halten würden als in der Schule.