Masken, Schule, KlinikenDiese Corona-Regeln sollen ab Oktober gelten

Masken, Schule, KlinikenDiese Corona-Regeln sollen ab Oktober gelten

24. August 2022 Aus Von mvp-web

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben am Mittwoch die neuen Corona-Maßnahmen für den Herbst vorgestellt. Hier gibt es den Überblick, was ab dem 1. Oktober gilt.


Die Maßnahmen, von Lauterbach und Buschmann auf einer Pressekonferenz vorgestellt, sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Der Bundestag muss noch zustimmen. Allerdings hat die Ampel-Regierung dort eine Mehrheit, eine Zustimmung gilt als sicher. Am 8. September wäre eine Abstimmung möglich.

Diese Corona-Regeln sollen bundesweit gelten („Winterreifen“)

  • FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr der Bahn und im Flieger. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren sowie das Personal reicht eine medizinische Maske.
  • Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Diese Möglichkeiten sollen die Länder zusätzlich haben

  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und dem Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants muss es Ausnahmen für Getestete geben. Ausnahmen für Geimpfte und Genesene sind möglich.
  • Testpflicht in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern
  • Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr.

Diese Möglichkeiten soll es geben, wenn eine Gefahr für die kritische Infrastruktur eines Landes bestehen („Schneeketten“)

  • Maskenpflichten bei Veranstaltungen draußen, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können
  • Dann soll es auch keine Ausnahmen für Getestete, Genesene und Geimpfte geben
  • Mindestabstand von 1,5 Metern
  • Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen

Die geplanten Regeln gehen auf ein Konzept von Lauterbach und Buschmann von Anfang August zurück. Lauterbach sagte: „Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen.“ Die Länder bekämen alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Es bleibe das Ziel der Corona-Politik, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden. Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.

Neu vorgesehen sind Sonderzahlungen von 1000 Euro pro Monat dafür, dass Pflegeheime künftig Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Infizierte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern. Die Einrichtungen sollen für den Aufwand 250 Euro pro Monat bekommen – für Beschäftigte, die die Aufgaben allein oder im Team übernehmen, soll es insgesamt 750 Euro geben.