„Abschlagszahlung anpassen “Jetzt schicken Gasanbieter die Horror-Rechnungen los – was Sie tun müssen

„Abschlagszahlung anpassen “Jetzt schicken Gasanbieter die Horror-Rechnungen los – was Sie tun müssen

12. September 2022 Aus Von mvp-web

Erste Energieanbieter haben die Gaspreise massiv angehoben. Auf den Jahresverbrauch ergeben sich nun sehr hohe Abschlagszahlungen. In vielen Fällen verzehnfacht sich die monatliche Gasrechnung. FOCUS online sagt, was Sie tun müssen, wenn die Rechnung explodiert.

Es ist ein Brief, vor dem sich die rund 30 Millionen Gaskundinnen und -Kunden in Deutschland fürchten. Gasanbieter nutzen die neue Gas-Umlage und auch den günstigeren Steuersatz, um an der Preisschraube zu drehen. In vielen Fällen wird dabei auch eine neue und monatliche Gasabschlagszahlung festgesetzt.

Je nach Anbieter, Wohnort und Tarif müssen Verbraucherinnen und Verbraucher im schlimmsten Fall mit einer Verzehnfachung der Kosten rechnen. So zogen beispielsweise die Preise bei der GASAG Erdgas in Berlin um 30 Prozent an. Weil einige Gaskunden allerdings im Winter 2021 einen höheren Gasverbrauch für ihre Wohnung verzeichneten, hat der Anbieter nun die Abschlagszahlung um das Zehnfache erhöht.

Statt den bisherigen fast 190 Euro, soll sie nun über 1000 Euro monatlich bezahlen. Als Grund teilt der Anbieter in dem Brief mit: „Wir möchten vermeiden, dass Sie am Ende des Abrechnungszeitraums eine sehr hohe Nachzahlung leisten müssen.“ Die laufenden Abschlagszahlungen würden den „aktuellen Energiekosten entsprechen“.

Was tun, wenn die Abschlagszahlung unbezahlbar ist?

Aus rechtlicher Sicht gilt: Die Gas-Abschlagszahlung muss sich am Vorjahresverbrauch orientieren.

Ist die Abschlagszahlung zu hoch angesetzt, müssen Sie sich schnellstmöglich mit dem Gasanbieter in Verbindung setzen. Der Anbieter ist rechtlich verpflichtet, die höhere Abschläge genauestens zu begründen. Legen Sie schriftlich per Einschreiben Widerspruch ein, geben Sie gleichzeitig an, dass dieser Widerspruch auf die vorgeschlagene Abschlagszahlung keiner Sonderkündigung entspricht.

Teilen Sie dem Unternehmen mit, dass Sie im vergangenen Winter einen deutlich höheren Verbrauch hatten und dies in diesem Jahr nicht der Fall sein wird. Als mögliche Gründe gelten Austausch der Heizung, Energiesparmaßnahmen, ein Kind ist ausgezogen, Sie mussten einen Angehörigen im vergangenen Winter pflegen und andere.

Ihre Gasrechung

Sie haben in diesen Tagen Ihre neuen Gas-Abschläge bekommen? Wir würden gerne darüber mit Ihnen sprechen und über Ihre Lage berichten. Bitte schreiben Sie uns an mein-bericht@focus.de, wie hoch Ihre bisherigen Abschläge waren und wieviel Sie in Zukunft bezahlen sollen und wann und wie wir Sie am besten erreichen. 

Wenn Sie schriftlich Widerspruch einlegen, geben Sie an, wie hoch Ihre Abschlagszahlung im Vorjahr war. Notieren Sie „Ich habe nachgerechnet und sehe, dass meine monatliche Abschlagszahlung von circa XXX Euro durch die aktuelle Preisanpassung in diesem Jahr minimal auf circa XXX Euro ansteigt. Zudem habe ich, die Heizung energieeffizient für den Winter vorbereitet. Mein Verbrauch wird deutlich sinken. Bitte reduzieren Sie die Abschlagszahlung.“

Kündigung nach Widerspruch?

Die Verbraucherzentrale Bundesverband erklärt auf ihrer Homepage , dass ein Widerspruch möglicherweise auch eine Kündigung mit sich ziehen kann. Der Anbieter könnte das als Sonderkündigung werten und eine Belieferungseinstellung ankündigen.

Auch hier gilt es, schnell zu reagieren.

Legen Sie schnellstmöglich per Einschreiben Widerspruch ein und fordern Sie den Anbieter auf, Sie weiterhin zu den vertraglich vereinbarten Konditionen mit Energie zu beliefern.

Die Verbraucherzentrale führt dazu einen Beispieltext auf:

  • „Mein Widerspruch gegen die nicht zulässige einseitige Abschlagserhöhung kann nicht als Kündigungserklärung gewertet werden. Ich habe nicht ausdrücklich eine Kündigung des Vertragsverhältnisses erklärt und ich habe auch nicht eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass ich mich einseitig von dem Vertragsverhältnis lösen möchte. Die Belieferungseinstellung würde die Verletzung Ihrer Vertragspflichten darstellen und könnte Schadensersatzansprüche auslösen, die ich mir Ihnen gegenüber ausdrücklich vorbehalte.“

Gut zu wissen: Wird Ihnen der Gasvertrag gekündigt, rutschen Sie in die Ersatzversorgung. Hier haben Sie den günstigsten Tarif. Nach drei Monaten rutschen Sie in die Grundversorgung. Hier gilt es: Versuchen Sie telefonisch günstigere Konditionen herauszuschlagen.

Hohe Abschlagszahlung vergleichbar mit kostenlosem Kredit

Verbraucherzentralen im gesamten Bundesgebiet warnen davor, die Abschlagszahlung zu hoch anzusetzen. Geht der Anbieter Pleite, ist das Geld weg. Heben Sie die Abschlagszahlungen deshalb nur so an, dass Sie keine größeren Nachzahlungen fürchten müssen.

Als Richtwert gilt: Jahresverbrauch vom Vorjahr mit dem aktuellen Gaspreis (brutto) multiplizieren und durch 12 Monate teilen. Darauf 20 Prozent aufschlagen. Sie sollten unbedingt noch Miete und Lebensmittel zahlen können.

Holen Sie sich finanzielle Hilfe, wenn das Geld nicht ausreicht

Reicht das Geld nicht aus, wenden Sie sich schnellstmöglich bei der jeweiligen Stadt- oder Kreisverwaltung, konkret bei der Wohngeldbehörde.

Dort können Sie Wohngeld, einen Mietzuschuss oder für Eigentümerinnen und Eigentümer den sogenannten Lastenzuschuss beantragen. Antragsformulare gibt es in Papierform oder online auf der Website der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Kreises.

Auf den Antrag reagiert die Behörde mit einem schriftlichen Bescheid innerhalb von acht Wochen.

Hatten Sie einen sehr hohen Verbrauch, ab sofort auf die Gasbremse treten. Senken Sie die Temperatur bei der Warmwasserbereitung, dämmen Sie Rohre im Keller und drehen Sie den Heizungsregler zurück.