Corona-Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Künstler

14. Dezember 2020 Aus Von mvp-web

Welche Überbrückungshilfen können Unternehmen beantragen?

Während der ersten Phase der Pandemie zahlten Bund und Land Soforthilfen, die nach der Mitarbeiterzahl der Betriebe gestaffelt waren. In der bis Ende Dezember geltenden zweiten Phase können zahlreiche Betriebe nun finanzielle Hilfen in Höhe von 30 bis 70 Prozent der Fixkosten beantragen.

Voraussetzung ist, dass sie zwischen April und August 2020 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten Umsatzeinbußen erlitten haben. Diese müssen entweder in zwei Monaten hintereinander jeweils 50 Prozent oder im gesamten Zeitraum zwischen April und August 30 Prozent betragen haben. Das Land zahlt unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Lohnkosten, soweit sie nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt werden, sowie Tilgungskosten.


Welche Hilfe gibt es für Betriebe, die vom Teil-Lockdown seit November betroffen sind?

Der Bund stellt zehn Milliarden Euro für Unternehmen zur Verfügung, die direkt oder indirekt von den aktuellen Beschränkungen betroffen sind. Bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen 75 Prozent des im November 2019 gemachten Umsatzes erstattet werden. Mecklenburg-Vorpommern will dies für Gastronomen und Hoteliers um fünf Prozentpunkte auf 80 Prozent erhöhen. Zudem gibt es Pauschalen für Personalaufwendungen. Diese sind abhängig vom Umsatzrückgang.


Wer ist bei den Novemberhilfen unterstützungsberechtigt?

Alle direkt von den angeordneten Schließungen betroffenen Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen. Auch indirekt betroffene Firmen sollen finanzielle Hilfe bekommen können, wenn sie nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Wer nicht antragsberechtigt ist, aber dennoch hohe Umsatzeinbußen hat, kann vom Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe II eine Erstattung seiner Fixkosten von bis zu 90 Prozent erhalten und in Ergänzung dazu vom Land eine Personalkostenerstattung sowie eine Erstattung von Tilgungen und Leasingraten.


Was können Solo-Selbstständige tun, die im November 2019 keine oder nur geringe Umsätze gemacht haben?

Solo-Selbstständige können den durchschnittlichen Umsatz des ganzen Jahres 2019 ansetzen. Die Berechnung erfolgt tageweise anteilig für die Dauer der Schließungen im November 2020, längstens für die Dauer der direkten oder indirekten Betroffenheit des Antragstellers. Für Solo-Selbständige von Vorteil ist dabei, dass die Bemessung der Novemberhilfe am Umsatz und nicht an den Kosten bemessen wird. So können sie die Mittel auch für Lebenshaltungskosten nutzen, ohne dass die Leistung auf die Grundsicherung angerechnet wird.


Wie kommen die betroffenen Unternehmen ans Geld?

Die Anträge sollen seit der letzten November-Woche über die bundeseinheitliche Plattform der Überbrückungshilfe www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. gestellt werden. Die Anträge müssen von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden, um Missbrauch vorzubeugen. Eine Ausnahme sind Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro beantragen. Sie können die Anträge direkt stellen. Dazu melden sie sich auf der Antragsplattform mittels ELSTER-Zertifikat an, machen alle erforderlichen Angaben zu ihrer Identität und Antragsberechtigung, geben ihren Vergleichsumsatz 2019 und Novemberumsatz 2020 an, versichern ihre direkte oder indirekte Betroffenheit und geben die erforderlichen Erklärungen ab.


Wann kommt das Geld bei den Betroffenen an?

Alle Anträge werden zunächst vollständig automatisiert geprüft und die Hilfen automatisiert berechnet. Hilfen bis 5.000 Euro für Soloselbständige werden nach erfolgreicher automatisierter Prüfung elektronisch beschieden und über die Bundeskasse ausgezahlt. In allen anderen Fällen ergeht nach erfolgreicher automatisierter Prüfung ein elektronischer Bescheid über eine Abschlagszahlung, die ebenfalls über die Bundeskasse ausgezahlt wird. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums erfolgen die ersten Abschlagszahlungen Ende November.


Mit wieviel Geld können die Betroffenen rechnen?

Der Abschlag beträgt 50 Prozent der vorläufig berechneten Hilfe, maximal 10.000 Euro. Solo-Selbständige erhalten laut Finanzministerium eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro. Für die weitere Prüfung und Bearbeitung wird der Antrag an die zuständige Bewilligungsstelle geleitet, die nach Abschluss der Bearbeitung die Restzahlung vornimmt. Bewilligungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.


Was hat es mit der Neustart-Prämie auf sich?

Wenn ein Unternehmer seinen Mitarbeitern nach der Rückkehr aus der Kurzarbeit eine Sonderprämie zahlt, übernimmt das Land davon unter gewissen Voraussetzungen bis zu 700 Euro pro Mitarbeiter.


Welche besonderen Hilfen gibt es für Beherbergungsbetriebe?

Da es ihnen in der Corona-Krise wegen fehlender Einnahmen an Geld für Investitionen mangelt, unterstützt das Land Modernisierungen mit bis zu 800.000 Euro. Reine Sanierungsmaßnahmen sind davon ausgenommen. Ziel der Investitionen muss es sein, Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen und das Unternehmen für die Zukunft besser aufzustellen.


Welche Hilfen gibt es für die Kultur- und Veranstaltungsbranche?

Feste Live-Spielstätten, die Lesungen, Theater, Kleinkunst und ähnliches anbieten, können bis zu 65 Prozent der Kosten für Planung, Werbung, Mieten und Gagen für Veranstaltungen bis zum Jahresende erstattet bekommen. Fallen die Veranstaltungen dennoch aus, zahlt das Land unter besonderen Bedingungen bis zu 95 Prozent dieser Kosten. Für eine Reihe bestimmter Musikfestivals und für bestimmte Freilichtbühnen hat das Land für die nächsten Monate gesondert Hilfen zugesagt. Das Land unterstützt zudem Investitionen in Corona-Schutzmaßnahmen.


Welche Hilfen gibt es für freie Künstlerinnen und Künstler, die wegen der Corona-Pandemie nicht auftreten können?

Das Kulturministerium bietet Arbeitsstipendien in Höhe von je 2.000 Euro an. Das Stipendium soll im Gegensatz zur Grundsicherung das künstlerische Schaffen ermöglichen. Wer einen Antrag stellt, muss nicht zwingend Mitglied der Künstlersozialkasse sein. Eine Antragstellung beim Landesförderinstitut MV ist bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Eine gleichzeitige Förderung aus der Corona-Soforthilfe und dem Stipendium ist nicht möglich.


Wo finde ich weitere Informationen?

Unter anderem auf den Internet-Seiten des Wirtschaftsministeriums, des Landesförderinstituts und der Landesregierung. Die Bundesregierung hat auf einer eigenen Seite die Hilfen für Künstler zusammengefasst. Spartenspezifische Informationen über das Programm Neustart Kultur gibt es hier.