Lockdown: Corona-Regeln in MV seit dem 16. Dezember

16. Dezember 2020 Aus Von mvp-web

Seit dem 2. November gelten massive Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Teil-Lockdown, „November-Lockdown“, „Lockdown light“). Diese wurden am 25. November verlängert und zum 16. Dezember noch einmal verschärft („harter Lockdown“, „Shutdown“) – vorerst bis in den Januar hinein. Sie betreffen fast alle gesellschaftlichen Bereiche.

Bis wann gelten die neuen Corona-Schutz-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern?

Die am 16. Dezember in Kraft getretenen Corona-Maßnahmen gelten vorerst bis zum 10. Januar. Am 5. Januar wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer erneut über Schritte beraten, die ab dem 11. Januar gelten sollen.

Wird der Handel eingeschränkt?

Der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf muss schließen. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten, Banken, Sparkassen und Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf, Blumenläden, Großhandel. Alle geschlossenen Geschäfte dürfen Abhol- und Lieferdienste anbieten.

Was gilt im Bereich der sogenannten körpernahen Dienstleistungen (Friseursalons, Nagelstudios, Kosmetikstudios)? Welche Betriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen, welche bleiben geöffnet?

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios, Maniküre, Barbiere und ähnliche Betriebe werden geschlossen.

Sind Therapien weiterhin möglich?

Ja, medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin möglich – beispielsweise Ärzte, Rehakliniken, Therapeuten, Podologie, Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie.

Bleiben die Schulen geöffnet?

In den beiden Wochen vor und nach den Weihnachtsferien werden alle Schüler ab Klasse 7 aufwärts per Homeschooling unterrichtet. Schulkinder der Klassen 1 bis 6 werden von der Präsenzpflicht befreit und können zu Hause unterrichtet werden.

Bleiben die Kitas geöffnet?

Die Kitas bleiben offen. Allerdings werden die Eltern gebeten, ihre Kinder zu Hause zu lassen, sofern die Betreuung möglich ist.

Bleiben Spielplätze geöffnet?

Außenspielplätze ja. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Innenspielplätze werden gesperrt.

Darf Alkohol in der Öffentlichkeit ausgeschänkt und verzehrt werden?

Nein. Der Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum soll im Zeitraum vom 16. Dezember bis zum 10. Januar untersagt und Verstöße mit einem Bußgeld belegt werden.

Sind Besuche in Alten- und Pflegeheimen möglich?

Bereits seit dem 12. Dezember gelten verschärfte Besuchsregelungen. Laut Sozialministerium dürfen Bewohner derzeit nur noch von einer festgelegten Person am Tag besucht werden. Übersteigt der Inzidenzwert landesweit die Marke von 100, sind Besuche dann nur noch an drei Tagen pro Woche möglich; bei einem Wert von 200 oder höher dann nur noch an einem Tag in der Woche. Genauere Besuchsregelungen zu den Weihnachtsfeiertagen sollen noch folgen. Besucher müssen bereits seit dem 12. Dezember einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Vor Ort in den Einrichtungen soll es die Möglichkeit für einen Schnelltest geben. Diesen müssen Besucher nicht bezahlen.

Bleiben Gastronomiebetriebe geschlossen?

Ja, Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Geschäfte sind seit dem 2. November geschlossen. Essen für zu Hause soll weiterhin geliefert oder abgeholt werden dürfen. Kantinen dürfen weiter betrieben werden.

Wie viele Personen dürfen sich treffen?

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Generell fordert die Landesregierung die Menschen aber dazu auf, Kontakte zu Personen über den eigenen Hausstand hinaus möglichst zu reduzieren. Sollte die Zahl der Corona-Neuinfektionen landesweit und über mehrere Tage auf über 100 Fälle pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen steigen, sollen die Kontaktbeschränkungen weiter verschärft werden.

Was gilt über Heiligabend und die Weihnachtsfeiertage?

In Mecklenburg-Vorpommern werden über Heiligabend und die beiden Weihnachtsfeiertage die Kontaktbeschränkungen gelockert. Dann darf sich ein Haushalt mit bis zu vier weiteren Menschen aus verschiedenen Haushalten der Kernfamilie treffen. Möglich sind also zum Beispiel Treffen mit Kindern, Enkeln, Eltern, Großeltern oder Geschwistern nebst ihren Haushaltsangehörigen, sofern die Obergrenze eingehalten wird. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mit eingerechnet. Um insbesondere ältere Familienmitglieder nicht zu gefährden, wird eine mehrtägige freiwillige Quarantäne vor und als Vorsichtsmaßnahme auch nach den Festtagen empfohlen. Ein Corona-Test für Besucher aus deutschen Hotspots ist nicht notwendig.

Dürfen Familienbesucher von außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns über Weihnachten in Hotels und Pensionen übernachten?

Anders als zunächst geplant dürfen Hotels in Mecklenburg-Vorpommern über Weihnachten keine Familienbesucher aufnehmen. Zunächst war noch geplant gewesen, dass zwischen dem 23. Dezember und 1. Januar Kernfamilien-Mitglieder, also etwa Eltern oder Kinder, maximal drei Nächte im Nordosten in Hotels übernachten dürfen. Familienbesuche aus anderen Bundesländern sind nur innerhalb der Kernfamilie erlaubt.

Sind Ausflüge und Familienbesuche innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns erlaubt?

Ja. Allerdings müssen die allgemeinen Kontaktbeschränkungen beachtet werden.

Was bedeutet Hausstand?

Zu einem Hausstand gehören alle Personen, die in einer Wohnung zusammenleben.

Wer gehört zur Kernfamilie?

Zur Kernfamilie zählen Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Urgroßeltern und Urenkel sowie deren Lebenspartner.

Werden die Weihnachtsferien in Mecklenburg-Vorpommern verschoben?

Nein, wie ursprünglich geplant dauern die Weihnachtsferien im Nordosten vom 19. Dezember (Sonnabend) bis zum 3. Januar (Sonntag).

Können Silvesterfeiern stattfinden? Darf beim Feuerwerk geböllert werden?

Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind verboten. Der Verkauf von Feuerwerk ist nicht erlaubt. Geböllert werden darf nur auf Privatgrundstücken, in der Öffentlichkeit ist es verboten. An diesen beiden Tagen dürfen sich, wie an allen anderen Tagen außer Weihnachten, maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen.

Werden Ausgangssperren verhängt?

In Mecklenburg-Vorpommern sollen laut Landesregierung die Landkreise und kreisfreien Städte Ausgangssperren auf lokaler Ebene (Amtsbereiche, einzelne Städte) ab einer Sieben-Tages-Inzidenz vor Ort von mehr als 200 verhängen.

Was gilt bei der Maskenpflicht?

Jede Person muss in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, ebenso in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu gilt eine Maskenpflicht unter freiem Himmel an Orten, wo sich Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Diese Orte legen die örtlichen Behörden fest.

Was ändert sich vom Dezember an hinsichtlich der Quarantäne?

Die Quarantänezeit von Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Menschen wurde am 1. Dezember von 14 auf zehn Tage verkürzt. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test. Wer bereits an Covid-19 erkrankt war, muss nicht in Quarantäne.

Können Veranstaltungen noch stattfinden?

Unterhaltungsveranstaltungen sind seit dem 2. November untersagt, auch Flohmärkte und Ähnliches dürfen nicht stattfinden.

Wie steht es um die Kultureinrichtungen?

Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Kinos, Autokinos, Ausstellungen, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sind seit dem 2. November geschlossen.

Können Trauungen stattfinden?

Ja, Trauungen können mit höchstens zehn Personen stattfinden.

Können Beisetzungen stattfinden?

Ja, Beisetzungen können mit höchstens 20 Personen stattfinden.

Finden Profisportveranstaltungen weiterhin statt?

Profisportveranstaltungen finden statt, aber ohne Publikum.

Wie sieht es bei anderen Freizeiteinrichtungen aus?

Freizeitparks, Spielhallen, Wettannahmestellen, Messen oder Ähnliches sind seit dem 2. November geschlossen. In Mecklenburg-Vorpommern müssen die Außenbereiche von Zoos und Tierparks, die bis zuletzt öffnen durften, seit dem 16. Dezember ebenfalls geschlossen bleiben.

Bleiben Fahrschulen geöffnet?

Nein.

Bleiben Baumärkte geöffnet?

Lediglich Personen mit Gewerbeschein dürfen in Baumärkten einkaufen. Alle anderen können die Waren bestellen und dann abholen.

Bleiben Freizeiteinrichtungen geöffnet?

Freizeiteinrichtungen bleiben weiter geschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Theater, Kinos, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Sportstudios, Zoos, Tier- und Vogelparks, Saunen und Spielhallen.

Ist Sport erlaubt?

Sport ist nur allein, zu zweit und mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Kinder- und Jugendsport beispielsweise in Vereinen wird verboten.

Können Bordelle öffnen?

Prostitutionsstätten, Bordelle oder Ähnliches sind bis auf Weiteres geschlossen.

Welche finanziellen Hilfen gibt es für die Wirtschaft, Vereine und Soloselbstständige?

Die Staatshilfen („Novemberhilfen“) für von Schließung betroffene Unternehmen, Selbstständige und Vereine werden bis in den Dezember verlängert. Für Bereiche, die absehbar noch über Monate größere Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zu erwarten haben, werden die Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 verlängert – etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche. Freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler in Mecklenburg-Vorpommern können in der Zeit der Corona-Krise ein Überbrückungsstipendium aus dem „MV-Schutzfonds Kultur“ in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Das Stipendium soll im Gegensatz zur Grundsicherung das künstlerische Schaffen ermöglichen. Wer einen Antrag stellt, muss nicht zwingend Mitglied der Künstlersozialkasse sein. Eine Antragstellung beim Landesförderinstitut MV ist bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Eine gleichzeitige Förderung aus der Corona-Soforthilfe und dem Stipendium ist nicht möglich. Die Wirtschaftshilfen sollen im Zuge des harten Lockdowns ausgeweitet werden. Konkret soll bei der Überbrückungshilfe III, die ab Januar gilt, der Höchstbetrag von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht werden. Der maximale Zuschuss ist demnach geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen. Erstattet werden betriebliche Fixkosten. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den November- und Dezemberhilfen geben.

Soll es wieder mehr Homeoffice geben?

Ja, die Bundesregierung fordert die Unternehmen dazu auf, das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen. Allerdings nur da, wo es umsetzbar ist.

Sollen private Reisen weiterhin möglich sein?

Seit dem 2. November dürfen keine Gäste aus anderen Bundesländern mehr für touristische Zwecke aufgenommen werden und auch Tagesgäste dürfen nicht mehr einreisen.

Können Menschen mit einem Nebenwohnsitz im Land nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen?

Ja, Personen mit ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern dürfen in das Land einreisen.

Dürfen Kinder auf den Spielplatz?

Ja, Spielplätze bleiben unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln geöffnet.