Backhaus: Aalfang-Regeln verschärfen Lage der Küstenfischer

Backhaus: Aalfang-Regeln verschärfen Lage der Küstenfischer

14. Dezember 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 14.12.2022 06:50 Uhr

Landwirtschaftsminister Backhaus kritisiert die neuen Beschränkungen der Aalfischerei. Der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei hat ein umfassendes Schutzpaket beschlossen.

Entlang der Küste und in den inneren Küstengewässern mit seinen Bodden, Wieken sowie im Kleinen Haff dürfe insgesamt ein halbes Jahr lang kein Aal gezielt gefangen oder als Beifang angelandet werden, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) am Dienstag: “Dies ist eine weitere Verschärfung zunächst vor allem für die bereits massiv unter Druck stehenden Fischereibetriebe insbesondere der kleinen Küstenfischerei.”

Schonzeit verdoppelt, drei zusätzliche Monate sollen folgen

Die Schonzeit für den Europäischen Aal wird im nächsten Jahr von drei auf sechs Monate ausgeweitet. Ein Zeitraum wurde bereits festgelegt: Er betrifft die Spanne von Oktober bis Dezember. Darüber hinaus muss Deutschland im nächsten Jahr weitere drei Monate festlegen, in denen der Aal nicht gefischt werden darf. Dabei muss auch die Wanderbewegung des Fisches berücksichtigt werden.

Freizeitfischerei auf Aal komplett untersagt

Verboten ist 2023 außerdem ganzjährig jegliche Freizeitfischerei auf den Aal in den entsprechenden Meeres- und Küstengewässern. Oberstes Ziel sei es, so heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der EU-Fischereiminister, den einzigartigen Bestand in den europäischen Gewässern wieder herzustellen. Der Europäische Aal gilt als stark gefährdet. Der Bestand hat in den vergangenen drei Jahrzehnten deutlich abgenommen. Verunreinigte Gewässer, Wasserkraftwerke und Kormorane sind einige der vielen Todesursachen.