Pläne der Ampelkoalition gebilligt Bundestag beschließt Strom- und Gaspreisbremsen

Pläne der Ampelkoalition gebilligt Bundestag beschließt Strom- und Gaspreisbremsen

16. Dezember 2022 Aus Von mvp-web
Stand: 15.12.2022 15:26 Uhr

Der Bundestag hat die Strom- und Gaspreisbremsen gebilligt. Sie sollen ab März greifen, rückwirkend aber auch für Januar und Februar gelten. Zur Finanzierung werden hohe Erlöse von Energieproduzenten teilweise abgeschöpft.

Der Bundestag hat das milliardenschwere Gesetzespaket zur Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Ab Januar werden so Haushalte und Unternehmen in der Energiekrise entlastet. Im Gegenzug werden die derzeit hohen Erlöse von Energieproduzenten teilweise abgeschöpft, um die Hilfen mitzufinanzieren.

Bundestag beschließt Energiepreisbremsen ab März 2023

Bundestag beschließt Energiepreisbremsen ab März 2023

Kristin Becker, ARD Berlin , tagesschau 20:00 Uhr , 15.12.2022

Parallel dazu sollen die Erneuerbaren Energien stärker gefördert werden. Um das Paket von vermutlich über 100 Milliarden Euro wurde bis zuletzt innerhalb der Ampel-Koalition gerungen. In namentlicher Abstimmung bekamen die Pläne der Ampelkoalition eine Mehrheit.

Die Kernpunkte im Überblick:

Strom- und Gaspreisdeckel

Für Haushalte, Gewerbe und Unternehmen werden die Strom- und Gaspreise für einen Basisverbrauch gedeckelt. Spüren werden das die Verbraucher erst ab März – allerdings rückwirkend ab Januar – bis April 2024. Für Haushalte und Gewerbe gilt: 80 Prozent des Gas-Vorjahresverbrauchs werden auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Für Mengen darüber hinaus gilt als Sparanreiz der höhere Marktpreis. Beim Strom liegt der Deckel bei 40 Cent.

Für die rund 25.000 Großverbraucher der Industrie soll ebenfalls ab Januar ein Preis von sieben Cent für 70 Prozent des Gasverbrauchs und von 13 Cent beim Strom gelten. Für die Deutsche Bahn und andere Bahn-Betreiber gelten noch weitergehende Hilfen.

Bonuszahlungen und Dividenden

Unternehmen, die von den Hilfen profitieren, müssen Einschränkungen bei Bonuszahlungen an Manager und Dividendenausschüttungen an Anteilseigner hinnehmen. Ab 25 Millionen Euro dürfen keine neuen Boni und Boni-Erhöhungen gezahlt werden. Ab 50 Millionen Euro dürfen gar keine Boni und auch keine Dividenden fließen. Dies gilt für das Jahr 2023.

Härtefallregeln

Über einen Fonds für Härtefälle sollen auch Nutzer von Öl- und Pelletheizungen unter bestimmten Bedingungen profitieren. Die Hilfen sollen bis zu 2000 Euro betragen. Insgesamt stellt der Bund dafür bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.

Auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollen angesichts der Belastung durch die Energiepreise noch gesonderte Hilfen erhalten.

Abschöpfung der Erlöse von Energieproduzenten

Vor allem Stromproduzenten von erneuerbaren Energien bis hin zur Atomkraft sollen einen Teil ihrer derzeit hohen Erlöse abtreten. Sie profitieren von der Kopplung des Strompreises an den Gaspreis und können so hohe Gewinne einstreichen, obwohl sie kaum höhere Erzeugungskosten haben.

Je nach Technologie müssen sie über einer jeweiligen Obergrenze ihre Erlöse zu 90 Prozent bis April 2024 abgeben. Dies soll rückwirkend ab Dezember gelten. Damit werden Strom- und Gaspreisbremse mitfinanziert.

Erneuerbare Energien

Angesichts der Kostensteigerungen beim Bau von Wind- und Solarparks – etwa wegen stark gestiegener Kreditzinsen – soll die Förderung erhöht werden. Die Projekte werden vom Staat ausgeschrieben, wer die geringste Förderung verlangt, erhält den Zuschlag.

Dabei gelten Höchstgebote für die geforderten Hilfen. Diese können nun um bis zu 25 Prozent erhöht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass alle ausgeschriebenen Vorhaben auch umgesetzt werden.