Feiertage in MV: Kontaktbeschränkungen leicht gelockert

Feiertage in MV: Kontaktbeschränkungen leicht gelockert

22. Dezember 2020 Aus Von mvp-web
Stand: 22.12.2020 11:25 Uhr

Über Weihnachten sind die Regeln für Besuche innerhalb der Kernfamilie etwas gelockert.

In Mecklenburg-Vorpommern werden über Heiligabend und die beiden Weihnachtsfeiertage die Kontaktbeschränkungen gelockert. Dann darf sich ein Haushalt mit bis zu vier weiteren Menschen aus verschiedenen Haushalten der Kernfamilie treffen. Möglich sind also zum Beispiel Treffen mit Kindern, Enkeln, Eltern, Großeltern oder Geschwistern nebst ihren Haushaltsangehörigen, sofern die Obergrenze von vier Besuchenden eingehalten wird. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mit eingerechnet. Um insbesondere ältere Familienmitglieder nicht zu gefährden, wird eine mehrtägige freiwillige Quarantäne vor und als Vorsichtsmaßnahme auch nach den Festtagen empfohlen. Ein Corona-Test für Besucher aus deutschen Hotspots ist nicht notwendig. An Silvester und Neujahr gelten diese Lockerung der Kontaktbeschränkungen nicht. Für Besuch von Freunden und Bekannten außerhalb der Kernfamilie gilt indes, dass der Besuch aus einem Haushalt stammen muss. Insgesamt dürfen höchstens fünf Personen über 14 Jahre zusammen kommen.

Familienbesuch nicht im Hotel unterbringen

Anders als zunächst geplant dürfen Hotels in Mecklenburg-Vorpommern über Weihnachten keine Familienbesucher aufnehmen. Zunächst war noch geplant, dass zwischen dem 23. Dezember und 1. Januar Kernfamilien-Mitglieder, also etwa Eltern oder Kinder, maximal drei Nächte im Nordosten in Hotels übernachten dürfen. Familienbesuche aus anderen Bundesländern sind nur innerhalb der Kernfamilie erlaubt. Seit dem 2. November dürfen sowieso keine Gäste aus anderen Bundesländern mehr für touristische Zwecke aufgenommen werden und auch Tagesgäste dürfen nicht mehr einreisen. Das gilt aber nicht für Personen mit ihrem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.

Silvester gilt Feier- und Böllerverbot

Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind auch zu Silvester verboten. Der Verkauf von Feuerwerk ist nicht erlaubt. Geböllert werden darf nur auf Privatgrundstücken, in der Öffentlichkeit ist es verboten. An diesen beiden Tagen dürfen sich, wie an allen anderen Tagen außer Weihnachten, maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen.