News zu Corona vom 02. Januar 2023

News zu Corona vom 02. Januar 2023

2. Januar 2023 Aus Von mvp-web

Urteil gegen Ärztin wegen Tausender falscher Maskenatteste erwartet

Montag, 2. Januar, 06.30 Uhr: In einem der größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste werden am Montag (9.30) die Plädoyers und ein Urteil erwartet. Vor dem Amtsgericht Weinheim muss sich eine niedergelassene Ärztin verantworten, die in mehr als 4300 Fällen die Befreiung von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen bescheinigt haben soll, ohne die Betroffenen jemals zu Gesicht bekommen geschweige denn untersucht zu haben. Auf der Anklagebank sitzt auch die Angestellte der Medizinerin. Letztere hatte laut Anklage für die Ausstellung der falschen Gesundheitszeugnisse insgesamt 28 000 Euro erhalten, die der Staatsanwaltschaft zufolge eingezogen werden sollen.

Hintergrund ist laut der Anklagebehörde die politische Einstellung der Angeklagten aus Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis). Diese hält die gesetzlich gebotenen coronabedingten Einschränkungen für unangemessen und verfassungswidrig. Insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes habe sich die Angeklagte wiederholt öffentlich auf Demonstrationen und der Video-Plattform You Tube ausgesprochen. Sie hatte sich dazu vor Gericht bekannt.

Die 59-Jährige wird von der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner verteidigt, einer bekannten Kritikerin der Corona-Politik. Sie warnt vor den medizinischen Risiken für Geimpfte und rechtlichen Konsequenzen für impfende Ärzte. Die Fachanwältin für Medizinrecht war auch in mehreren Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof gegen die baden-württembergische Corona-Verordnung vorgegangen – stets ohne Erfolg. Auch mit einem Antrag auf einstweilige Anordnungen gegen die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht war sie gescheitert.

Das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die 47-jährige Mitarbeiterin der Ärztin ist der Beihilfe dazu angeklagt. Sie wird von dem Rechtsanwalt Ivan Künnemann vertreten, der auch als Bevollmächtigter des umstrittenen Arzt Bodo Schiffmann Anschuldigungen zurückgewiesen hatte, der Hals-Nasen-Ohrenarzt habe Menschen ohne Untersuchung von der Maskenpflicht befreit. Unter anderem wegen dieser Vorwürfe hatte die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen den bekannten Sinsheimer Impfgegner Anklage erhoben. Auch seine Frau ist wegen des Ausstellens falscher Atteste beschuldigt.

Ob der Weinheimer Prozess wirklich am Montag beendet werden kann, ist noch nicht klar. Zwei Mal ist die Verhandlung auf Wunsch der Verteidigung bereits verschoben worden. Für den letzten Termin am 12. Dezember hatten die Verteidiger geltend gemacht, verhandlungsunfähig zu sein und Atteste nachgereicht.

Mitte November 2022 war ein Arzt vom Landgericht Passau wegen Ausstellens falscher Masken-Atteste für nicht untersuchte Schulkinder in 24 Fällen zu einer einjährigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldauflage in Höhe von 50 000 Euro verurteilt worden. Damit blieben die Richter in dem Berufungsprozess unter der Forderung des Staatsanwaltes nach einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung sowie einem zeitweisen Berufsverbot.

Keine Maskenpflicht mehr für Bus und Bahn im Norden

05:10 Uhr: In Schleswig-Holstein müssen Fahrgäste von Bus und Bahn im Nahverkehr seit Sonntag keine Masken mehr tragen. Eine entsprechende Verordnung der schwarz-grünen Landesregierung ist mit Beginn des neuen Jahres in Kraft getreten. Die Maskenpflicht war in der Corona-Pandemie als Maßnahme zum Schutz vor dem Virus verhängt worden. An ihre Stelle ist nun die Empfehlung getreten, Mund und Nase im öffentlichen Personennahverkehr zu bedecken.

Die Landesregierung hatte ihre Entscheidung mit der Entwicklung des Infektionsgeschehens begründet. Zwar sei die Lage in den Krankenhäusern angespannt, doch liege dies an der hohen Zahl von Patienten mit anderen Atemwegserkrankungen. Auch sei die Bevölkerung durch Impfung und Infektionen weitgehend immunisiert, so dass Erkrankungen überwiegend mild verliefen.

In Bayern und Sachsen-Anhalt war die Maskenpflicht bereits früher entfallen. In Schleswig-Holsteins Nachbarländern Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern müssen Fahrgäste in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs weiterhin eine Maske tragen. Für Fernzüge und Fernbusse ist bis zum 7. April bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht festgeschrieben, also auch in Schleswig-Holstein.

Australien und Kanada führen Corona-Tests für China-Reisende ein

Sonntag, 01. Januar2023, 04:045 Uhr: Nach zahlreichen anderen Ländern haben auch Australien und Kanada negative Corona-Tests als Voraussetzung für die Einreise aus China angekündigt. Als Grund nannten beide Länder die rasant steigenden Covid-Fallzahlen in der Volksrepublik. Die australische Regierung führte am Sonntag zudem das „Fehlen umfassender Informationen“ aus China an. Die am 5. Januar in Kraft tretende Regelung solle Australien „vor dem Risiko potentieller neu entstehender Varianten“ schützen, erklärte Gesundheitsminister Mark Butler.

Auch die kanadische Regierung beklagte „begrenzte“ Daten zu den Covid-Fällen in China. Zusätzlich zu den negativen Corona-Tests soll zudem das Abwasser aller internationaler Flüge, die in Vancouver oder Toronto landen, auf neue Covid-Varianten geprüft werden.

Peking war Anfang Dezember in einer radikalen Kehrtwende von seiner strengen Null-Covid-Politik abgerückt und hat seither die meisten Corona-Beschränkungen aufgehoben. Seither steigt die Zahl der Corona-Infektionen in China massiv. Vor wenigen Tagen hatte Peking auch das Ende der Quarantänepflicht für Rückkehrer aus dem Ausland angekündigt und damit einen Ansturm auf Flugtickets ausgelöst.

Mehrere Länder ordneten in den vergangenen Tagen verpflichtende Corona-Tests für aus China kommende Reisende an, darunter Frankreich, Italien und Spanien sowie die USA. Deutschland verzichtet hingegen bislang auf eine solche Maßnahme.

DieWeltgesundheitsorganisation (WHO) hatte China am Freitag zu mehr Transparenz hinsichtlich des rasanten Anstiegs von Corona-Fällen aufgefordert.

Corona-Experte für Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr

Samstag, 31. Dezember, 9.38 Uhr: Der Corona-Experte Lars Kaderali spricht sich für eine Aufhebung noch verbleibender Corona-Maskenpflichten etwa in Bussen und Bahnen aus. „Da wäre ich eigentlich dafür, die jetzt aufzuheben“, sagte das Mitglied des Corona-Expertenrats der Bundesregierung der Deutschen Presse-Agentur. Gegebenenfalls könne man noch bis etwa eine Woche nach Silvester warten, um zu schauen, ob die Zahlen sinken. „Aber ich denke eigentlich, dass das jetzt, was Corona angeht, nicht mehr nötig ist.“

Zuletzt hatten eine wieder gestiegene Anzahl an Corona-Infektionen, aber vor allem eine starke Grippewelle sowie andere Atemwegserkrankungen zu einer hohen Belastung des Gesundheitssystems geführt. Laut Kaderali deuteten Daten eine Entspannung an. „Wobei das im Moment noch sehr schwer einzuschätzen ist.“ Grund seien mögliche Auswirkungen der Feiertage. Noch nicht ganz klar sei, wie sich das veränderte Kontaktverhalten über die Feiertage auswirke.

Kaderali hofft, dass nach einer möglichen Aufhebung der Maskenpflicht der Mund-Nasen-Schutz trotzdem nicht gänzlich verschwindet. In so einem Fall ziehe sich der Staat zurück und die Verantwortung gehe verstärkt auf jeden Einzelnen über. Von Südostasien etwa, wo auch schon vor der Corona-Pandemie häufiger Masken getragen wurden, könne man sich Einiges abgucken. Das sei etwa sinnvoll, wenn man selbst erkrankt sei oder es gerade eine starke Grippewelle gebe, sagte der Bioinformatiker.

Zwar hätten die Corona-Schutzmaßnahmen zu der starken Welle aus Atemwegserkrankungen beigetragen. Die Immunsysteme hätten praktisch drei Jahre lang keinen Kontakt mit den Erregern gehabt. Allerdings sei dies kein Grund, grundsätzlich keine Masken zu tragen, betonte Kaderali. Im Idealfall sollte das Immunsystem über Impfungen trainiert werden. Die Quote auch bei Grippeschutzimpfungen sei zuletzt zu niedrig gewesen. Mit Masken könne man sich selbst vor Symptomen wie Fieber schützen, aber auch Infektionswellen abflachen.

Frankreich und Großbritannien führen Corona-Tests für China-Reisende ein

19.30 Uhr: Nach Italien und Spanien führen auch das EU-Land Frankreich sowie Großbritannien eine Corona-Testpflicht für Reisende aus China ein. Diese müssten künftig einen negativen Corona-Test vorlegen, der weniger als 48 Stunden alt ist, teilte die Regierung in Paris am Freitagabend mit. Britischen Medien zufolge wird die Regierung in London ebenfalls eine Corona-Testpflicht für Reisende aus China einführen.

In Frankreich soll die Testpflicht für China-Reisende unabhängig davon gelten, ob sie mit einem Direktflug oder nach einem Umstieg auf französischem Staatsgebiet landen.

Aus französischen Regierungskreisen hieß es, zusätzlich würden bei Ankömmlingen aus China stichprobenartig Corona-Tests vorgenommen. Bei einem positiven Ergebnis erfolge eine Virus-Sequenzierung, um mögliche neue Varianten des Coronavirus zu erkennen. Einreisende aus China seien verpflichtet, sich bei einem positiven Corona-Test bei ihrer Einreise zu isolieren.

Außerdem gelte für Flüge aus China nach Frankreich eine Maskenpflicht, hieß es weiter. Die Restriktionen sollen im Laufe des Wochenendes in Form eines Dekrets von Premierministerin Elisabeth Borne veröffentlicht werden, wie in einer Erklärung der französischen Regierung angekündigt wurde. Auch die Europäische Union und deren Mitgliedstaaten würden über die neuen Regeln informiert.

Mit der Entscheidung in Paris könnte der Druck auf Deutschland wachsen, ebenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Italien hatte bereits am Mittwoch eine Corona-Testpflicht für Reisende aus China eingeführt, Spanien verkündete den Schritt am Freitagvormittag.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Freitag vor Journalisten gesagt, dass er derzeit keine Veranlassung für eine Corona-Testpflicht für Reisende aus China sehe. Bei dem Termin hatte Lauterbach auch angekündigt, am Freitagnachmittag mit seinem französischen Amtskollegen über das Thema zu sprechen. „Wir brauchen eine europäische Lösung“, mahnte Lauterbach.