Landtagswahl für den 26. September 2021 geplant
23. Dezember 2020
Am 26. September 2021 soll in Mecklenburg-Vorpommern der Landtag neu gewählt werden. Damit findet die Wahl nach 19 Jahren wieder am selben Tag wie die Bundestagswahl statt.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und Innenminister Torsten Renz (CDU) haben sich auf den Wahltermin verständigt. Das Landeskabinett soll ihn auf einer der nächsten Sitzungen beschließen, wie die Regierungschefin mitteilte. Die Landesregierung hatte auf die Entscheidung des Bundes gewartet, der sich erst Anfang Dezember auf den 26. September festlegte. Auch 1994, 1998 und 2002 waren beide Parlamente am selben Tag gewählt worden. Das verringert den Personalaufwand und spart Kosten. Außerdem verbinden die Politiker mit einer Doppelwahl die Hoffnung auf eine hohe Wahlbeteiligung.
Landtag wird alle fünf Jahre gewählt
Nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 und wegen der Verlängerung der Legislaturperiode des Landtags von vier auf fünf Jahre waren die Wahljahre und damit auch die Wahltage auseinandergefallen. Das Grundgesetz schreibt vor, dass der Bundestag für vier Jahre gewählt wird, in der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns ist inzwischen eine fünfjährige Legislaturperiode verankert. Bei der Wahl 2016 hatte die SPD mit 30,6 Prozent der Stimmen ihren Spitzenplatz im Land verteidigt. Mit 20,8 Prozent zog die AfD erstmals in den Landtag ein und wurde dort zunächst zweitstärkste Kraft vor der CDU (19,0) und der Linken (13,2).
SPD und CDU Kopf an Kopf
Vor einem Monat hingegen lagen SPD und CDU in der Wählergunst gleichauf. Nach einer repräsentativen Umfragevon infratest dimap im Auftrag des NDR, der „Ostsee-Zeitung“ und der „Schweriner Volkszeitung“ kamen beide Parteien auf jeweils 27 Prozent. Drittstärkste Kraft war die AfD mit 15 Prozent, gefolgt von der Linken mit zwölf und den Grünen mit zehn Prozent. Die FDP würde laut der Umfrage den Einzug in den Landtag erneut verpassen.
Wahlrecht soll an Pandemie-Situation angepasst werden
Aufgrund der Corona-Pandemie berät der Landtag derzeit eine Änderung des Wahlrechts. Dem Gesetzentwurf zufolge soll bei Fortdauer der Kontaktbeschränkungen die Landtagswahl auch als Briefwahl ohne Wahllokale abgehalten werden können. Die Corona-Pandemie erschwert aktuell bereits die Kandidaten- und Listenaufstellung durch die Parteien. Auch dafür sind Änderungen geplant. Der Landtag muss diese Änderungen Anfang kommenden Jahres noch beschließen.