Corona in MV: Kabinett kippt Isolationspflicht zum 12. Februar

Corona in MV: Kabinett kippt Isolationspflicht zum 12. Februar

7. Februar 2023 Aus Von mvp-web
Stand: 07.02.2023 14:57 Uhr

Die rot-rote Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Dienstagvormittag das Ende der Corona-Isolationspflicht in Mecklenburg-Vorpommern beschlossenen. Stichtag für die Regelung ist demnach der 12. Februar.

Das Datum für ein Ende der Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion hatte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) schon im Voraus ins Gespräch gebracht. Zu diesem Stichtag fällt auch die Isolationspflicht in Berlin und Brandenburg weg. Bisher müssen sich Corona-Infizierte im Nordosten mindestens fünf Tage lang absondern. Erst nach zwei Tagen ohne Symptome können sie wieder unter Menschen gehen. Zum Schutz der vulnerablen Gruppen bleiben die Isolationsregelungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestehen.

Gesundheitsministerin Drese: „Corona unter Kontrolle“

„Das Corona-Infektionsgeschehen ist unter Kontrolle. Wir haben ein niedriges Plateau erreicht bei den Inzidenzen und schweren Verläufen, die Immunisierung der Bevölkerung ist hoch“, begründete Drese den Schritt. Einer Überlastung des Gesundheitssystems und der sonstigen Kritischen Infrastrukturen habe vorgebeugt werden können. Deshalb könne man nun planmäßig eine weitere Corona-Basisschutzmaßnahme aufheben, so die Ministerin.

Sozialministerium fordert Eigenverantwortung

Wer krank ist, muss nicht zur Arbeit, heißt es aus dem Sozialministerium. Corona-Infizierte können natürlich per Krankschreibung zu Hause bleiben – wie bei beispielsweise bei einer Grippe auch. Anders als in Schleswig-Holstein besteht in MV für Infizierte mit dem Wegfall der Quarantäne auch keine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Eine solche Regelung wäre diskriminierend, so das Ministerium. Hier appelliert man jedoch an die Eigenverantwortung der Bürger. Wer Corona hat, sollte sich zurückhalten und größere Menschenmengen meiden.

Es gibt aber eine Ausnahme: In Pflegeheimen und medizinischen Einrichtungen darf mit einer Corona-Infektion nicht weitergearbeitet werden. Ärzte und Pfleger müssen auch über Mitte Februar hinaus einen negativen Test vorlegen, ehe sie nach einer Corona-Infektion wieder zur Arbeit gehen können. Ziel der Regelung ist es, besonders empfindliche Gruppen – wie Ältere oder Kranke – zu schützen.

Corona-Beschränkungen in MV fallen nach und nach

Seit dem 2. Februar muss in Bussen und Bahnen keine Maske mehr getragen werden. Wenn die Isolationspflicht gefallen ist, gilt nur noch eine Beschränkung: die Pflicht zum Maskentragen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie eine Testpflicht für ungeimpfte Besucher in den Einrichtungen. Diese Bundesregelung könnte mit dem Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes am 7. April enden.

In einer vorherigen Version des Artikels stand, „Ärzte und Pfleger müssen sich weiterhin regelmäßige auf Corona testen.“ Dies stimmt nicht. Korrekt ist: Ärzte und Pfleger müssen auch über Mitte Februar hinaus einen negativen Test vorlegen, ehe sie nach einer Corona-Infektion wieder zur Arbeit gehen können.