Deutschlands höchste Arbeitsrichter haben die Position von Frauen im Streit um gleiche Bezahlung wie Männer verbessert. Das Bundesarbeitsgericht entschied am Donnerstag in Erfurt in einem Fall aus Sachsen, dass Arbeitgeber Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit ihrem unterschiedlichen Verhandlungsgeschick begründen können (8 AZR 450/21).
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Klägerin erhält Gehaltsnachzahlung und Entschädigung
Es sprach einer 44 Jahre alten Dresdnerin, die im Vertrieb einer sächsischen Metallfirma arbeitete, eine Gehaltsnachzahlung von 14 500 Euro und eine Entschädigung zu.
Wenn Frauen und Männer wie im verhandelten Fall bei gleicher Arbeit unterschiedlich bezahlt würden, begründe das die Vermutung der Diskriminierung wegen des Geschlechts, sagte die Vorsitzende Richterin Anja Schlewing. Diese Vermutung könnten Arbeitgeber nicht mit dem Argument widerlegen, der Mann habe besser verhandelt oder er sei perspektivisch für einen Leitungsjob vorgesehen, so die Richterin.
Anwältinnen der Klägerin: Urteil ein «Meilenstein»
Das Bundesarbeitsgericht kippte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen in Sachsen in großen Teilen.
Die Anwältinnen der Klägerin sprachen nach dem Urteil von einem Meilenstein. Sie sehen in dem höchstrichterlichen Urteil einen Schritt zu mehr Entgeltgerechtigkeit in Deutschland.
Mann bekam mehr Geld für gleichen Job
Der 44-Jährigen wurden 3500 Euro monatlich in der Einarbeitungszeit angeboten – die Frau sagte Ja. Doch bald kamen ihr Zweifel und der Verdacht, dass ihr Kollege, der zwei Monate früher eingestellt wurde und den gleichen Vertriebsjob macht, deutlich mehr verdient.
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Am Donnerstag beschäftigten sich die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt mit dem Fall. Manche erhofften sich ein Grundsatzurteil zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern. dpa/AB