Sommerzeit, Energiepreise: Was sich im März für Verbraucher ändert

Sommerzeit, Energiepreise: Was sich im März für Verbraucher ändert

26. Februar 2023 Aus Von mvp-web

Obwohl die EU im Jahr 2019 die Abschaffung der Zeitumstellung beschlossen hat, drehen wir weiter zweimal im Jahr an der Uhr. Am 26. März ist es wieder soweit. Darüber hinaus ändern sich weitere Sachen im März – ein Überblick:

Energiepreisbremsen wirken ab 1. März

Die Energiepreisbremsen für Millionen Bezieher von Gas, Strom und Fernwärme greifen ab dem 1. März und werden rückwirkend auch für Januar und Februar berechnet.

Verbraucher müssen nichts tun. Entlastungen kommen automatisch über die Abrechnung oder über niedrigere Abschlagszahlungen. Der Branchenverband BDEW bittet wegen der komplexen Regeln allerdings um Geduld.

Keine Masken- und Testpflicht mehr

Die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen fällt zum 1. März – Ausnahmen gelten für Besucher, die bis zum 7. April Maske tragen müssen. Die verbliebenen Testpflichten etwa für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen fallen zum 1. März generell weg.

  • Hintergrund: Information der Bundesregierung zur Maskenpflicht

Damit folgen die Vorgaben dem Zeitplan zur Finanzierung: Das bereits stark zurückgefahrene Angebot kostenloser «Bürgertests» für alle auch ohne Symptome läuft nur noch bis einschließlich 28. Februar.

200-Euro-Pauschale für Studis

Studierende und Fachschüler sollen ab dem 15. März die lang erwartete Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen können. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Antragsteller ankommt, ist noch unklar.

  • Hintergrund: Wer Anspruch auf die 200 Euro hat (Bildungsministerium)

Sommerzeit kommt

In Deutschland wird wieder an den Uhren gedreht, und zwar am Sonntag, 26. März. Um 2.00 Uhr werden die Zeiger dann um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt. Der letzte März-Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es ab diesem Zeitpunkt abends spürbar länger hell. Die Sommerzeit endet wieder am letzten Sonntag im Oktober.

  • Hintergrund: Ohne Zeitumstellung – was das bedeuten würde (Quarks)

Arbeitskampf bei der Post

Kunden der Deutschen Post müssen sich (Stand: 25. Februar) weiter auf Behinderungen einstellen: Bis zum 8. März können Gewerkschaftsmitglieder darüber entscheiden, ob es einen unbefristeten Arbeitskampf gibt. Das Ergebnis der Urabstimmung soll am 9. März bekannt gegeben werden. Der Versand von Briefen oder Paketen dürfte bei einer Zustimmung noch stärker beeinträchtigt werden.

Neue Kennzeichen für Mopeds

Vom 1. März an dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Sie sind bei den Versicherern erhältlich. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Grün und Blau, um schnell zu erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.

Steigen die Leitzinsen weiter?

Der Rat der Europäischen Zentralbank kommt am 16. März zu seiner turnusmäßigen Zinssitzung zusammen. Es gilt als ausgemacht, dass die Währungshüter angesichts der Inflation die Leitzinsen erneut erhöhen werden.

  • Hintergrund: Wie der Leitzins wirkt (Verbraucherzentrale)

Steigende Leitzinsen bedeuten für Verbraucher in der Regel teurere Kredite und höhere Zinsen auf Sparguthaben. dpa/hev