Backhaus: Windkraft geht vor Denkmalschutz

Backhaus: Windkraft geht vor Denkmalschutz

10. März 2023 Aus Von mvp-web
Stand: 10.03.2023 15:30 Uhr

Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Backhaus hat die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt per Erlass angewiesen, wie sie mit Bedenken des Denkmalschutzes gegenüber Windkraftanlagen umgehen sollen.

Bevor sie Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern genehmigen, sollen die zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) in Mecklenburg-Vorpommern Bedenken der Denkmalschutzbehörden abwägen. Der Denkmalschutz kann Windkraftanlagen laut einem neuen Erlass von Klimaschutzminister Till Backhaus (SPD) aber nur stoppen, wenn er im konkreten Einzelfall tatsächlich wichtiger ist als der Ausbau der Windenergie.

„Überragendes öffentliches Interesse“

Backhaus reagierte damit auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Greifswald. Es hatte Anfang Februar ein StALU wegen Untätigkeit gerügt, weil es in Mühlen Eichsen (Kreis Nordwestmecklenburg) wegen einer negativen Stellungnahme des Denkmalschutzes die Genehmigung für eine Windkraftanlage hatte liegen lassen. Außerdem stellte das OVG klar, dass am Ausbau der Erneuerbaren Energien laut Gesetz ein überragendes öffentliches Interesse besteht. Darauf können sich die Ämter, so Backhaus, künftig berufen.

Vier Wochen Zeit für Stellungnahmen

Die vier StÄLU müssen in der gesetzlich festgelegten Frist von sieben Monaten über Genehmigungsanträge entscheiden. Die Denkmalfachbehörde haben jeweils vier Wochen Zeit, Bedenken vorzubringen. „Diese Stellungnahme bezieht dann die Genehmigungsbehörde in ihren Abwägungsprozess mit ein“, so Backhaus. Falls keine Stellungnahme fristgerecht eingeht, werde das Denkmalrecht bei der Genehmigung nicht berücksichtigt, so Backhaus.

Denkmalschutz mit mehr Personal

Nach Angaben des Wissenschaftsministeriums wurden die Denkmalschutzbehörden jüngst um acht Stellen aufgestockt, um zu geplanten Windkraftanlagen schneller Stellung nehmen zu können. Laut Backhaus haben die Genehmigungsbehörden nun aber keinen „Freifahrtschein, um die Schutzwürdigkeit unser Naturräume und Kulturgüter insgesamt über Bord zu werfen“.