Dreifachmord in Rövershagen: Gericht will Urteil verkünden

Dreifachmord in Rövershagen: Gericht will Urteil verkünden

12. März 2023 Aus Von mvp-web
Stand: 12.03.2023 17:23 Uhr

Gut ein Jahr nach den Morden an einem Ehepaar und ihrer Tochter in Rövershagen bei Rostock will das Landgericht Rostock am Montag ein Urteil verkünden. Dem Sohn des Paares droht lebenslange Haft.

Im Prozess um den dreifachen Mord an einem Ehepaar und ihrer Tochter in Rövershagen (Landkreis Rostock) im Februar vergangenen Jahres will das Landgericht Rostock am Montag das Urteil verkünden. Dem angeklagten 27 Jahre alten Sohn der Familie droht eine lebenslange Haft. Sollte das Gericht – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – die besondere Schwere der Schuld feststellen, könnte er nicht nach 15 Jahren Gefängnis auf Bewährung entlassen werden.

Mit Armbrust und Gartenschere getötet

Der Staatsanwalt sah es in seinem Plädoyer als erwiesen an, dass der gelernte Maurer am 7. Februar 2022 in seinem Elternhaus in Rövershagen seinen arglos auf der Wohnzimmercouch schlafenden, 52 Jahre alten Vater heimtückisch mit Pfeilen aus einer Armbrust und einer gezackten Gartenmachete getötet hat. Einige Stunden später lockte er seine 25 Jahre alte Schwester nach Rövershagen. Unter dem Vorwand, eine Überraschung für sie zu haben, setzte er ihr eine abgeklebte Skibrille und Ohrenschützer auf und ließ sie im Hausflur auf Teichfolie niederknien. Nach einer kurzen Wartezeit schoss er ihr ebenfalls mit seiner Armbrust drei Pfeile in den Kopf und hieb mit der Gartenschere auf sie ein.

Verwandte wochenlang in die Irre geführt

Vier Tage später tötete er laut Staatsanwaltschaft seine 48 Jahre alte Mutter auf die gleiche Weise wie die Schwester, als sie von einer auswärtigen Arbeitswoche nach Hause kam. Zwei Wochen nach den Taten brachte er die Leichen in selbst gezimmerten Särgen mit einem gemieteten Transporter zu einem zwölf Kilometer entfernten Feld bei Roggentin, wo er sie mit einem gemieteten Bagger vergrub. Bis Ende März 2022 schaffte es der Angeklagte, Nachfragen von Verwandten und Arbeitskollegen der Eltern abzublocken und sie mit falschen Angaben in die Irre zu führen. Nachdem die Polizei aufgrund einer Vermisstenanzeige zu ermitteln begann, verstrickte er sich in Widersprüche. Er ließ sich am 30. März 2022 widerstandslos festnehmen und führte die Ermittler zum Fundort der Leichen.

Verteidigerin: Freispruch „aus prozessualen Gründen“

Der Angeklagte habe den Vater aus dem Weg räumen wollen, weil er einem Lebensstil, wie er ihn sich vorstellte, im Wege stand, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Schwester und Mutter habe er getötet, weil er hoffte, so den Mord am Vater verdecken zu können. Der Angeklagte hatte zwei Jahre allein in Baden-Württemberg gelebt, bevor er 2021 hochverschuldet nach Hause zurückkehrte, wo er unter der Kontrolle des Vaters stand, die er als demütigend empfand. Die Verteidigerin beantragte in ihrem Plädoyer „aus prozessualen Gründen“ einen Freispruch. Die Ermittler hätten zu viele Fehler gemacht. So sei der Angeklagte nach seiner Festnahme zum Beispiel nicht korrekt darüber informiert worden, wie er einen Pflichtverteidiger hinzuziehen kann. Zur Schuld des Angeklagten äußerte sich die Verteidigerin in ihrem Plädoyer nicht.