Verkehrsministerium: 49-Euro-Ticket erfordert Staatsvertrag
Der BRH bestätigt damit eigenen Angaben zufolge Argumente, die auch verschiedene Ministerien im Gesetzgebungsprozess vorgebracht hätten. Das Bundesverkehrsministerium etwa habe betont, dass die Einführung des Angebots für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Staatsvertrag der Länder erfordere. «Der Einfluss des Bundes sei dabei außerordentlich begrenzt.»
Der Haushaltsausschuss arbeitet derzeit für die Einführung des 49-Euro-Tickets an einer Änderung des sogenannten Regionalisierungsgesetzes. In dem zusätzlichen Paragrafen für das Gesetz geht es vor allem um die Finanzierung des Tickets. Bund und Länder hatten sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt, die Kosten für das Deutschlandticket jeweils zur Hälfte zu tragen.
Rechnungshof: Rechtliche Risiken beim 49-Euro-Ticket
Der BRH weist in diesem Zusammenhang auf rechtliche Grenzen hin, weil die Organisation des ÖPNV laut Grundgesetz ausschließlich Sache der Länder sei. Der Bericht zeigt Bedenken der Ministerien auf, wonach «eine vom Bund veranlasste Verpflichtung der Länder zur Mitfinanzierung des Deutschlandtickets» im Hinblick auf das Grundgesetz «mit Risiken behaftet» sei.
Das 49-Euro-Abo soll ab Mai gelten. Mit ihm können Nutzerinnen und Nutzer bundesweit im Regionalverkehr Bus und Bahn fahren für zunächst 49 Euro pro Monat. Das Angebot gilt als Nachfolgelösung für das 9-Euro-Ticket, das im vergangenen Sommer drei Monate lang angeboten wurde. dpa/gut