Nach dem Gewaltverbrechen an der zwölfjährigen Luise aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft zu den Hintergründen des Falls. Noch offen war zunächst, ob die Polizei bereits eine Tatwaffe gefunden hat. Zum Motiv machten die Ermittler mit Verweis auf die noch strafunmündigen Kinder keine Angaben. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Mario Mannweiler, sagte nur so viel:
“ Was für Kinder möglicherweise ein Motiv ist für eine Tat, würde sich einem Erwachsenen möglicherweise nicht erschließen. ”
Angesichts der vielen Stichverletzungen bei dem Opfer liege jedenfalls die Vermutung nahe, «dass irgendwelche Emotionen eine Rolle gespielt haben».
Zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren haben gestanden, die Zwölfjährige erstochen zu haben. Die mutmaßlichen Täterinnen und das Opfer sollen sich gekannt haben.
Mutmaßliche Täterinnen sind schuldunfähig
Bundesjustizminister Marco Buschmann reagierte am Dienstagabend tief entsetzt. Kinder unter 14 Jahren würden zwar strafrechtlich nicht belangt, «aber unsere Rechtsordnung kennt andere Wege, um darauf zu reagieren, etwa das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Familienrecht», sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
Die Zwölfjährige war seit Samstag vermisst worden und am Sonntag tot in der Nähe eines Radweges auf rheinland-pfälzischem Gebiet unmittelbar an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen gefunden worden. Bei der Obduktion wurden zahlreiche Messerstiche festgestellt. Das Mädchen sei verblutet.
Tatverdächtige verwickelten sich in Widersprüche
Die tatverdächtigen Mädchen gerieten ins Visier der Ermittler, weil ihre Aussagen aus einer ersten Anhörung im Widerspruch zu den Aussagen anderer Zeugen standen. Bei einer nochmaligen Anhörung im Beisein von Erziehungsberechtigten und Psychologen seien sie am Montag mit den Widersprüchen konfrontiert worden und hätten die Tat schließlich gestanden, hieß es von den Ermittlern. Beide Mädchen seien der Polizei zuvor nicht aufgefallen.
Die mutmaßlichen Täterinnen sind laut dem Leiter der Staatsanwaltschaft Koblenz, Mario Mannweiler, «in einem geschützten Raum in der Obhut des Jugendamtes».
Keine anderen Tatbeteiligungen
Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, wenn sie ein Verbrechen begehen, gelten nach dem Gesetz als schuldunfähig. Denn es wird davon ausgegangen, dass sie die Folgen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken. Sie können nicht vor Gericht gestellt und nicht verurteilt werden. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft gibt es aktuell keinen Hinweis auf die Beteiligung sonstiger Personen, insbesondere auch nicht von Erwachsenen. dpa/chi