Bundestag stimmt für umstrittenes neues Wahlrecht

Bundestag stimmt für umstrittenes neues Wahlrecht

17. März 2023 Aus Von mvp-web

Der Bundestag hat der Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition zugestimmt. Damit wird der Bundestag ab der nächsten Wahl von derzeit 736 auf 630 Abgeordnete verkleinert. Der Entwurf von SPD, Grünen und FDP erreichte am Freitag in Berlin die erforderliche einfache Mehrheit. Die Union und die Linkspartei sehen sich durch die Reform benachteiligt und haben jeweils eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Union empört sich bei Abschlussdebatte

Vor der Abstimmung hatte es einen heftigen Schlagabtausch im Bundestag gegeben. Politiker der Opposition haben den Ampel-Fraktionen in der abschließenden Debatte zur geplanten Verkleinerung des Bundestages vorgeworfen, sie hätten sich ein Wahlrecht zum eigenen Machterhalt maßgeschneidert. Sebastian Hartmann (SPD) sagte am Freitag vor der geplanten Abstimmung über die Reform im Bundestag, Ziel des Vorhabens sei «ein einfaches, nachvollziehbares Wahlrecht».

Union und Linkspartei lehnten das Vorhaben strikt ab. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, der Plan ziele darauf ab, die Linke aus dem Parlament zu drängen und «das Existenzrecht der CSU» infrage zu stellen. «Sie machen hier eine Reform für sich selbst», um den «Machtanspruch der Ampel» zu zementieren, warf er Hartmann vor.

So wird das Wahlrecht geändert

Mit der Reform wird der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl dauerhaft auf 630 Mandate verkleinert werden. Erreicht werden soll die Verkleinerung, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Diese sorgten bislang für eine Aufblähung des Bundestages.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Direktmandate mehr Sitze im Bundestag erringt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden. Sie darf diese Sitze behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate.

Nach den neuen Regeln könnte es künftig vorkommen, dass ein Bewerber seinen Wahlkreis zwar direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Das erzürnt vor allem die CSU.

Fünf-Prozent-Klausel könnte der Linken zum Verhängnis werden

Zudem gilt dann eine strikte Fünf-Prozent-Klausel. Die Grundmandatsklausel entfällt. Sie sorgte bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei. Mit der Streichung der Klausel könnte das, je nach Wahlergebnis, künftig auch Konsequenzen für die CSU haben.

Kommt jetzt die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht?

Ursprünglich wollte die Ampel das Parlament sogar wieder auf die Sollgröße von 598 Abgeordneten reduzieren. Nachdem die Union den ersten Vorschlag von SPD, Grünen und FDP abgelehnt hatte, in dem die Streichung der Grundmandatsklausel nicht enthalten war, präsentierte die Ampel die neue Variante.

Das sei das Werk der SPD, die sich davon einen Vorteil erhoffe, nach dem Motto «erst die Partei, dann das öffentliche Wohl», sagte Albrecht Glaser (AfD). Der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, kündigte eine Klage gegen die Reform vor dem Bundesverfassungsgericht an. dpa/chi