Tödliche Attacke beim CSD: Angeklagter erhält Jugendstrafe

Tödliche Attacke beim CSD: Angeklagter erhält Jugendstrafe

22. März 2023 Aus Von mvp-web
Nordrhein-Westfalen, Telgte: Ein Plakat mit der Aufschrift «Mensch, Mann, Held» liegt neben Blumen am Grab des verstorbenen Malte C. bei Münster. Foto: Bernd Thissen/dpa


Rund sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod eines Transmanns beim Christopher Street Day (CSD) in Münster ist ein 20-jähriger Angeklagter zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht sprach den Heranwachsenden am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und ordnete die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt an.

Opfer wollte andere Personen schützen

Der nun Verurteilte soll Malte C. beim CSD im August 2022 gegen den Kopf geschlagen haben, als dieser sich schützend vor Personen stellte, die daran teilgenommen hatten. Das 25-jährige Opfer fiel mit dem Hinterkopf auf den Asphalt und starb Tage später an den Folgen eines Schädelhirntraumas.

Tat löste Diskussionen zu Queerfeindlichkeit aus

Die Tat hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt und auch Debatten ausgelöst über Queerfeindlichkeit und ein Anheizen diskriminierender Parolen und Hetze in sozialen Netzwerken. Für eine homophobe, queer- oder transfeindliche Einstellung sahen eine Gutachterin und auch die Staatsanwaltschaft in dem Prozess beim Angeklagten aber keine Hinweise. Die psychiatrische Gutachterin, Jugendgerichtshilfe und Verteidigung schilderten, der Russe habe erhebliche Probleme mit seiner eigenen homosexuellen Neigung erkennen lassen.

Weitere Gewaltdelikte des Angeklagten bekannt

Laut Anklage soll der Heranwachsende deutlich in seiner Entwicklung verzögert sein. Er sei schon mehrfach wegen Gewaltdelikten aufgefallen, einmal wegen Körperverletzung verurteilt worden.

Das Jugendstrafrecht stellt den Erziehungsgedanken in den Vordergrund. Es ermöglicht bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahre. Nach Erwachsenenstrafrecht wären zwischen 3 und 15 Jahre Freiheitsstrafe möglich gewesen. dpa/vfe