AfD darf in Bremen und Bremerhaven nicht zur Wahl antreten

AfD darf in Bremen und Bremerhaven nicht zur Wahl antreten

23. März 2023 Aus Von mvp-web
Bremen: Ein Schild am Eingang des Statistischen Landesamtes Bremen. Foto: Focke Strangmann/dpa


Der Bremer Landeswahlausschuss hat die AfD in der Stadt Bremen nicht zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai zugelassen. Der Ausschuss lehnte am Donnerstag beide eingereichten Listen als unzulässige Doppelbewerbung ab.

Zudem wurde die AfD-Liste im getrennten Wahlbereich Bremerhaven ebenfalls nicht zugelassen. Der Ausschuss korrigierte damit am Donnerstag eine Entscheidung des Wahlbereichsausschusses Bremerhaven, der die Liste zunächst zugelassen hatte. Grund für den Ausschluss sei, dass der Wahlvorschlag nicht von einem legitimierten AfD-Landesvorstand unterzeichnet worden sei. Damit darf die AfD bei der Landtagswahl im kleinsten Bundesland überhaupt nicht antreten.

Konkurrierende Wahllisten eingereicht

Wegen eines tiefen Konflikts in der AfD im kleinsten Bundesland Bremen stand die Zulassung zu der Landtagswahl seit langem infrage. Zwei Landesvorstände streiten sich seit vergangenem Jahr, welcher von ihnen legitim ist. Sie reichten für die Stadt Bremen auch konkurrierende Wahllisten ein. Ein Wahlvorschlag stammte von einem sogenannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam von einem sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.

Unzulässige Doppelbewerbung

Der Wahlbereichsausschuss Bremen hatte vergangene Wochen beide Listen als unzulässige Doppelbewerbung abgewiesen. Dagegen legten beide Parteilager Beschwerde ein. Der übergeordnete Landeswahlausschuss kam zum gleichen Ergebnis, stützte sich aber auf andere juristische Gründe. Er bemängelte am Wahlvorschlag des Notvorstands, dass die Einladung zur Aufstellung der Kandidaten nicht regelkonform erfolgt sei. Beim Rumpfvorstand wurde dessen Legitimation in Zweifel gezogen. Diese sei vor AfD-Schiedsgerichten umstritten, eine abschließende parteiinterne Klärung sei nicht erfolgt.

Endgültige Entscheidung

Die Entscheidung des Landeswahlausschusses ist endgültig. Die unterlegene Seite kann nur noch nach der Wahl deren Ergebnis anfechten. Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen.

Konflikt spaltet AfD-Führungsgremien

Der Konflikt in Bremen spaltet auch die Führungsgremien der AfD im Bund. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand.

Im kleinsten Bundesland sind Bremen und Bremerhaven getrennte Wahlbereiche. In beiden gilt eine Fünf-Prozent-Hürde; wer sie in einem Bereich überspringt, darf Abgeordnete in das Landesparlament entsenden. dpa/gut