Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am Mittwoch Bundesmittel zu Entlastungen für Verbraucher mit Öl- und Pelletheizungen freigegeben. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen. Insgesamt geht es um bis zu 1,8 Milliarden Euro.
Abschließende Entscheidung steht noch aus
Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums hatte gesagt, Bund und Länder hätten sich auf gemeinsame Kriterien für zusätzliche Härtefallhilfen für Privathaushalte geeinigt. Allerdings stehe noch die abschließende Entscheidung des Haushaltsschusses aus.
Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden
Nach einem Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geht es um nicht rückzahlbare Zuschüsse zu besonders stark gestiegenen Energie-Mehrkosten – und zwar für Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks.
Entlastung gilt rückwirkend
Nach einem früheren Eckpunktepapier der Ampel-Fraktionen sollen Verbraucher rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 entlastet werden. Die maximale Entlastungshöhe soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen. Voraussetzung sind Heizkosten, die mindestens das Doppelte des Vorjahres betragen. dpa/fsi