Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck rät davon ab, in den kommenden Monaten neue Öl- und Gasheizungen einzubauen. «Über einen Zeitraum von 18 Jahren rechnet sich die Wärmepumpe. Außerdem werden die Preise bald sinken. Deswegen wäre Torschlusspanik wirklich falsch», sagte der Grünen-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. «Niemand sollte jetzt noch schnell eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Die fossilen Energien sind eine Sackgasse, keine Spardose.»
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Erdgas- und Heizölpreise würden weiter steigen
Die Preise für Erdgas und Heizöl würden von 2027 an durch den EU-Emissionshandel kontinuierlich steigen, ergänzte der Vizekanzler. «Allein schon deshalb sollte man bei einer so langfristigen Investition wie einer Heizung auf Erneuerbare setzen.» Aber weil Wärmepumpen bisher in der Anschaffung teurer seien als Gasheizungen, «werden wir den Menschen beim Umstieg mit einer finanziellen Förderung unter die Arme greifen».
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Zurückhaltung beim Thema Abwrackprämien
Zurückhaltend äußerte sich Habeck zum Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner (FDP), Abwrackprämien zu zahlen, die sich nach dem Alter der bisherigen Heizung richten. «Eine Anknüpfung an das Alter einer Heizung setzt beim Klimaschutzeffekt an. Das ist ein wichtiger Aspekt, aber wir müssen dann schauen, wie wir den sozialen Ausgleich sicherstellen», sagte er.
«Mir ist wichtig, dass gerade Menschen mit unteren und mittleren Einkommen eine klare Unterstützung bekommen.» Das Konzept zum Sozialausgleich soll nach Habecks Worten fertig sein, wenn sich das Kabinett mit dem Gebäudeenergiegesetz befasst.
Habeck verteidigt Ausnahmen für über 80-Jährige
Der Vizekanzler verteidigte die umstrittenen Ausnahmen beim Heizungstausch für über 80-Jährige. «Wir wollen für hochbetagte Menschen eine pauschale Ausnahme einführen. Wenn ihre Heizung kaputtgeht und irreparabel ist, müssen sie nicht aufs erneuerbare Heizen umstellen», sagte er.
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Habeck machte deutlich, dass auch unter 80-Jährige eine Ausnahme beantragen könnten, wenn ein Heizungstausch «eine unbillige Härte bedeuten würde». Für alle, «also auch für den 79-Jährigen, bleibt die Möglichkeit, konkret eine Ausnahme zu beantragen». dpa/CC