Lockdown-Lockerungen: Welche Regeln bei Ihnen ab Montag gelten und welche sich jetzt ändern

10. Mai 2020 Aus Von mvp-web

Kontaktbeschränkung verlängert – es gibt eine Lockerung

Am Mittwoch hat Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder über weitere Corona-Maßnahmen beraten. Bund und Länder haben unter anderem entschieden, die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Deutschland grundsätzlich bis 5. Juni zu verlängern.

Allerdings einigten sich Kanzlerin und Ministerpräsidenten dabei auch auf eine Lockerung. Künftig können sich auch Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Auch in der letzten Sitzung am 30. April wurden bereits erste Lockerungen festgelegt. Dazu zählten unter anderem:

  • Rutschen, Wippen und Schaukeln auf Spielplätzen ist unter Auflagen wieder erlaubt.
  • Museen, Zoos, Ausstellungen und Gedenkstätten können ebenfalls wieder öffnen. Warteschlangen sollen aber unbedingt vermieden werden.
  • Gemeinschaftliche Gottesdienste sind ebenfalls wieder erlaubt – auch hier mit Abstands- und Hygieneregeln.
  • In den Kliniken sollen nicht mehr so viele Intensivbetten für schwere Corona-Fälle freigehalten werden. Ein „etwas größerer Teil“ der Kapazitäten soll wieder für planbare Operationen zu nutzen sein.

Lockerungen im Bundesländer-Überblick

Wichtig bei allem, was ab jetzt anders ist, was kommt und was derzeit schon gilt: Auch wenn sich Bund und Länder in vielen Punkten einig sind, kann es in einzelnen Bundesländern abweichende Regelungen geben. FOCUS Online hat die Übersicht über die einzelnen Bundesländer.

Mecklenburg-Vorpommern: Lockerungen bei Gastronomie und Tourismus

Kontaktverbot: Auch Mecklenburg-Vorpommern hat ein umfangreiches Kontaktverbot beschlossen. Dieses gilt bis zum 10. Mai. „Bürgerinnen und Bürger haben Kontakte zu anderen Menschen außer zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf eine absolut notwendige Personenanzahl zu reduzieren. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten“, schreibt das Land. Auf Besuche innerhalb des Bundeslandes, auch von Verwandten, solle weiterhin verzichtet werden. Allerdings ist zu erwarten, dass das Land die Kontaktbeschränkungen anpasst und es künftig auch erlaubt ist, dass sich Menschen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.

Geschäfte: Das Leben in die Innenstädte soll langsam wieder zurückkehren. Bei begrenzter Verkaufsfläche und mit strengen Hygieneauflagen dürfen seit dem 20. April alle Geschäfte im Land öffnen, ebenso Zoos und Sportstätten. Bau- und Gartenmärkte dürfen schon seit dem 18. April wieder Kunden empfangen. Am 30. April kündigte Landeschefin Mauela Schwesig (SPD) zudem an, dass die Flächenbeschränkung für Warenhäuser, Technikmärkte und andere große Geschäfte in der Corona-Krise aufgehoben werden soll. Die umstrittene Obergrenze von 800 Quadratmeter fällt.

Seit dem 7. Mai dürfen zudem weitere Dienstleistungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern wieder öffnen, darunter Kosmetikstudios, Massagepraxen und Nagelstudios. Auch Sonnen- und Tattoo-Studios, Fußpflegesalons, Physiotherapeuten, Logopäden und ähnliche Unternehmen könnten dann den Betrieb wieder aufnehme

Gastronomie: Nach der Verständigung zwischen der Schweriner Landesregierung und dem Gastgewerbe sollen Gaststätten im Land von Samstag (9. Mai) an von 6 bis 21 Uhr unter strikten Hygieneauflagen und mit maximal sechs Erwachsenen je Tisch für Einheimische öffnen dürfen.

Tourismus: Am 18. Mai sollen auch Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen für Einheimische öffnen. Zum 25. Mai soll dann das seit Mitte März geltende Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern aufgehoben werden. Den Hotels soll eine Vermietung von maximal 60 Prozent ihrer Bettenkapazitäten erlaubt werden. Besitzer von Ferienwohnungen dürfen bereits seit 1. Mai an wieder nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Zudem können heimische Dauercamper inzwischen auch wieder auf die Campingplätze zurückkehren.

Maskenpflicht: Seit dem 27. April gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, müssen Nutzer von Straßenbahn, Bus oder Taxi ab heute an einen Mund- und Nasenschutz tragen. Auch in Geschäften gilt die Maskenpflicht.

Gottesdienste: In den Kirchen, Synagogen und Moscheen in Mecklenburg-Vorpommern können seit dem 4. Mai wieder Gottesdienste abgehalten werden. Pro zehn Quadratmeter Innenraumfläche dürfe eine Person am Gottesdienst teilnehmen, teilte die zuständige Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) mit. Der Mindestabstand von 1,50 Meter müsse eingehalten werden. Außerdem müssten Teilnehmerlisten geführt werden, um im Fall einer Corona-Infektion die Kette nachvollziehen zu können.

Freizeit: Die Spielplätze in Mecklenburg-Vorpommern haben seit dem 1. Mai wieder geöffnet. Abstands- und Hygieneregelungen müssen weiter eingehalten werden. Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten in Mecklenburg-Vorpommern dürfen vom kommenden Montag (11. Mai) an wieder öffnen.

Veranstaltungen: Bis Ende August solle es keine Außen-Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und keine Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als 200 Personen geben. Allerdings seien vom 18. Mai an Innen-Veranstaltungen mit bis zu 75 Personen erlaubt, sagte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) am Donnerstag in Schwerin. Für den Außenbereich gelte dann die Obergrenze von 150 Personen. Diese Größenordnungen würden neben Konzerten und anderen Kulturveranstaltungen auch für Demonstrationen gelten. Alle Veranstaltungen müssten grundsätzlich von den Gesundheitsbehörden genehmigt werden, betonte Caffier.

(Stand Meck-Pom: 10. Mai, 16:11 Uhr)

Baden-Württemberg: Sportarten wie Tennis bald wieder erlaubt

Kontaktbeschränkungen: Ab dem 11. Mai sind in einer ersten Lockerung der Kontaktbeschränkungen auch Geschwister von Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen in privaten Räumen ausgenommen. Künftig darf man auch mit den Personen eines weiteren Hausstands – also einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft – rausgehen. Ansonsten hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz darauf verständigt, die sonstigen Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni aufrecht zu erhalten.

Geschäfte: Einzelhandelsgeschäfte können seit dem 4. Mai wieder öffnen, auch wenn ihre Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist. Friseure haben ebenfalls wieder auf. Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios sollen am 11. Mai wieder öffnen dürfen.

Gastronomie und Tourismus: Ab 18. Mai ist eine schrittweise Öffnung der Gastronomie im Außenbereich sowie von Ferienwohnungen und Campingplätzen geplant, bei einer guten Entwicklung der Corona-Fälle soll die Innengastronomie ab dem 25. Mai wieder geöffnet werden. Ab dem 29. Mai sollen sonstige Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Freizeitparks ihren Betrieb wieder aufnehmen können, teilten Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Tourismusminister Guido Wolf (CDU) mit.

Sport: Sport unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt soll ab dem 11. Mai wieder erlaubt sein. Freiluft-Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, aber auch Reitanlagen und Hundeschulen dürfen dann wieder öffnen. Gleiches gilt für Fahrschulen, Sportboothäfen und den Luftsport.

Freizeit: Seit dem 6. Mai können Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks wieder öffnen.

Gottesdienste: Gläubige im Südwesten können seit dem 4. Mai an wieder Gottesdienste feiern – unter strengen Auflagen: So soll es begrenzte Besucherzahlen in Kirchen, Synagogen und Moscheen geben. Dabei wird aber nicht wie in anderen Bundesländern eine maximal erlaubte Zahl von Besuchern vorgeschrieben. Eine Obergrenze der jeweiligen Kapazität ergibt sich aus dem Mindestabstand von 1,5 Metern. Bei diesem Mindestabstand können an Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen im Freien bis zu 100 Gläubige teilnehmen. Für Bestattungen gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmern. Das Tragen von Masken wird empfohlen. Für die Gläubigen sind Desinfektionsmittel bereitzustellen. Für jeden Gottesdienst- und Gebetsort ist ein schriftliches Infektionsschutzkonzept notwendig. Die Religionsgemeinschaften können auch striktere Regelungen erlassen.

Maskenpflicht: Seit Montag (27. April) gilt eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr.

(Stand BaWü: 10. Mai, 16:19 Uhr)

Bayern: Söder verkündet weitreichende Lockerungen

Ausgangsbeschränkungen: Bayern hebt die wochenlangen coronabedingten Ausgangsbeschränkungen auf – gewisse Kontaktbeschränkungen und ein Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum bleiben aber bestehen. Seit dem 6. Mai ist es erlaubt, eine Person außerhalb des eigenen Hausstands und auch enge Familienangehörige zu treffen oder auch zu besuchen. Am Donnerstag schloss sich Bayern dann auch der von Kanzlerin Merkel verkündeten Regel an, dass sich zwei Haushalte treffen dürfen.

Geschäfte: Nach wochenlangen Zwangs-Schließungen dürfen in Bayern ab dem 11. Mai alle Geschäfte wieder öffnen, also auch alle größeren. Die bisherige Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern entfällt dann.

Maskenpflicht: Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr müssen Erwachsene und Kinder ab dem siebten Lebensjahr Mund und Nase bedecken. Das gilt übrigens für den gesamten Nahverkehr, also auch in Taxis und bei Fahrten mit Fahrdienstleistern. Auch beim Warten an überdachten Haltestellen oder an Bahnhöfen müssen nach Angaben des Verkehrsministeriums Mund und Nase bedeckt sein. Das kann durch eine selbstgenähte Maske passieren, es reicht aber auch ein Schal, der über Mund und Nase gezogen wird.

Sport: Nach wochenlangen Beschränkungen sind in Bayern ab dem 11. Mai bestimmte Sportarten wieder erlaubt. Dazu zählen etwa Tennis, Leichtathletik, Golf und Segeln.

Gottesdienste: Unter strengen Auflagen sind öffentliche Gottesdienste in Bayern seit dem 4. Mai trotz der andauernden Corona-Krise wieder erlaubt. So dürfen im Freien maximal 50 Personen teilnehmen, es muss ein Mindestabstand von 1,50 Meter gewahrt werden. In Gebäuden dürfen so viele Menschen teilnehmen, wie Plätze vorhanden sind, wenn ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den einzelnen Plätzen gewährleistet ist. Es muss zudem ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, eine Ausnahme gibt es für liturgisches Sprechen und Predigen. Kirchen und Glaubensgemeinschaften sollen Infektionsschutzkonzepte erstellen.

Freizeit: Seit dem 6. Mai dürfen Spielplätze in Bayern wieder freigegeben werden. Ab dem 11. Mai können dann Zoos, botanische Gärten, Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten wieder öffnen. Damit setzt der Freistaat eine Bund-Länder-Vereinbarung aus der vergangenen Woche um. Im Bereich Theater gebe es dagegen noch Klärungsbedarf und keine Entscheidung.

Gastronomie und Hotellerie: Nach wochenlanger Zwangspause wegen der Corona-Pandemie dürfen in Bayern auch Gaststätten schrittweise wieder öffnen: Außenbereiche von Gaststätten – und damit auch Biergärten – am 18. Mai, Speiselokale im Innenbereich am 25. Mai. Hotels sollen ab dem 30. Mai den Betrieb wieder aufnehmen dürfen.

Versammlungen: Versammlungen sind seit dem 4. Mai unter strengen Auflagen wieder zulässig: Versammlungen dürfen nur im Freien und ortsfest mit maximal 50 Personen stattfinden. Anwesende müssen einen Mindestabstand von 1,50 Meter wahren.

(Stand Bayern: 10. Mai, 13.06 Uhr)

Berlin: Welche Ausgangsbeschränkungen gelten?

Ausgangsbeschränkung: Nach wochenlangem Kontaktverbot dürfen die Berliner zu Hause wieder mehr Gäste empfangen. Erlaubt sind ab Samstag (9. Mai) private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Haushalte – wenn 1,5 Meter Mindestabstand gewahrt werden. Das gilt nicht nur im öffentlichen Raum oder in Gaststätten, sondern auch in der Wohnung oder im Kleingarten, wie Geisel und Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) mitteilten.

Bis dahin gilt das, was das Land in einer offiziellen Mitteilung mitteilte: „Im öffentlichen Raum – etwa in Parks oder Gärten – ist der Aufenthalt nur allein, mit Personen des eigenen Haushalts und maximal einer haushaltsfremden Person erlaubt. Auf Wiesen und Grünanlagen gilt zudem ein erweitertes Abstandsgebot: Wer sich auf Freiflächen abseits fest installierter Sitzgelegenheiten niederlässt, muss den erhöhten Mindestabstand von 5 Metern einhalten.“

Geschäfte: Während des kompletten Shutdown hatten Supermärkte, Apotheken, Baumärkte, Poststellen und Tankstellen offen. Seit dem 22. April haben Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder geöffnet. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Autohäuser. Die Betreiber sollen darauf achten, dass sich durchschnittlich nur etwa eine Person pro 20 Quadratmetern Verkaufsfläche im Geschäft aufhält. Die Öffnung gilt auch für Kauf- und Warenhäuser, wenn diese ihre Verkaufsflächen entsprechend auf 800 Quadratmeter verkleinerten. Friseurbetriebe dürfen zudem seit dem 4. Mai unter klaren Vorschriften wieder öffnen.

Die nächsten Lockerungen kommen nun zum 9. Mai. Für die Öffnung von Geschäften im Berliner Einzelhandel gibt es ab dann keine Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie mehr. Die Vorgabe, dass Läden mit mehr als 800 Quadratmetern Fläche noch geschlossen bleiben müssen, wurde am Mittwoch vom Senat gestrichen. Außerdem sollen ab der kommende Woche auch andere körpernahe Dienstleistungen wieder angeboten werden dürfen. Das teilte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) am Mittwoch mit und nannte  als Beispiel Kosmetikstudios.

Gastronomie und Hotels: In Berlin können Restaurants und Gaststätten am 15. Mai mit Auflagen wieder öffnen und Hotels am 25. Mai.

Freizeit: Die gut 170 staatlichen, städtischen und privaten Museen Berlins sind seit Mitte März geschlossen. Seit 4. Mai dürfen sie wieder öffnen. Auch der Leihverkehr in Bibliotheken soll dann wieder ermöglicht werden. Die Theater der Stadt bleiben bis zum 31. Juli geschlossen und beenden damit die Saison. Seit dem 28. April durften zudem der Berliner Zoo und der Tierpark wieder öffnen. Der Botanische Garten darf laut Senatsbeschluss seit 27. April wieder Gäste empfangen. Auch hier gelten Abstands- und Verhaltensregeln. Die Spielplätze in Berlin sind seit dem 30. April wieder auf. Die Frei- und Strandbäder in Berlin dürfen ab 25. Mai unter Auflagen wieder Besucher empfangen. Das beschloss der Senat am Donnerstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Sämtliche Bäder sind derzeit noch geschlossen.

Gottesdienste: Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern sind seit dem 4. Mai wieder erlaubt. Während der Veranstaltung dürfen keine Gegenstände zwischen den Personen herumgereicht werden. Personen wie Gebetsvorstehende oder musikalische Leiter sind von der maximalen Teilnehmerzahl ausgenommen.

Maskenpflicht: Seit Montag (27. April) müssen Berliner in Bussen, S- und U-Bahnen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Seit Dienstag (28. April) im Zuge der bundesweiten Maskenpflicht auch im Einzelhandel.

Sport: Berliner dürfen wieder auf Sportflächen im Freien trainieren – allerdings unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Sport jenseits von Mannschaftssport ist möglich. So dürfen diese Berliner Sportvereine ihren Trainingsbetrieb im Freien am 15. Mai wiederaufnehmen. Das soll zunächst in kleineren Gruppen möglich sein, wie Regierungschef Michael Müller (SPD) sagte.

Demos/Versammlungen: Seit dem 4. Mai sind Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern grundsätzlich genehmigungsfrei, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Ab dem 18. Mai sind dann auch wieder Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis 50 Teilnehmern erlaubt. Ab 25. Mai dürfen an Versammlungen unter freiem Himmel bis zu 100 Personen teilnehmen. Das teilte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Donnerstag mit.

(Stand Berlin: 10. Mai, 15.31 Uhr)

Brandenburg: Alle Geschäfte sollen ab 9. Mai öffnen dürfen

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat die Brandenburger aufgerufen, nach der Lockerung weiterer Beschränkungen in der Corona-Krise Disziplin zu bewahren. Trotz deutlich gesunkener Zahlen von Neuinfektionen dürfe niemand bei den Abstands- und Hygiene-Regeln nachlässig werden. „Wir sind noch mitten in der Pandemie“, betonte Woidke. „Wir müssen derzeit weiter auf Abstand bleiben, aber wir können uns in Gedanken unterhaken.“

Kontaktverbot: In Brandenburg darf man nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts bei 1,5 Metern Abstand unterwegs sein. Öffentliche Straßen, Plätze und Parks können nur etwa für Einkäufe, zum Arbeiten oder für Arztbesuche betreten werden. Die Parkbank darf zum Verweilen genutzt werden. Auf Ausflüge sollen die Brandenburger verzichten, verboten sind sie nicht. Im eigenen Besitz befindliche Ferienhäuser oder -wohnungen dürfen genutzt werden.

Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen gibt es ab Samstag (9. Mai). Dann sollen sich zwei Familien treffen können. Das kündigte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Mittwoch an.

Geschäfte: Supermärkte, Apotheken, Baumärkte, Poststellen und Tankstellen hatten während der gesamten Krise offen. Seit dem 22. April dürfen auch Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche wieder öffnen, auch in Einkaufszentren. Das gilt ebenso für Auto-, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Ab Samstag (9. Mai) sollen zudem alle Geschäfte unter Auflagen wieder öffnen können.

Maskenpflicht: Die Maskenpflicht gilt seit dem 27. April in Bus, Bahn, Tram und Geschäften.

Gottesdienste: Seit dem 4. Mai können in Brandenburg wieder Gottesdienste gefeiert werden. Dazu schreibt das Land: „Gottesdienste, religiöse Veranstaltungen und Zeremonien der Religionsgemeinschaften in Kirchen, Synagogen, Moscheen, Tempeln und Gebetsräumen mit bis zu 50 Personen [sind ab dem 4. Mai erlaubt]; die Veranstalter haben sicherzustellen, dass die Hygienestandards …. beachtet und eingehalten werden.“

Altenheime: Besuchsbeschränkungen von Angehörigen in Pflegeeinrichtungen sollen gelockert werden. Alte Menschen in Pflegeheimen sollen nicht isoliert werden, das werde in die neue Verordnung aufgenommen, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Details würden noch geregelt. Der Schutz in den Pflegeeinrichtungen solle trotzdem intensiviert werden.

Freizeit: Kinder können sich freuen: Die Spielplätze dürfen ab 9. Mai auch wieder öffnen. Galerien, Museen, Tierparks öffneten bereits (22. April) unter Hygieneauflagen. Warteschlangen darf es nicht geben.

Gastronomie und Tourismus: Brandenburg plant unter Auflagen eine Öffnung der Gaststätten ab 15. Mai – innen wie außen. Zehn Tage später, ab 25. Mai können Hotels und Anbieter von Ferienwohnungen wieder vermieten.

Sport: Ab dem 15. Mai ist das Training in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wieder erlaubt – möglichst ohne Kontakt. Die Fußball-Bundesliga soll in der zweiten Mai-Hälfte wieder mit Geisterspielen starten. Für den Ministerpräsidenten ist klar: „Wer für die Profis öffnet, darf den Amateuren den Spaß nicht nehmen. Das muss ein Grundsatz sein.“ Offen ist noch, wann Fitnessstudios, Schwimmbäder und Thermen in Brandenburg wieder öffnen dürfen.

(Stand Brandenburg: 10. Mai, 15.31 Uhr)

Bremen: Kontaktverbot gilt weiter

Kontaktverbot: In Bremen sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen derzeit noch grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für Familien und gemeinsam in einem Haushalt lebende Personen. Das Land schreibt: „Der Kreis der Menschen, mit denen man sich trifft, soll möglichst klein und möglichst gleichbleibend sein. Auch in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück.“

Doch das Land will den Beschluss der Ministerpräsidenten für eine leichte Lockerung der Kontaktbeschränkungen nun alsbald umsetzen. Danach sollen sich in dem kleinsten deutschen Bundesland wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen können. Dies war bisher auf einen Haushalt beschränkt. Die entsprechende Rechtsverordnung soll am Dienstag im Senat angepasst werden, wie Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) am Mittwoch mitteilte. Die Regelung könnte damit am kommenden Mittwoch (13. Mai) in Kraft treten.

Geschäfte: Nach wochenlanger Zwangspause in der Corona-Krise dürfen seit Montag (20. April) in Bremen kleine und mittlere Läden erstmals seit der angeordneten Schließung wieder öffnen. Ausgenommen sind Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern. Diese dürfen allerdings ebenfalls öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche entsprechend verringern. Dasselbe gilt für Läden in Einkaufszentren. Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen dürfen ungeachtet ihrer Größe wieder aufmachen.

Gastronomie: In Bremen muss noch ein Plan für Gastronomie und Hotellerie entworfen werden. Dieser soll am 12. Mai besprochen werden.

Maskenpflicht: Als letztes Bundesland kündigte auch Bremen an, dass es eine Maskenpflicht geben wird. Seit Montag (27. April) gilt diese für den Öffentlichen Personennahverkehr und das Einkaufen in Geschäften.

Gottesdienste: Nach anderen Bundesländern erlaubt auch Bremen wieder öffentliche Gottesdienste. Versammlungen in Kirchen, Moscheen und anderen Gotteshäusern sind seit dem 6. Mai möglich, wie Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) am Dienstag in der Hansestadt ankündigte.

Freizeit: Spielplätze sind seit dem 6. Mai zugänglich. Weiter dürften Zoos, Museen und Gedenkstätten öffnen. In allen Bereichen sind die geltenden Hygienevorschriften einzuhalten.

(Stand Bremen: 10. Mai, 16:27 Uhr)

Hamburg: Kontaktverbot und Maskenpflicht

Der Hamburger Senat wird am kommenden Dienstag (12. Mai) eine neue Rechtsverordnung beschließen. Bis dahin werden die Behörden an der Umsetzung der neuen Beschlüsse arbeiten. Es gilt folgendes:

Kontaktverbot: Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind verboten. Die Aufforderung, mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen zu halten, gilt jedoch nicht für Mitglieder des eigenen Haushalts. Das Land schreibt dazu: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine sowie in Begleitung von Personen erlaubt, die in derselben Wohnung leben. Ist man alleine unterwegs, darf man von einer Person begleitet werden, die nicht in derselben Wohnung lebt. “

Geschäfte: Seit dem 20. April dürfen Läden mit einer Größe von maximal 800 Quadratmetern wieder öffnen – sowie Fahrradläden, Buchhandlungen und Autohäuser, für die keine Flächenregelung gilt. Größere Geschäfte dürfen ihre Verkaufsfläche zudem auf 800 Quadratmeter reduzieren. Auch Einkaufscenter dürfen öffnen.

Maskenpflicht: Seit dem 27. April gibt es eine Maskenpflicht im Einzelhandel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr. Die bisherigen Empfehlungen zum Tragen von Masken gegen die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie hätten nicht ausreichend gefruchtet, sagte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD).

Freizeit: Spielplätze dürfen seit dem 6. Mai an unter Auflagen wieder öffnen. Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten in Hamburg sind seit dem 7. Mai wieder auf – allerdings nur unter besonderen Schutzvorkehrungen.

Sport: Der Hamburger Senat hat den Betrieb von Individual-Sportarten im Freien erlaubt, bei denen das Abstandsgebot eingehalten wird. Mannschafts-Sportarten sind wegen der Corona-Pandemie weiter untersagt, ebenso die gemeinsame Benutzung von Sanitäranlagen.

Gottesdienste: Auch Gottesdienste sind seit dem 6. Mai wieder möglich. Religiöse Veranstaltungen oder Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen oder Synagogen sowie in den Kulträumen anderer Glaubensgemeinschaften seien zulässig, wenn die Veranstalter die Einhaltung eines von ihnen erstellten Konzepts zum Infektionsschutz gewährleisteten.

(Stand Hamburg: 10. Mai, 16:28 Uhr)

Hessen: Kontaktverbot soll gelockert werden

Kontaktbeschränkung: Das Kontaktverbot in der Öffentlichkeit wurde verlängert, es gilt aber ab kommenden Samstag (9. Mai) die Lockerung, dass sich künftig Menschen zweier Hausstände treffen könnten, etwa zwei Familien oder Nachbarn. Bis dahin gilt: Menschen dürfen seitdem grundsätzlich nur noch alleine oder zu zweit aus dem Haus gehen. Ausnahmen gelten für Familien und häusliche Gemeinschaften.

Geschäfte: Bislang gilt: Seit dem 20. April durften wegen der Corona-Pandemie geschlossene Einzelhandelsgeschäfte in Hessen wieder unter bestimmten Bedingungen öffnen. Die Regelung galt für Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter. Diese Grenze fiel am 9. Mai – nun dürfen alle Geschäfte in Hessen wieder öffnen, unabhängig der Größe ihrer Verkaufsfläche.

Gastronomie und Hotellerie: Restaurants und andere Gaststätten in Hessen dürfen vom 15. Mai an wieder unter Auflagen öffnen. Diskotheken und Tanzklubs blieben aber vorerst weiter geschlossen, wie die Landesregierung am Donnerstag mitteilte. Pensionen, Privatzimmer und Hotels können ebenfalls ab dem 15. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen. In allen öffentlichen Bereichen wie der Rezeption, den Tagungs- und Frühstücksräumen sowie dem Restaurant müssten aber die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten werden, so die Landesregierung.

Maskenpflicht: Seit dem 27. April müssen Bürgerinnen und Bürger müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften. Auch beim Betreten von Bank- und Postfilialen muss eine Maske getragen werden.

Gottesdienste: Das Land Hessen hat die Beschränkungen für Religionsgemeinschaften in der Corona-Pandemie gelockert. Seit dem 1. Mai sind Gottesdienste wieder möglich.

Alten- und Pflegeheime: Zum 4. Mai wurde das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen gelockert. Ein Angehöriger darf dann einmal pro Woche einen Bewohner für eine Stunde besuchen. Da ältere Menschen als Risikogruppe für eine Infektion mit dem Coronavirus gelten, war das Besuchsverbot verhängt worden.

Freizeit Kinderspielplätze stehen Kindern wieder offen. Die bisher geltenden Absperrungen und Verbotsschilder sollen zügig entfernt werden. Es gelten aber weiterhin strikte Hygieneregeln, deren Einhaltung kontrolliert werden soll. Zudem dürfen die wegen der Corona-Pandemie in Hessen geschlossenen Museen, Zoos und Botanischen Gärten seit dem 4. Mai wieder öffnen. Theater, Opern- und Konzerthäuser in Hessen dürfen unter Einhaltung von Auflagen von diesem Samstag an (9. Mai) wieder besucht werden. Ausgenommen seien Konzerte und Veranstaltungen, bei denen die erforderlichen Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten, teilte die Landesregierung am Donnerstag mit.

Sport: Bisher untersagter Freizeitsport ist in Hessen von Samstag an (9. Mai) eingeschränkt wieder möglich. Er müsse kontaktfrei und mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Personen ausgeübt werden, teilte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag mit. Fitnessstudios könnten ab dem 15. Mai wieder öffnen.

Veranstaltungen: Versammlungen mit bis zu 100 Teilnehmern sind in Hessen unter Auflagen von diesem Samstag an (9. Mai) wieder möglich. Im Ausnahmefall könnten die Behörden unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere Teilnehmerzahlen ermöglichen, teilte die hessische Landesregierung am Donnerstag mit.

(Stand Hessen: 10. Mai, 16:31 Uhr)

Niedersachsen: Gastronomie soll ab 11. Mai wieder anlaufen

Kontaktverbot: In Niedersachsen dürfen sich vom kommenden Montag (11. Mai) an wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen. Das kündigte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) an. So sei es beispielsweise möglich, dass sich zwei Paare von diesem Tag an wieder in einem Restaurant treffen könnten. Eine Obergrenze, wie viele Menschen aus zwei Haushalten sich so ab Montag nun treffen könnte, sei bisher nicht festgelegt, sagte Weil. Bis zum 11. Mai gilt noch die „alte“ Kontaktbeschränkung: Im öffentlichen Raum dürfen jedoch maximal zwei Personen gemeinsam unterwegs sein, die nicht demselben Hausstand angehören.

Geschäfte: Seit dem 20. April haben in Niedersachsen auch wieder kleinere Geschäfte die Türen für ihre Kunden aufgemacht. Öffnen durften Läden mit maximal 800 Quadratmeter Fläche. Größere Geschäfte müssen ihre Verkaufsfläche wieder reduzieren Zum 11. Mai sollen jedoch die nächsten Lockerungen kommen: Dann sollen Geschäfte ohne Beschränkung der Verkaufsflächen wieder öffnen dürfen, eine Differenzierung nach Branchen ist nicht mehr vorgesehen. Allerdings gelten weiter Auflagen: Die Maskenpflicht etwa bleibt.

Gastronomie und Hotellerie: Die Gastronomie in Niedersachsen kann einem Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung zufolge am 11. Mai wieder anlaufen. Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten sollen mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent sowohl im Innen- als auch im Außenbereich öffnen können. Das gab Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) am Montag in Hannover bekannt. Eine weitere Öffnung der Gastronomie sei vom 25. Mai an möglich. Bars oder Diskotheken sollen dem Plan zufolge bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Endgültig beschlossen werden soll der Stufenplan für Niedersachsen nach den Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch.

Die Hotellerie in Niedersachsen kann der Landesregierung zufolge am 25. Mai ihr Geschäft wieder aufnehmen. Mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent und weiteren Auflagen sollen Hotels, Pensionen und Jugendherbergen dann öffnen können.

Maskenpflicht: Auch in Niedersachsen ist nun eine landesweite Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus eingeführt worden. Seit Montag (27. April) ist das Tragen einer Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel Pflicht.

Freizeit: Spielplätze, Zoos und Museen in Niedersachsen können seit dem 6. Mai an unter Auflagen wieder öffnen. Ab dann sollen die Menschen auch wieder mehr Möglichkeiten haben, sich draußen sportlich zu betätigen. Kontaktlose Sportarten wie Leichtathletik oder Tennis sowie Outdoor-Sportanlagen sind ab dem 6. Mai wieder erlaubt, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Freibäder und Freizeitparks dürfen vom 25. Mai an wieder Besucher empfangen. Einrichtungen in Gebäuden wie etwa Kinos bleiben dagegen vorerst noch geschlossen.

Gottesdienste: Nach dem Verbot religiöser Versammlungen wegen der Corona-Epidemie sind Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen in Niedersachsen vom 7. Mai an unter Auflagen wieder möglich.

(Stand Niedersachsen: 10. Mai, 16:05 Uhr)

Nordrhein-Westfalen: Kontaktbeschränkungen gelockert, Theater und Kinos dürfen wieder öffnen

Kontaktverbot: Die Kontaktbeschränkungen in NRW werden gelockert. Ab kommenden Montag, 11. Mai, dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten wieder treffen – auch im öffentlichem Raum (in Anpassung an die Bund-Länder-Regelung). Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt weiterhin, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr.

Krankenhäuser und Heime: Auch in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen darf seit dem 9. Mai unter strengen Auflagen wieder Besuch empfangen werden. Am Dienstag hatte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) Besuchsregelungen für Seniorenheime angekündigt: Möglich sind demnach Besuche von bis zu zwei Personen in separaten Räumen. Direkt in das Zimmer eines Bewohners darf nur eine Person. Die Dauer des Besuchs ist auf höchstens zwei Stunden pro Besuch und Tag begrenzt. Es gelten die üblichen Hygienevorkehrungen wie etwa das Tragen von Masken oder die Verwendung von Desinfektionsmittel. Einzelne Krankenhäuser können Besuche ab dem 11. Mai wieder zulassen, allgemein sind aber erst ab dem 20. Mai Besucher erlaubt.Geschäfte: Unabhängig von ihrer Größe dürfen Geschäfte unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche) ab 11. Mai wieder öffnen. Für „körpernahe Dienstleistungen“ wie Massagestudios, Kosmetik- und Tattoo-Studios werden Infektionsschutzkonzepte noch erarbeitet.

Gastronomie und Hotellerie: Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen ab dem 11. Mai unter Auflagen auch zu touristischen Zwecken wieder genutzt werden. Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen öffnen. An Christi Himmelfahrt (21. Mai) werden Hotels für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Hygieneschutzkonzepte, Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen. Ab dem 11. Mai dürfen auch Gaststätten wieder öffnen. Die Erlaubnis gilt für den Innen- und den Außenbereich. Verboten sind weiterhin Buffets mit offenen Speisen. Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen. Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.

Sport: Fitnessstudios, Tanzschulen und Kursräume von Sportvereinen dürfen in Nordrhein-Westfalen ab dem 11. Mai unter strengen Auflagen wieder öffnen. Ab dem 20. Mai dürfen Freibäder öffnen – allerdings mit Ausnahme von Spaßbädern. Das kündigte die NRW-Landesregierung am Mittwoch an. Ab dem 30. Mai dürfen Sportbegeisterte auch in Sparten mit unvermeidbarem Körperkontakt wieder ihren Sport ausüben. Auch die Hallenbäder dürfen ab dem 30. Mai wieder den Betrieb aufnehmen.

Freizeit und Kultur: Seit dem 4. Mai dürfen Zoos, botanische Gärten, Museen, Schlösser und Galerien wieder öffnen. Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen und Musikschulen könnten ihren Betrieb aufnehmen. Außerdem: Seit dem 7. Mai dürfen Kinder endlich wieder auf die Spielplätze – zeitgleich mit dem Schulbeginn der Viertklässler.

Ab 11. Mai sind kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen sind unter freiem Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden. In Musikschulen sind auch Ensembles mit maximal sechs Teilnehmern möglich. Der Probenbetrieb in Kultureinrichtungen ist unter Schutzauflagen zulässig, für Chöre und Orchester gelten erweiterte Abstandsregeln.

Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern und Konzerthäusern zu ermöglichen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich zu verhindern.

Gottesdienste: Abstand zwischen den Betenden, kein Händeschütteln beim Friedensgruß: In den Kirchen in Nordrhein-Westfalen dürfen seit dem 1. Mai an wieder Gottesdienste mit Besuchern gefeiert werden – unter strengen Corona-Schutzmaßnamen. So ist etwa die Teilnehmerzahl bei den Gottesdiensten wegen der Abstandsregeln begrenzt.

Veranstaltungen: Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen. Mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.

(Stand NRW: 10. Mai 15:45 Uhr)

Rheinland-Pfalz: Kontaktverbot verlängert – Besuche in Altenheimen wieder erlaubt

Kontaktverbot: Ab dem 13. Mai sollen sich die Menschen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Zwei Familien nannte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) als Beispiel. So könnten zwei Paare auch mal wieder zusammen essen gehen und die Kinder sich solange miteinander beschäftigen. Diese Regelung sei sehr lebensnah. Offiziell beschlossen, ist das aber noch nicht. Es gilt erstmal weiter, dass sich die Menschen in Rheinland-Pfalz in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.

Geschäfte: Sämtliche Geschäfte in Rheinland-Pfalz können seit dem 4. Mai wieder unabhängig von der Verkaufsfläche aufmachen. Bis dahin war von einigen Ausnahmen abgesehen eine maximale Fläche von 800 Quadratmetern festgelegt. Kosmetik- und Nagelstudios oder andere „körpernahe Dienstleistungen“ können auch am 13. Mai wieder öffnen – nach Terminvereinbarung und unter Einhaltung von Hygienestandards.

Gastronomie und Hotellerie: Restaurants, Cafés und Gaststätten können ab 13. Mai öffnen – drinnen und draußen, aber nur unter Einhaltung der Hygieneschutz- und Abstandsregeln. Eine Bewirtung ist nur an Tischen erlaubt. Gäste müssen vorausbuchen und eine Kontaktnachverfolgung ermöglichen. Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze für Nutzer mit eigenen sanitären Einrichtungen sollen fünf Tage später am Montag (18. Mai) öffnen dürfen. Sie müssen auch die Schutzmaßnahmen einhalten.

Sport: Rheinland-Pfalz erlaubt den Freizeit- und Breitensport im Freien wieder. Das berichtete Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Mittwoch. Wettkämpfe dürfe es aber noch nicht geben. Bestimmte Individual- und Paarsportarten wie Tennis oder Golf waren schon seit 20. April wieder erlaubt gewesen.

Freizeit: Die Außenanlagen von Zoos, Tierparks und Botanischen Gärten dürfen wieder geöffnet werden. Dabei sind aber laut Regierung strenge Zutrittskontrollen erforderlich, etwa über ein begrenztes Kartenkontingent. Geschlossen bleiben unter anderem Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kinos, Spezialmärkte, Spielhallen, Internetcafés, Prostitutionsstätten und Bordelle. Bestehen bleibt laut Verordnung auch die Schließung von Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios, Saunen, Thermen, Solarien, Wellnessanlagen, Badeseen und Spielplätze. Spielplätze in Rheinland-Pfalz dürfen bereits seit dem 3. Mai wieder öffnen. Allerdings obliegt es den Kommunen, wann genau die Flächen wieder freigegeben werden. Die Museen und Galerien in Rheinland-Pfalz sollen ab 11. Mai wieder öffnen können.

Gottesdienste: Seit dem 3. Mai können unter Auflagen wieder Gottesdienste gefeiert werden.

Alten- und Pflegeheime: Bewohner rheinland-pfälzischer Alten- und Pflegeheime können wieder Besucher empfangen. Ab Donnerstag (7. Mai) sei ein Gast für maximal eine Stunde pro Tag erlaubt, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Mittwoch in Mainz. Die neue Verordnung gelte zunächst für 14 Tage.

Veranstaltungen: Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen bleiben weiter untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens sei davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.

(Stand Rheinland-Pfalz: 10. Mai, 16:13 Uhr)

Saarland: Restaurants und Cafés sollen ab 18. Mai wieder öffnen dürfen

Kontaktbeschränkung: Im Saarland mussten die im Zuge der Corona-Pandemie verfügten Ausgangsbeschränkungen nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sofort gelockert werden. Es gebe „aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer der strengen saarländischen Regelung des Verbots des Verlassens der Wohnung“ mehr, entschieden die Verfassungsrichter am vergangenen Dienstag (28. April). Das heißt: Begegnungen in Familien sowie das Verweilen im Freien unter Wahrung der notwendigen Abstände und Kontaktbeschränkungen sind ab sofort wieder möglich.

Zudem darf man sich im öffentlichen und privaten Raum mit Familienmitgliedern, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, treffen. Das teilte die Landesregierung mit. Erlaubt ist es auch, sich nun mit Personen aus höchstens einem weiteren Haushalt zu treffen. Aus Schutzgründen werde aber geraten aber, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.

Geschäfte: Im Saarland können seit dem 4. Mai alle Geschäfte unter Auflagen unabhängig von Größe und Sortiment wieder öffnen. Das teilte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) mit. Damit werde die zuvor geltende Regel gestrichen, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern aufmachen dürfen. Entscheidend sei nun unter Einhaltung der Hygienevorschriften, dass pro 20 Quadratmetern Gesamtfläche nur ein Kunde zugelassen werde.

Gastronomie: Im Saarland dürfen die Gastronomiebetriebe spätestens am 18. Mai wieder öffnen. Zur Wieder-Öffnung sollten entsprechende Abstands-, Sicherheits- und Hygienekonzepte erarbeitet werden. Die Landesregierung werde am kommenden Dienstag in der Ministerratssitzung die Details klären.

Maskenpflicht: Im Saarland gilt seit Montag (27. April) eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr und Einkäufe in Geschäften.

Freizeit: Der Ministerrat beschloss, dass unter Auflagen auch Museen, Zoos, Freizeit- und Tierparks sowie Spielplätze unter freiem Himmel wieder öffnen dürfen.

Sport: Seit dem 4. Mai sind im Saarland auch „kontaktarme Sportarten“ im Freien wie Tennis mit maximal fünf Teilnehmern wieder möglich.

Gottesdienste: Gottesdienste und gemeinsame Gebete in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind unter Einhaltung von Schutz- und Hygieneregeln wieder gestattet.

(Stand Saarland: 10. Mai, 16:14 Uhr)

Sachsen: Lockerung bei Ausgangsbeschränkung – was noch erlaubt ist

Ausgangsbeschränkung: In Sachsen galt seit dem 21. März für den gesamten Freistaat eine Ausgangsbeschränkung. Lange war das Verlassen von Wohnung oder Haus ohne triftigen Grund untersagt. Diese strikte Vorgabe hat das Land nun aber zum zweiten Mal gelockert.

Zwei Hausstände sollen sich ab dem 18. Mai treffen können, kündigte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Mittwoch an. Dazu zählten etwa zwei Familien aus verschiedenen Haushalten, Großeltern und Kinder oder zwei Wohngemeinschaften. Zuvor konnten sich nur Personen aus dem eigenen Haushalt mit einem weiteren Menschen und dessen Partner oder Partnerin draußen treffen.

Wer sich draußen bewegt, muss dies außerdem nicht mehr im unmittelbaren Umfeld vom Wohnort tun. Dieses war in Sachsen als Entfernung von 15 Kilometern um die Wohnung definiert worden. Die „15-Kilometer-Regel“ fällt weg. Touristische Ausflüge sind wieder gestattet, auf überregionale Reisen soll aber weiter verzichtet werden.

Geschäfte: Seit dem 20. April haben in Sachsen neben Supermärkten, Buch- und Fahrradläden, Baumärkten und Autohäusern auch andere Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder geöffnet. Einkaufszentren bleiben zu.

Die nächsten Lockerungen stehen zum 18. Mai an. Dann sollen in Sachsen alle Geschäfte unter Auflagen wieder öffnen können. Die bisherige Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern entfalle komplett, sagte Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) am Mittwoch.

Gastronomie und Hotellerie: Die Gastronomie soll bereits ab dem 15. Mai bei strengen Beschränkungen wieder aufmachen. Auch der Tourismus in Sachsen soll dann wieder starten. Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Ferienwohnungen können zu dem Datum wieder öffnen, kündigte Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU) am Mittwoch an. Auch in diesem Bereich sollen strenge Auflagen gelten.

Gottesdienste: Die Landesregierung erlaubt wieder Gottesdienste mit bis zu 15 Teilnehmern. Gleiches gilt für Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen. Die Gemeinden erhalten die Befugnis, Veranstaltungen sowie Versammlungen in Einzelfällen auf Antrag hin ausnahmsweise genehmigen zu dürfen. Generell bleiben diese aber untersagt. Ab dem 4. Mai sind auch wieder Gottesdienst mit mehr als 15 Menschen erlaubt.

Maskenpflicht: Als erstes Bundesland hat Sachsen die Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr sowie für den Einzelhandel beschlossen. Die Regelung gilt bereits seit dem 20. April. Zur Abdeckung von Nase und Mund reicht aber auch ein einfaches Tuch oder ein Schal.

Freizeit: Die Museen der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen freuen sich seit dem 4. Mai auf die Rückkehr der Besucher. Vom Zwinger in Dresden über Schloss Moritzburg bis Burg Kriebstein gelten dabei: Mund-Nasen-Bedeckung sind Pflicht, der Mindestabstand beträgt 1,50 Meter. Außerdem bereiten sich Bibliotheken nach der Zwangspause auf Besucher vor, etwa die Stadtbibliothek in Annaberg-Buchholz. Und auch die Zoos in Dresden und Leipzig heißen seit dem 4. Mai Besucher wieder willkommen. Sachsen hat zudem die seit Wochen gesperrten Spielplätze unter strengen Hygiene-Auflagen seit dem 4. Mai wieder geöffnet.

Sport: Seit dem 4. Mai ist der Vereinssport unter freiem Himmel wieder möglich – also auf Rasen- und Tennisplätzen oder Laufbahnen.

Versammlungen: Sachsen lockert das Versammlungsverbot weiter. Seitdem 4. Mai sind wieder Demonstrationen mit bis zu 50 Teilnehmern möglich, ab 18. Mai sollen Kundgebungen dann nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt sein. Es gelten aber weiter Hygienevorschriften wie ein Mindestabstand, teilte die Regierung am Mittwoch mit.

(Stand Sachsen: 10. Mai, 15.31 Uhr)

Sachsen-Anhalt lockert Kontaktbeschränkungen

Ausgangs- und Kontaktbeschränkung: Sachsen-Anhalt lockert als erstes Bundesland die seit sechs Wochen geltenden Kontaktbeschränkungen. Seit Montag (4. Mai) dürfen fünf Menschen zusammen unterwegs sein, auch wenn sie nicht in einem Haushalt leben, wie die Landesregierung am Samstag beschloss. Bisher war nur die Begleitung von einem Menschen außerhalb des Haushalts erlaubt. Fünf heiße aber eben auch genau fünf. Eine fünfköpfige oder größere Familie könne keinen weiteren Besuch einladen.

Geschäfte: Seit dem 4. Mai dürfen alle Einzelhandelsgeschäfte unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche wieder öffnen, sie müssen aber Auflagen einhalten. Damit kippt Sachsen-Anhalt die umstrittene Regelung, dass große Geschäfte prinzipiell nicht öffnen dürfen, wenn sie keine Baumärkte, Supermärkte, Drogerien oder Buchläden sind. Voraussetzung ist, dass der Zugang begrenzt und die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Auf einer Fläche bis zu 800 Quadratmetern darf sich ein Kunde je 10 Quadratmeter aufhalten, darüber hinaus muss es pro Kunden 20 Quadratmeter Platz geben.

Gastronomie und Tourismus: Nach wochenlanger coronabedingter Pause lässt Sachsen-Anhalt seinen Tourismus wieder starten. Es beginnt am 15. Mai mit Ferienwohnungen und -häusern sowie Campingplätzen. Wegen der teilweise deutlich höheren Infektionszahlen in anderen Bundesländern dürfen zunächst keine Gäste aus anderen Ländern in Sachsen-Anhalt absteigen. Restaurants sollen zudem am 22. Mai öffnen dürfen. Anders als andere Länder will Sachsen-Anhalt keine Unterschiede zwischen Innen- und Außengastronomie machen.

Maskenpflicht: Seit dem 23. April gibt es eine Mundschutzpflicht für Einkäufe und den öffentlichen Nahverkehr.

Gottesdienste: Wochenlang mussten Glaubensgemeinschaften ihre Gottesdienste und religiösen Rituale ins Internet oder andere Plattformen verlegen, in den Kirchen gab es nur Möglichkeiten zur stillen Andacht für einzelne Gläubige. Jetzt dürfen Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen wieder stattfinden. Konkrete Vorgaben macht das Land nicht. Es liege in der Verantwortung der Religionsgemeinschaften, die Abstands- und Hygieneregeln umzusetzen, sagte Regierungschef Haseloff.

Freizeit: Vom 8. Mai an dürfen Spielplätze in Sachsen-Anhalt wieder öffnen. Sie sind seit Mitte März gesperrt. Busreisen bleiben ebenso untersagt wie Großveranstaltungen bis zum 31. August.

(Stand Sachsen-Anhalt: 10. Mai 15:45 Uhr)

Schleswig-Holstein lockert Kontaktbeschränkungen

Kontaktverbot: Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Ab 9. Mai ist es erlaubt, dass sich Angehörige zweier Haushalte treffen – also zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Die Kontaktbeschränkung gelte noch bis mindestens 5. Juni für alle Tätigkeiten in der Öffentlichkeit, darunter Einkaufen, Spazierengehen oder Sport.

Geschäfte: In Schleswig-Holstein können die Geschäfte vom nächsten Samstag an (9. Mai) wieder unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche öffnen. Dies bestätigte die Staatskanzlei am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. Zunächst hatten die „Lübecker Nachrichten“ berichtet. Angesichts der positiven Entwicklung der Corona-Neuinfektionen sei eine solche Lockerung verantwortbar, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) der Zeitung. Auflagen wie eine maximale Kundenzahl und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werde es weiterhin geben.

Bisher gilt eine Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter. Größere Einzelhandelsgeschäfte müssen ihre Verkaufsfläche durch Absperrungen entsprechend verkleinern. Für Buchläden, Lebensmittelhandel, Auto- und Fahrradgeschäfte gilt die bisherige Größengrenze nicht.

Maskenpflicht: Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) kündigte für Schleswig-Holstein zudem an, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht ist. Die Maskenpflicht gilt seit dem 29. April.

Gottesdienste: Gottesdienste sind in Schleswig-Holstein seit dem 4. Mai wieder möglich. Die Feiern sollen unter Auflagen und mit begrenzter Teilnehmerzahl stattfinden.

Gaststätten und Tourismus: Restaurants, Hotels und Ferienhäuser dürfen in Schleswig-Holstein ab 18. Mai unter Auflagen wieder öffnen. Es gebe für die Gastronomie keine Kapazitätsgrenzen, die Betriebe müssten aber für die Einhaltung der Abstandsregeln sorgen und um 22 Uhr schließen, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Donnerstag im Landtag in Kiel. Außerdem hebt das Land zu diesem Datum auch das Einreiseverbot für Touristen wieder auf. „Es ist an der Zeit, das gesamte gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben unseres Landes in den Blick zu nehmen und den Weg Schleswig-Holsteins zu gestalten“, sagte Günther (CDU). Damit verbunden fällt am 18. Mai auch das Betretungsverbot für Inseln und Halligen.

Freizeit: Spielplätze konnten in Schleswig-Holstein bereits ab dem 4. Mai wieder öffnen.

Sport: Im Zuge der Lockerung der Corona-Bestimmungen ist in Schleswig-Holstein ab 18. Mai unter Auflagen wieder kontaktfreier Indoor-Sport möglich. Auch Fitnessstudios können wieder öffnen. Die Betreiber müssten allerdings ein Hygienekonzept erarbeiten um sicherzustellen, dass Kunden oder Besucher jederzeit den Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten können.

Kita: Am 18. Mai werde die Notbetreuung in den Kitas noch einmal erweitert und schließe dann auch Kinder mit besonderem Förderbedarf ein. Ab dem 1. Juni sollen die Kitas dann in den eingeschränkten Regelbetrieb übergehen. Dabei sollen alle Kinder in Gruppen von bis zu zehn Kindern tages- oder wochenweise im Wechsel betreut werden, erklärte der Ministerpräsident. Die Auslastung in den Einrichtungen werde dann rund 55 Prozent betragen.

Schule: Die Abschlussklassen haben seit 27. April wieder Unterricht. Am 6. Mai folgte die schrittweise Öffnung der Schulen, konkrete Termine für die einzelnen Klassen und Jahrgänge, lesen Sie hier .

Versammlungen: Veranstaltungen „mit Sitzcharakter“ mit bis zu 50 Personen sind in Schleswig-Holstein ab 18. Mai unter Auflagen möglich. Es müsse dabei aber klar sein, „wer ist da, wer sitzt auf seinem Platz“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Donnerstag im Landtag in Kiel.

(Stand Schleswig-Holstein: 10.Mai, 16:02 Uhr)

Thüringen: Treffen von Personen aus zwei Haushalten erlaubt

Kontaktverbot: Thüringen hat die Kontaktbeschränkungen gelockert. Vom 13. Mai an können sich die Mitglieder von zwei Haushalten in Wohnungen oder im Freien treffen. Bisher war das den Mitgliedern eines Haushalts nur mit maximal einer haushaltsfremden Person möglich. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sprach von Familienverbünden, die nun wieder zusammenkommen könnten. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gälten jedoch weiter, hieß es nach der Telefonkonferenz.

Geschäfte: Seit dem 4. Mai gilt die Begrenzung von 800 Quadratmetern für Läden nicht mehr. Allerdings gelten weiterhin strenge Hygiene- und Abstandsregeln (1,5 Meter). Friseure und Barbiergeschäfte können seit dem 4. Mai wieder Kunden bedienen – bei Einhaltung strenger Infektionsschutzregeln. Auch Fahrschulen, Kosmetik-, Nagel- und Fußpflegesalons dürfen wieder öffnen.

Maskenpflicht: Thüringer müssen bereits seit dem 24. April in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen einen Mundschutz tragen.

Gastronomie und Tourismus: Thüringen öffnet Gaststätten und Hotels bereits am 15. Mai. Das hat die Landesregierung am Mittwochabend entschieden. Die Regelung gelte auch für Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser sowie vergleichbare Angebote, teilte die Staatskanzlei mit. Voraussetzung sei, dass die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten würden.

Freizeit Ausstellungen, Galerien und Museen können seit dem 27. April (Montag) wieder besucht werden – ebenso wie Tierparks und botanische Gärten.

Sport: Die Thüringer dürfen seit 4. Mai wieder Individualsport im Freien treiben. Als Beispiele für mögliche Sportarten nannte Ramelow Rudern, Segeln, Tennis, Leichtathletik, Reiten und „Sportarten, wo Menschen nicht zu dicht aufeinander kommen“.

Gottesdienste: In Thüringen sind Gottesdienste seit dem 30. April wieder möglich. Die Teilnehmerzahl ist aber begrenzt – auf 30 Menschen in geschlossenen Räumen und 50 unter freiem Himmel.

Besuch in Krankenhäusern und Heimen: Die Menschen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen nicht mehr so stark abgeschottet werden wie bisher. Sie erhalten die Möglichkeit des wiederholten Besuchs durch eine definierte Bezugsperson, wenn es in der Einrichtung kein „aktives Infektionsgeschehen gibt“.

Veranstaltungen: Theater- und Orchesteraufführungen soll es bis zum 31. August im Innenbereich nicht geben. Für Großveranstaltungen soll eine Obergrenze von 1000 Teilnehmern gelten – zunächst bis zum 31. August.

Kita: Der Kreis der Kita-Kinder wird nach der Entscheidung vom Mittwochabend bis 2. Juni erweitert werden – unter anderem für Vorschulkinder.

Die Kommunen sollen über viele Corona-Lockerungen nun selbst entscheiden. In eigener Regie sollen sie nun über die Öffnung unter anderem von Bädern, Kinos, Fitnessstudios, Indoor-Sportanlagen, Bars, Tanzstudios oder Freizeitparks und selbst Bordellen entscheiden können.

Kreise und kreisfreien Städte müssten sich bei Lockerungen am Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus in ihrer Region orientieren, erklärte die Staatskanzlei. Die Corona-Verordnung des Landes werde sich künftig auf die Aspekte konzentrieren, die überregional und landeseinheitlich geregelt werden müssen, hieß es weiter. Wichtig sei, dass das Land trotz dieses Vorhabens verbindliche Rahmenbedingungen für kommunale Regelungen setze, erklärten der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Mario Voigt, und die stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Diana Lehmann, übereinstimmend.

(Stand Thüringen: 10.Mai, 15.56 Uhr)

Zahlreiche Länder starten wieder in den Schulbetrieb

In zahlreichen Ländern öffnen nach dem Corona-Lockdown auch die Schulen schrittweise wieder: Offiziell hat der Regelschulbetrieb am 4. Mai wieder gestartet – aber es gibt Ausnahmen. So starten in zahlreichen Ländern Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht, darunter Bayern, Berlin, Hamburg und Hessen. Alle Details zu den Schulen finden Sie in der großen Übersicht.

Focus Online: Sonntag, 10.05.2020, 17:57