Das Landgericht München I hat einen Krankenpfleger wegen zweifachen Mordes und sechsfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte am Montag auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, verhängte das Gericht nicht, allerdings ein lebenslanges Berufsverbot als Alten- und Krankenpfleger.
Beruhigungsmittel, Adrenalin und Blutverdünner gespritzt
Laut Anklage spritzte der gelernte Altenpfleger den Patienten auf einer sogenannten Wachstation, einer Zwischenstation zwischen Intensiv- und normaler Station, Beruhigungsmittel, Adrenalin oder Blutverdünner.
Vor jeder Schicht massenhaft Alkohol getrunken
Der Angeklagte hat die Fälle eingeräumt – erschütternd deutlich und ungerührt: «Salopp gesagt habe ich einen Kater gehabt», sagte er zu Prozessbeginn. Es sei nicht seine Absicht gewesen, dass jemand stirbt. Aber er habe immer vor seiner Schicht massenweise Alkohol getrunken und dann seinen Rausch ausschlafen oder am Handy spielen wollen.
“ Da ich alkoholisiert war, gab es für mich nur die eine Option: Sie ruhigzustellen. ”
Der vorsitzende Richter Norbert Riedmann spricht von einem «Geständnis, das allerdings schon fast ein bisschen schaudern lässt».
Und schaudern musste er auch an anderer Stelle, wie er sagt, und gibt ein Zitat des Angeklagten wieder: Denn auf die Frage, wie es weitergegangen wäre, wären seine Taten nicht aufgeflogen, sagte der:
“ Ich hätte weitergemacht. ”
Gericht: Angeklagter stellte seine Ruhe über Lebensrecht der Patienten
Der inzwischen 27 Jahre alte Deutsche habe «seine Ruhe, seine Bequemlichkeit über das Lebensrecht der Patienten gestellt», heißt es in der Urteilsbegründung des Landgerichts. Eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung verhängte das Gericht nicht. Riedmann begründet das unter anderem damit, dass der Angeklagte noch sehr jung sei, seine Taten bereue, keine Vorstrafen und eine lange Zeit im Gefängnis vor sich habe.
Die Verteidigung des Pflegers forderte die Unterbringung in einer Entzugsklinik. Sie sprach sich gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ihres Mandanten und gegen die Sicherungsverwahrung aus. Auf eine konkrete Strafforderung verzichteten die Anwälte. dpa/hev/kzy