4.500 Kinder zurück zu ihren Tagesmüttern

11. Mai 2020 Aus Von mvp-web

Das Kind zur Tagesmutter bringen, in Kühlungsborn einen Strandkorb mieten, in Groß Raden das Museum besuchen – viele Corona-Einschränkungen werden von heute an in Mecklenburg-Vorpommern wieder gelockert.

Rund 4.500 Kinder können von ihren Eltern wieder zu Tagesmüttern und Tagesvätern gebracht werden. In der Tagespflege werden in der Regel höchstens fünf Kinder in einer Gruppe betreut. Die Kinder sollten laut einer Empfehlung des Schweriner Sozialministeriums möglichst viel an der frischen Luft spielen. So verringert sich das Risiko, dass sie sich mit dem Coronavirus infizieren.

Freier Eintritt in einigen Museen

Die 290 Museen im Land dürfen ebenfalls wieder aufschließen. Allerdings haben es noch nicht alle geschafft, sich auf die Hygiene-Vorschriften umzustellen. Das Freilichtmuseum Groß Raden ist eines der wenigen Museen, das bereits heute wieder Besucher hineinlässt.  Das Staatliche Museum Schwerin und die landeseigenen Schlösser etwa in Ludwigslust und in Granitz auf Rügen locken ab morgen mit freiem Eintritt bis zum 24. Mai. Auch das Pommersche Landesmuseum Greifswald startet dann. In der Rostocker Kunsthalle geht es am Sonnabend wieder los. Das Ozeaneum Stralsund wird in dieser Woche noch geschlossen bleiben. In allen Museen gilt Maskenpflicht für Mitarbeiter und Besucher. Museumspädagogische Veranstaltungen sind weiterhin verboten. Schrittweise können die Jugendmusik- und Jugendkunstschulen von heute an wieder öffnen.

„Sport frei“ für Trainingsgruppen

Sportplätze und Außensportanlagen sind wieder für Amateursportlerinnen und -sportler freigegeben. Sie dürfen in Gruppen trainieren, wenn sie Abstand voneinander halten und die Vorgaben ihrer Sportverbände einhalten. Fahrschulen dürfen unter Auflagen ihren Unterricht aufnehmen und Prüfungen abnehmen. Auch Flug- und Jagdschulen öffnen für ausgewählte Bereiche. Ebenfalls schließen Tourismuszentralen und Besucherzentren in den Nationalparks wieder auf. Außerdem dürfen wieder Strandkörbe und Fahrräder vermietet werden, da die Beschränkungen für „tourismusaffine Dienstleistungen“ allgemein gelockert werden, wie es in einer Mitteilung der Landesregierung hieß. Das gilt allerdings noch nicht für Bootsverleiher und Fahrgastschiffe.

Stand: 11.05.2020 06:48 Uhr  – NDR 1 Radio MV