Auto fährt in Menschengruppe: Urteil in Rostock erwartet
28. Juni 2023In dem Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen einen zum Tatzeitpunkt 19-Jährigen will das Amtsgericht Rostock heute ein Urteil fällen. Er war vor knapp zehn Monaten in eine Menschengruppe in Bad Doberan gefahren.
Der Prozess hatte vor etwa einer Woche begonnen. Am ersten und bis heute einzigen Verhandlungstag ist durch Zeugenaussagen bekannt geworden, dass der Angeklagte zur Tatzeit in einem völlig überfüllten Auto unterwegs war, sieben Menschen sollen mitgefahren sein. Heute, am zweiten Verhandlungstag, sollen zunächst vier Polizeibeamte als Zeugen aussagen. Danach sollen Plädoyers gehalten und dann ein Urteil gesprochen werden.
Erklärung zum Prozessauftakt
Zum Prozessauftakt hatte sich der Angeklagte selbst nicht geäußert, aber eine Erklärung von seinem Verteidiger verlesen lassen. Darin entschuldigte er sich bei den Angehörigen des Todesopfers und der Verletzten. Es tue ihm unendlich leid. Er habe damals die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen. Er habe die Gruppe nicht gesehen und nicht rechtzeitig bremsen können. Er habe aber keine Drogen genommen und keinen Alkohol getrunken. Die festgestellten 0,21 Promille Alkoholwert seien auf ein Atemspray zurückzuführen. Nächste Woche soll es noch ein persönliches Statement des Angeklagten geben.
Eine Tote und mehrere Verletzte
Der Aserbaidschaner war mit seinem Auto vor knapp zehn Monaten in Bad Doberan am frühen Morgen in eine Gruppe von Partygästen gefahren, die sich vom Gelände der Bad Doberaner Galopprennbahn auf dem Weg nach Hause befanden. Dabei kam eine junge Frau ums Leben, drei Männer wurden schwer verletzt. Nach diesem Unfall tauchte der Angeklagte für mehrere Monate unter. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle im März ging er als Beifahrer den Beamten durch Zufall ins Netz. Neben der fahrlässigen Tötung wird ihm fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Frage nach Grad der Fahrlässigkeit
Eine Absicht wird bisher vom Gericht nicht vermutet. Er habe aber definitiv fahrlässig gehandelt. Jetzt ist es das Ziel der Richterin festzustellen, wie fahrlässig er gehandelt hat. Der Unfall hat sich auf einer Landstraße ereignet, auf der hunderte Personen von einer Party in Richtung der Hauptstraße gegangen sind. Auch wenn dort zur Zeit des Unfalls noch 100 Kilometer pro Stunde erlaubt waren, war er laut Staatsanwalt mit 50 Kilometern pro Stunde noch zu schnell. Die Straße war unbeleuchtet und voll mit Menschen, die am Straßenrand entlang gegangen sind.
Falschaussagen von Zeugen
Beim Prozessauftakt sind Betroffene zu Wort gekommen. Auch Beifahrer des Angeklagten sagten aus. Deren Aussagen haben sich deutlich unterschieden. Anfänglich war von fünf Personen im Fahrzeug die Rede, dann sagte eine Zeugin aus, es seien tatsächlich sieben Personen im Auto gewesen. Nach einer Pause gab es von der Verteidigung eine Erklärung, dass es tatsächlich nicht fünf sondern sieben Personen zum Unfallzeitpunkt waren. Gegen die Zeugen, die mutmaßlich falsch ausgesagt haben, werden Strafverfahren eingeleitet.