Frist für Einsprüche gegen Pipelineabschnitt nach Rügen läuft ab
14. August 2023Im Genehmigungsverfahren zum Bau der geplanten Erdgaspipeline von Lubmin nach Sassnitz-Mukran können nur noch heute Einwendungen eingereicht werden. Gegenstand des Verfahrens ist der zweite Abschnitt der Leitung.
Mit dem heutigen Tag endet die knapp dreiwöchige Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Genehmigungsverfahren zum zweiten Abschnitt der Erdgaspipeline von Lubmin nach Sassnitz-Mukran. Wer eine Einwendung gegen das Projekt einreichen möchte, kann dies nur noch heute schriftlich beim Bergamt in Stralsund tun oder dort, wo die Unterlagen öffentlich auslagen: in Sassnitz, Binz und Sellin.
Entscheidung voraussichtlich noch im August
Die Gastransportfirma Gascade hat die Genehmigung der Pipeline beantragt. Nach Ablauf der Frist, die für Einwendungen vorgesehen ist, werden die gut 1.500 Seiten des Antrags geprüft und mit den eingereichten Einwendungen verglichen.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums ist noch im August mit einer Entscheidung zu rechnen. Der Antrag für den ersten Abschnitt der fast 50 Kilometer langen Leitung war bereits im Februar eingereicht worden. Insgesamt gab es dagegen 1.213 Einwendungen. Ein offizielles Ergebnis gibt es dazu bislang noch nicht.