Der schnellste Übertragungsstandard heißt heute nicht mehr VDSL („Very High Speed Digital Subscriber Line“), sondern Glasfaser. Glasfaserkabel ermöglichen eine deutlich schnellere Datenübertragung von bis zu 1000 MBit/s. Vor allem beim Streamen von Filmen oder Downloaden großer Dateien zeigt sich der Unterschied zu herkömmlichen Breitbandgeschwindigkeiten. Weit ab von Glasfaser-Geschwindigkeiten bietet ein Breitbandanschluss in der Regel Geschwindigkeiten von bis zu 16 MBit/s (DSL) oder bis zu 250 MBit/s (VDSL).
Gemeinden, die Fördermittel zum Glasfaser-, Mobilfunk- oder Breitbandausbau beantragen, müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Diese finden sich in einem deutschlandweit geltenden Katalog. Der Bund priorisiert darin bevorzugt Kommunen mit großen Versorgungslücken, in denen die Internetverfügbarkeit unter 30 MBit/s liegt. Solche Gebiete werden im Breitbandatlas der Bundesnetzagentur als weiße Flecken dargestellt. Damit auch in Gebieten mit wenig Einwohnern der digitale Ausbau weiter vorangeht, sind die Gemeinden bei der Antragstellung aufgefordert, Konzepte und Ideen für die digitale Teilhabe und kommunale Zusammenarbeit beim Netzausbau vorzulegen.
Grund für den schleppenden Ausbau ist die geringe Einwohnerdichte in den meisten ländlichen Teilen Mecklenburg-Vorpommerns. Für Internetversorger ist die Vernetzung eines Gebietes mit wenigen Endkunden deutlich unattraktiver als in Großstädten. Daher steuern Bund, Land und Kommunen seit acht Jahren mit hohen Fördersummen nach: In Mecklenburg-Vorpommern stehen so für die Digitalisierung insgesamt rund zwei Milliarden Euro bereit.
Trotz der seit 2015 beschlossenen Förderung bemängeln Experten immer wieder, dass bereits seit den 1990er-Jahren grundsätzliche Fehler beim Netzausbau begangen worden seien. Manuel Atug, IT-Experte und Gründer der Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen, bemängelt, dass „viel zu lange auf Kupferkabel gesetzt wurde in Deutschland“. Auch die Vergabe von Netzen an einzelne Anbieter sei bislang „nicht an hinreichende Bedingungen bei der Vergabe geknüpft gewesen“, wie zum Beispiel eine Mindestnetzabdeckung für ein dünn besiedeltes Gebiet. „Dazu zähle auch eine Garantie für Technologieoffenheit“, so der Experte.
Diese Karte zeigt, wie viele Projekte in den Landkreisen Mecklenburg-Vorpommerns bereits abgeschlossen beziehungsweise genehmigt wurden.
Der neue Mobilfunkstandard 5G, bei dem es sich mit ca. 500-1000 Mbit/s im Internet surfen lässt, ist für viele die mobile Alternative zum fehlenden Breitbandanschluss. Doch in Mecklenburg-Vorpommern ist 5G noch nicht „an jeder Milchkanne“ verfügbar. Nahezu alle Städte des Landes sind bereits abgedeckt, doch gerade in den Landkreisen gibt es kleinere und größere Versorgungslücken, in denen die 5G-Technologie oder in einzelnen Fällen auch eine LTE-Mindestversorgung nicht zur Verfügung steht. Aufschluss darüber gibt der Breitbandatlas der Bundesnetzagentur.
In vielen Gebäuden sind alte Kupferleitungen verbaut, die eine Glasfaser-Surfgeschwindigkeit von bis zu 1000 Mbit/s nicht ermöglichen können. Daher muss von der Straße bis zur Anschlussdose ein weiteres Glasfaserkabel verlegt werden (sog. „Fibre-To-The-Home“-Prinzip, sprich Glasfaser bis in die Wohnung).
Wer in einem Glasfaserausbaugebiet wohnt, wird während der Bauarbeiten vom Internetanbieter per Post benachrichtigt und gefragt, ob ein Glasfaseranschluss für das jeweilige Haus oder die Wohnung gewünscht wird. Wenn die Zustimmung des Eigentümers oder Hausbesitzers vor Abschluss der Bauarbeiten erteilt wird, fallen normalerweise keine Mehrkosten für das Verlegen des Glasfaserkabels an.
Anders sieht es bei denjenigen aus, die nicht in einem Glasfaserausbaugebiet leben: Hier kommen die Kosten auf den Antragsteller zu. Je nach Netzanbieter und den Gegebenheiten vor Ort können die Kosten für die Ausbauarbeiten unterschiedlich hoch ausfallen.