Neu ab September Einmalzahlung, Kfz-Zulassung, Steuer-Portal Elster: Was sich für Verbraucher ändert
31. August 2023Die Antragsfrist für die Einmalzahlung von Studierenden läuft ab. Die digitale Kfz-Zulassung wird noch komfortabler. Das Steuer-Portal Elster hat neue Nutzungsbedingungen. Was bringt der September noch an neuen Gesetzen und Änderungen für Verbraucher?
Alte Nachrichten im Steuerportal Elster sichern
Für Nachrichten im privaten Mail-Postfach im Steuerportal Elster gibt es nun Ablauffristen. Sie werden künftig in der Regel nur noch ein Jahr lang archiviert, solange sie nicht unter die Rubrik „wichtig“ fallen. Darüber wurden Nutzer und Nutzerinnen des Programms im Vorfeld schriftlich per Mail informiert, um gegebenenfalls Mitteilungen sichern zu können.
Ab 18. September 2023 wird mit der Löschung von alten Nachrichten – etwa mit Informationen zu geänderten Zertifikatsdetails – begonnen. Ausgenommen davon sollen digitale Dokumente wie Bescheide bleiben. Hinweis: Bei jeder Mail im Postfach ist vermerkt, wie lange sie verfügbar ist.
Steuererklärung nicht vergessen
Die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2022 endet am 30. September. Da das ein Samstag ist, kann sie noch bis zum 2. Oktober 2023 abgegeben werden. Das gilt für jene, die sie ohne Hilfe von einem Steuerberater anfertigen. Steuerpflichtige, die einen Steuerberater hinzuziehen, müssen die Steuererklärung für 2022 bis zum 31. Juli 2024 beim Finanzamt einreichen.
Energiepreispauschale für Studierende bis 30. September beantragen
Studierende sowie Fachschüler und Fachschülerinnen, die die Energiepreispauschale von 200 Euro noch nicht beantragt haben, sollten sich beeilen. Bis zum 30. September kann die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten noch über ein extra dafür eingerichtetes Online-Portal beantragt werden.
Wer die Frist verpasst, verschenkt das Geld damit. Und das könnte erstaunlich viele betreffen: Nach Angaben der Bundesregierung (Stand 17. August) haben erst 75 Prozent der Antragsberechtigten die Einmalzahlung abgerufen.
Anträge für Zahlungen aus Renten-Härtefallfonds noch bis 30. September möglich
Zahlungen aus dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Rentenüberleitung aus der ehemaligen DDR, sowie für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer – also dem sogenannten Härtefallfonds – müssen bis zum 30. September beantragt werden. Es handelt sich um pauschale Einmalzahlungen, die Betroffene aus diesen Personengruppen unter bestimmten Vorraussetzungen bekommen, wenn sich ihre gesetzliche Rente in der Nähe der Grundsicherung bewegt.
Die Höhe der Einmalzahlung beträgt 2.500 Euro und wird von einer Stiftung des Bundes getragen. Noch einmal 2.500 Euro dazu bekommen Antragsberechtigte, wenn sie am 7. März in Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Hamburg, dem Freistaat Thüringen oder der Freien Hansestadt Bremen gewohnt haben. Denn diese Länder waren der Stiftung bis zu dem Stichtag beigetreten.
Kfz-Zulassung digital erledigen und gleich losfahren
Bereits seit 2019 können Fahrzeuge ohne Gang zur Behörde und damit häufig verbundenen Wartezeiten online an-, ab- und umgemeldet werden. Ab 1. September 2023 wird es noch komfortabler: Wer die Kfz-Zulassung online erledigt hat, kann dann mit der digitalen Bestätigung auch sofort, aber auf zehn Tage begrenzt, direkt am Straßenverkehr teilnehmen. Nach der Frist müssen die jeweiligen Fahrzeugpapiere und Plaketten vorliegen.
Noch ein Vorteil: Das Zulassungsverfahren per Internet soll laut Verkehrsministerium auch deutlich preiswerter werden als die Anmeldung in der Behörde vor Ort.
Förderung von Elektroautos: Umweltbonus nur noch für Privatpersonen
Den Umweltbonus gibt es ab 1. September nicht mehr für gewerblich genutzte Elektroautos. Die Förderung erhalten nur noch Privatpersonen bei privater Nutzung des Fahrzeugs. „Dabei muss die antragstellende Person sowohl Fahrzeughalterin als auch Käuferin beziehungsweise Leasingnehmerin sein“, erklärt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei den Erläuterungen zum Antrag, der online gestellt werden kann.
Im Falle eines Privatleasings ist dann auch eine gewerbliche Nutzung oder ein Einsatz bei „selbstständigen beruflichen Tätigkeiten“ ausgeschlossen. „Daher sind Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, Architekturbüros und sonstige freiberufliche Einrichtungen ab dem 1. September 2023 ebenfalls nicht mehr antragsberechtigt“, betont das Bundesamt.
Aus für weitere Leuchtstofflampen
Aufgrund der EU-Verordnung zur „Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen“ dürfen Leuchtstofflampen mit einem Röhrendurchmesser von 26 Milimetern und den Längen 600, 1.200 oder 1.500 Milimeter ab 1. September nicht mehr hergestellt und in den Handel gebracht werden. Gleiches gilt für Halogenglühlampen mit den Sockeln G9, G4 und GY6,35. Was bereits im Lager ist, darf aber abverkauft werden. Wer noch solche Leuchtmittel in der Schublade hat, muss diese nicht entsorgen, sondern kann sie ganz normal nutzen. Eine stromsparende Alternative und nachhaltiger Ersatz sind jedoch LED-Leuchten.
Mit der EU-Verordnung werden nach und nach energieineffiziente Leuchtmittel aus dem Verkehr gezogen. Für Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät – besser bekannt als Energiesparlampen – sowie für lineare Halogenlampen mit Sockel R7s > 2.700 Lumen (entspricht etwa 140 Watt) und Niedervolt- Halogenlampen kam das Aus vor zwei Jahren.
Pflicht zur Optimierung der Heizungsanlage
Bei großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis sind Eigentümer und Eigentümerinnen verpflichtet, bis zum 30. September einen hydraulischen Abgleich an den Anlagen vorzunehmen – soweit dies noch nicht geschehen ist. Damit sollen die Wärmeströme im System optimiert werden, sodass die Energie auch gleichmäßig auf die Heizkörper verteilt wird. Grundlage hierfür ist, dass das Heizwasser ungehindert durch alle Leitungen fließen kann und der Druck so optimal ist, dass auch entferntere Heizkörper ausreichend versorgt werden.
Zur Optimierung der Heizungsanlage verpflichtet sind laut „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ Firmen und öffentliche Gebäude mit einer Größe von mehr als 1.000 Quadratmetern und Wohngebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten. Damit soll Energie eingespart werden, was auch die Heizkosten senkt.
Neue Google-Chrome-Version ohne Schloss-Symbol in der Adresszeile
Bisher markiert ein Schloss-Symbol in der Adresszeile des Google-Chrome-Browsers Webangebote, deren URL mit „https“ beginnt. Viele Nutzerinnen und Nutzer leiteten aus dem Symbol jedoch ab, dass sie auf einer vertrauenswürdigen Seite im Netz unterwegs wären. Doch auch bei betrügerischen Phishing-Seiten mit einer https-URL taucht das Schlosssymbol auf. Um diesem Missverständnis zu entgegnen, wird das Icon mit der neuen Chrome-Version 117 Mitte September durch einen neuen Marker für https-Seiten ersetzt.
Die Funktion wird aber dieselbe bleiben: Klickt man das Symbol an, öffnet sich ein kleines Menü – unter anderem mit Angaben zur Sicherheit der genutzten Webseite und ob sie Cookies setzen darf. Mit dem neuen Marker solle auch betont werden, „dass die Sicherheit der Standardstatus in Chrome sein sollte“, erklärt das Unternehmen auf seiner Homepage.
Amazon beendet Abonnements für E-Magazine
Bereits zum 9. März 2023 hatte Amazon den Verkauf von Abonnements für E-Magazine und E-Zeitungen beendet. Ab 4. September werden sie nun ganz eingestellt. Ausgaben, die schon ausgeliefert worden sind, können nach Unternehmensangaben weiterhin gelesen werden.
Abonnements können dann direkt bei dem jeweiligen Herausgeber abgeschlossen werden. „Ausgewählte E-Magazin-Abonnements sind auch in Kindle Unlimited verfügbar“, erklärt Amazon. „Nach dem 4. September 2023 gewähren wir dir gegebenenfalls eine anteilige Rückerstattung für alle nicht zugestellten Ausgaben“, heißt es weiter bei den Erklärungen zu den Änderungen im E-Magazin-Shop.
Neue Corona-Impfstoffe kommen
Ab September sollen laut einem Bericht der „Ärzte-Zeitung“ neue Corona-Impfstoffe verfügbar sein, die an die Omikron-Subvariante XBB.1.5 angepasst sind. Dazu gebe es entsprechende Ankündigungen der Hersteller Biontech in Mainz und Moderna in den USA. Voraussetzung sei jedoch, dass bis dahin jeweils die behördlichen Zulassungen erteilt worden sind.
Die Corona-Zahlen steigen derzeit bundesweit auf relativ niedrigem Niveau. Verursacht werden die Erkrankungen aktuell bereits hauptsächlich von der immer dominanter werdenden Virus-Variante EG.5.1, auch unter dem Namen „Eris“ bekannt. Diese stammt auch von XBB ab, sodass die neuen Impfstoffe auch davor schützen sollen.
Die Impfstoffe sollen dann erstmals in Einzeldosen ausgeliefert werden. Ärzten wird damit das bedarfsgerechte Verimpfen erleichtert. Bei Mehrfachdosen muss immer mit bedacht werden, dass sie nach der Öffnung nur begrenzt haltbar sind. Das Robert Koch-Institut empfiehlt eine Auffrischung der Impfung für Erwachsene ab 60 Jahren sowie für Personen sogenannter Risikogruppen.
Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken bis 30. September verboten
Noch bis Ende September ist es nicht erlaubt, Hecken, Gebüsche oder Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.
Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: Nie bei Frost verschneiden! Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.