MV-Gipfel: Neue Corona-Regeln gelten ab Sonntag

9. Januar 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 09.01.2021 10:59 Uhr

Die Landesregierung hat auf dem MV-Gipfel die neuen Corona-Regeln festgelegt. In einigen Punkten weicht Mecklenburg-Vorpommern von den Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen vom Dienstag ab.

In Mecklenburg-Vorpommern gelten von Sonntag an neue Corona-Regeln. Die Landesregierung und Vertreter der Kommunen, der Wirtschaft und Gewerkschaften legten bei einem Spitzentreffen am Freitag die neue Corona-Landesverordnung fest. „Die Lage ist sehr ernst. Wir sehen, dass die zweite Welle vor allem durch Ostdeutschland läuft. Ich bitte Sie, bleiben Sie zu Hause und treffen Sie, wenn es geht, niemanden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Viele der neuen Regeln waren bereits am Dienstag bei den Bund-Länder-Beratungen vereinbart worden. Bei einigen Punkten geht Mecklenburg-Vorpommern einen Sonderweg.

Kontaktbeschränkungen: Kinder unter zwölf Jahren zählen nicht mit

Bei den Kontaktbeschränkungen sollen sich die Personen eines Hausstands mit maximal einer weiteren Person treffen dürfen. Allerdings spielt dabei keine Rolle, wer zu wem kommt. Es ist also egal, ob eine Familie als Hausstand eine Person besucht – oder eine Person eine Familie. Kinder unter zwölf Jahren werden nicht mitgezählt. „Hausstand plus eine Person gilt immer“, sagte Schwesig. Wenn sich eine Mutter mit Kind mit einer weiteren Mutter mit Kind trifft, gehe das. „Es geht nicht darum, wie viele Kontakte ich machen kann, sondern wie viele Kontakte muss ich machen“, so Schwesig. Ursprünglich hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass sich künftig ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen darf, unabhängig vom Alter. Die Kontaktbeschränkungen sollen Schwesig zufolge im öffentlichen Raum und in Privatwohnungen gleichermaßen gelten.

Ausgangssperren in Hochrisikogebieten mit Inzidenz über 200

Zudem werden Ausgangsbeschränkungen bei einem Inzidenzwert von mehr als 200 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen verhängt. In betroffenen Landkreisen darf man sich nur in einem Radius von 15 Kilometern um die eigene Wohnung bewegen. Es gilt die Wohnadresse und nicht die Außengrenze der Gemeinde. Zudem gelten Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 6 Uhr. Auch Kitas und Schulen werden bei einer Inzidenz von mehr als 200 geschlossen, die Notbetreuung wird eingeschränkt. Ausgenommen von den Schulschließungen sind Abschlussklassen.

Ab Montag dürfen Auswärtige zu touristischen Zwecken und zum Einkaufen nicht mehr ins Kreisgebiet. Die Kitas werden geschlossen.

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der die 200er-Marke weit überschreitet, wird von Montag an eine Einreisesperre verhängt. Laut Schwesig können die Einschränkungen wieder rückgängig gemacht werden, wenn sich abzeichne, dass die 200er-Marke dauerhaft unterschritten bleibt. Zum Arbeiten könne man in Hochrisikokreise ein- oder von dort auspendeln, so Schwesig.

Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen

Weitere Punkte waren bereits zuvor bekannt geworden. So werden die bisher gültigen Einschränkungen („Dezember-Lockdown“) bis zum 31. Januar verlängert. Betriebskantinen werden größtenteils geschlossen. Speisen und Getränke dürfen aber mitgenommen werden. Ausnahmen gelten, wenn die Kantinen für Betriebsabläufe zwingend notwendig sind. Dann sind aber zwingend die Distanz- und Hygieneregeln einzuhalten. Arbeitgeber werden gebeten, weiterhin großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen. Für die Alten- und Pflegeheime gelten weiterhin Schutzstandards. Es gibt eine ständige Testpflicht für Personal und Bewohner.

Abschlussklassen sollen zurück in die Schulen

Kitas und Grundschulen bis zur 6. Klasse bleiben geöffnet. Wenn möglich, sollen die Kinder aber zu Hause betreut werden, die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Ab Klasse 7 gibt es Distanzunterricht. Ab kommender Woche dürfen die Abschlussklassen 10 und 12 und die Abschlussjahrgänge der Berufsschulen zurück in den Präsenzunterricht, damit sie sich gut auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Es sei nicht möglich, alle Kinder wieder in den Präsenzunterricht zu holen, sagte Schwesig. Den ganzen Januar bleibe es beim Distanzunterricht. Schärfere Schul-Regeln gelten von Mittwoch an jedoch im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Pläne für regionalen Präsenzunterricht gestrichen

Von dem Vorhaben, von Mitte Januar an regional wieder Präsenzunterricht für Schüler bis Klasse sechs zu gewährleisten, hat sich das Land verabschiedet. Die anhaltend hohe Zahl an Corona-Neuinfektionen habe die Pläne vorerst zunichte gemacht, sagte Schwesig. Selbst die Stadt Rostock, die über Wochen nur geringe Infektionszahlen aufgewiesen habe, sei nur noch wenig von der kritischen Marke von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen entfernt. Elternteile sollen je zehn zusätzliche Kinderkrankentage und das entsprechende Kinderkrankengeld für die Betreuung der Kinder zu Hause bekommen, für Alleinerziehende gelten 20 Tage. „Dafür muss das Kind nicht krank sein“, sagte Schwesig. „Nutzen sie die Regel“, appellierte sie.

Glawe: Bis zum Ende des Sommers ist die Bevölkerung in MV durchgeimpft

Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) sagte, er gehe davon aus, dass die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Sommerausklang im September durchgeimpft sei. Weiterer Impfstoff sei auf dem Weg nach Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland. In der kommenden Woche werde dies auch der Impfstoff des US-Unternehmens Moderna sein. Dann würden die Immunisierungen auch in den festen zwölf Impfzentren durchgeführt.

Modifizierte Besuchsregel für Altenheime

Bei der Quarantäne gilt, dass Mecklenburger und Vorpommern die aus ausländischen Risikogebieten einreisen, wieder zwei Tests benötigen, um die zehntägige Isolation zu verkürzen. Den ersten bei der Einreise, den zweiten frühestens nach fünf Tagen. Bei Regeln für Alten- und Pflegeheime sind in Landkreisen mit einem Inzidenzwert von unter 50 drei Besuche pro Woche möglich. Bei einer Inzidenz von mehr als 75 würden diese eingeschränkt. Bei einer Inzidenz über 100 darf maximal eine Person nur noch einmal pro Woche zu Besuch. Glawe schloss Besuchsverbote bei steigenden Infektionszahlen nicht aus.