Neu ab Oktober Gaspreise, Deutsche Bahn, Whatsapp – Was sich für Verbraucher ändert
30. September 2023Zwei Umlagen auf den Gaspreis fallen weg. Die Deutsche Bahn hat neue Regeln beim Verkauf von Spartickets. Whatsapp verabschiedet sich auf weiteren Smartphones. Mehr dazu und weitere Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Oktober gibt es hier.
Auf dieser Seite:
- Frist für Anträge auf Heizkostenzuschuss für Holz, Öl und Co.
- Gaspreise: zwei Umlagen entfallen
- Spartickets bei der Deutschen Bahn gegen Kontaktdaten
- Steuererklärung nicht vergessen
- Schlussabrechnung für Corona-Hilfen
- Aus für Whatsapp bei weiteren Smartphones
- Windows Version 11 21H1: Hier endet der Support
- Verbot von Aroma-Tabak nun auch in Tabakerhitzern
- Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken ab 1. Oktober erlaubt
- Es wird wieder an der Uhr gedreht
Frist für Anträge auf Heizkostenzuschuss für Holz, Öl und Co.
Um die gestiegenen Kosten der Wärmeversorgung des letzten Jahres abzufedern, hat die Bundesregierung neben einer Energie- und Gaspreisbremse auch einen Heizkostenzuschuss für Privathaushalte mit „nicht leitungsgebundenen Energieträgern“ wie Holzpellets, Heizöl und Flüssiggas auf den Weg gebracht. Bis 20. Oktober können noch Anträge gestellt werden. Berechtigt ist, wer mindestens das Doppelte im Vergleich zum Vorjahr hinlegen musste. Die Hilfe ist gedeckelt und wird ausgezahlt, wenn der Förderbetrag mindestens 100 Euro ausmacht. Pro Haushalt gibt es jedoch maximal 2.000 Euro als finanzielle Unterstützung für die Heizkosten im Jahr 2022.
Gaspreise: zwei Umlagen entfallen
Ab 1. Oktober fallen zwei Umlagen weg, die der Gas-Netzbetreiber Trading Hub Europe (THE) bislang auf den Gaspreis aufgeschlagen hat. Eine mögliche Ersparnis wird allerdings nicht automatisch an Kunden und Kundinnen von den Gasversorgern durchgereicht. „In bestehenden Gasverträgen kommen die niedrigeren Kosten nicht automatisch an. Darum können sich Neukundenangebote lohnen, bei denen die niedrigeren Gas-Umlagen bereits einkalkuliert sind“, erklärt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.
Das Unternehmen THE wurde von der Bundesregierung beauftragt, den Gaseinkauf und die vorgegebenen Füllstände abzusichern. Mit den Gasumlagen werden die dadurch entstehenden Kosten auf den Gaspreis umgelegt. Diese werden immer wieder den aktuellen Marktbedingungen angepasst.
Spartickets bei der Deutschen Bahn gegen Kontaktdaten
Ab Oktober müssen Kundinnen und Kunden der Deutschen Bahn ihre Handydaten oder die E-Mail-Adresse angeben, wenn sie ein Sparticket für den Fernverkehr kaufen wollen. Das gilt laut Unternehmensangaben auch beim Erwerb in Reisezentren und bei Agenturen. Bei Nutzerinnen und Nutzern der Bahn-App oder der Online-Seite sind die Kontakte bereits hinterlegt. Hier ändert sich damit nichts.
Die Bahn begründet den Schritt damit, besser über Zugausfälle und Verspätungen informieren zu können. Verbraucherschützer kritisieren jedoch, dass die Verpflichtung zu Angaben digitaler Daten viele Personengruppen vor große Hürden stelle, etwa Senioren und Menschen mit Beeinträchtigungen. Beim Kauf der Tickets am Automaten gelte die Regelung weiterhin nicht, erklärt die Deutsche Bahn.
Steuererklärung nicht vergessen
Die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2022 endet eigentlich am 30. September. Da das ein Samstag ist, kann sie noch bis zum 2. Oktober 2023 abgegeben werden. Das gilt für jene, die sie ohne Hilfe von einem Steuerberater anfertigen. Steuerpflichtige, die einen Steuerberater hinzuziehen, müssen die Steuererklärung für 2022 bis zum 31. Juli 2024 beim Finanzamt einreichen.
Schlussabrechnung für Corona-Hilfen
Unternehmer, die die Überbrückungshilfen I bis IV sowie die November- und Dezemberhilfe in Anspruch genommen haben, müssen bis 31. Oktober die Schlussabrechnung vorlegen. Sie muss – ebenso wie beim ursprünglichen Antrag – von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellt werden.
Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden unbürokratisch gewährt. Ob sie auch zu Recht gezahlt wurden, wird nun im Nachhinein geprüft. Wer keine Schlussabrechnung abgibt, muss die Hilfe zurückzahlen.
Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung wurde zunächst vom 30. Juni und nun noch ein weiteres Mal vom 31. August auf den 31. Oktober verlängert. Dies sei aufgrund eines „erhöhten Antragaufkommens“ nötig gewesen, wie ein durchlaufendes Text-Banner auf der Homepage zu den Überbrückungshilfen zwischenzeitlich mitteilte. Einen Aufschub gibt es auch für Anträge auf Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. März 2024, die nach Einzelfallprüfung gewährt werden kann.
Aus für Whatsapp bei weiteren Smartphones
Am 24. Oktober stellt Whatsapp seinen Support für weitere ältere Betriebssysteme ein. Whatsapp hat die Nutzerinnen und Nutzer darüber bereits im Vorfeld über seine Homepage informiert. „Ab dem 24. Oktober 2023 werden nur noch Android-Betriebssysteme der Version 5.0 und aktueller unterstützt“, heißt es dort. Ein Blick in die Geräteeinstellung hilft, um zu wissen, welche Version auf dem eigenen Gerät installiert ist.
Windows Version 11 21H1: Hier endet der Support
Wer die Version 11 21H1 von Windows 11 in der Home- oder Pro-Edition benutzt, kann nur noch bis 10. Oktober auf den Support von Microsoft zurückgreifen. Wie das Unternehmen auf seiner Homepage mitteilt, gibt es danach keine Sicherheitsupdates mehr. Wer den Support nicht verlieren möchte, sollte updaten. Noch bis zum 8. Oktober 2024 allerdings würden die übrigen Produkte der Windows 11-Palette mit der Kennung 11 21H1 unterstützt. Dazu zählen laut Unternehmensangaben die „Enterprise-, Education-, IoT Enterprise- und Enterprise-Editionen“.
Verbot von Aroma-Tabak nun auch in Tabakerhitzern
Ab 23. Oktober darf kein Aroma-Tabak für Tabakerhitzer mehr im Handel verkauft werden. Dies gilt auch für Restbestände. Damit wird das Verbot ausgeweitet, das bereits für mit Aromen versetzte Produkte für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gilt.
Auch müssen die Verpackungen dann mit Warnhinweisen zu den Gefahren des Tabakkonsums versehen werden. Aromatisierte Tabakprodukte seien oft der Einstieg in eine Raucherkarriere, heißt es zur Begründung im Gesetz. E-Zigaretten sind von der Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes weiter ausgenommen.
Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken ab 1. Oktober erlaubt
Ab 1. Oktober ist es wieder erlaubt, Hecken, Gebüsche oder Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden.
Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: Nie bei Frost verschneiden! Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.
Es wird wieder an der Uhr gedreht
In der Nacht vom 28. auf den 29. Oktober endet die diesjährige Sommerzeit und es gilt wieder die „normale“ Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Am Sonntag 3:00 Uhr morgens werden deswegen die Uhren wieder eine Stunde zurückgestellt – diese Nacht ist dann eine Stunde länger. Das Ende der Zeitumstellung wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert – ist aber weiter nicht in Sicht.