“ Zum Ende des Jahres “ Strom- und Gaspreisbremse fallen weg – was das für Sie bedeutet
24. November 2023Ursprünglich sollten die Preisbremsen für Fernwärme, Gas und Strom bis März 2024 gelten. Doch nun fehlen dem Bund nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts viele Milliarden Euro. Deshalb laufen die Obergrenzen auf Strom, Gas und Fernwärme bereits zum Ende des Jahres aus. FOCUS online sagt, was das für Verbraucher bedeutet.
Seit 1. März gilt ein Preisdeckel auf Strom, Fernwärme oder Gas. Die sogenannte Preisbremse sollte Millionen Haushalte in Deutschland entlasten. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gilt eine Obergrenze.
- Bei Gas sind das 12 Cent pro Kilowattstunde,
- für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde und
- für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde.
Die Differenz übernimmt der Staat. Für alles, was die Haushalte über diese 80 Prozent des Vorjahres hinaus verbrauchen, gelten die Arbeitspreise, die der Energielieferant vertraglich festgelegt hat. Eigentlich sollte die Maßnahme bis März 2024 gelten. Doch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht das Bundesfinanzministerium nun die Notbremse. „Zum Ende des Jahres“ würden die Preisbremse beendet, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner dem Deutschlandfunk.
Die Richter untersagen nun der Bundesregierung, Corona-Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro nachträglich für Klimaschutz und die Modernisierung der Industrie anzuwenden. Kurze Zeit später folgte auch ein Verbot für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Kredite aus dem wegen der Energiekrise eingerichteten Fonds dürfen daher ebenfalls nicht umgeschichtet werden. Insgesamt fehlen dem Bundeshaushalt damit immense Summen.
Gas- und Strompreisbremse fallen weg – was heißt das für Verbraucher?
Haushalte mit Altverträgen beim Grundversorger müssen ab 1. Januar 2024 mehr für Gas, Strom und Fernwärme bezahlen. Neukunden haben die Preisbremsen in der Regel gar nicht gebraucht.
Denn die Preise für Strom, Gas und Fernwärme liegen derzeit unter der staatlich verordneten Preisbremse. Mit anderen Worten: Für viele Haushalte hat die Preisbremse seit Monaten nichts gebracht, sie wurde gar nicht benötigt. Es profitieren Haushalte, die Strom, Gas und Fernwärme in der teureren Grundversorgung beziehen. Wobei „profitieren“ relativ ist: Hätten sie sich rechtzeitig um einen Wechsel des Tarifs gekümmert, würden sie mehr sparen können als durch die Preisbremse.
Deshalb gilt für diese Haushalte umso mehr: sofort handeln und den Tarif wechseln.
- Die Gaspreise für Neukunden liegen aktuell bei rund 8 Cent pro Kilowattstunde.
- Die Strompreise für Neukunden liegen aktuell bei rund 29 Cent pro Kilowattstunde.
- Der Durchschnitt für Neukunden bei Fernwärme liegt aktuell bei 8,3 Cent pro Kilowattstunde.
Haben Verbraucher Tarife, die über diesen Preisen liegen, sollten Sie sofort handeln. Mit Wegfall der Preisbremse wird es für sie teuer, wenn es in der Wohnung gemütlich werden soll.
Wegfall von Preisbremse trifft besonders Altverträge
Zur Verdeutlichung: Nach einer einfachen Berechnung von FOCUS online trifft der Wegfall der Preisbremse bei Strom, Gas und Fernwärme vor allem Haushalte mit Altverträgen.
- Fallbeispiel Gas: Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Gasverbrauch von 8000 Kilowattstunden zahlte im Februar 2023 (vor der Preisbremse) bei einem damaligen Durchschnittspreis von 16 Cent pro Kilowattstunde durchschnittlich 1280 Euro im Jahr (107 Euro im Monat). Mit der Preisbremse muss derselbe Haushalt nur noch 960 Euro im Jahr (80 Euro im Monat) berappen. Wenn der Haushalt jedoch in einen günstigeren Tarif wechselt, wäre die Ersparnis höher. Denn im günstigsten Fall würde derselbe Haushalt nur noch 640 Euro im Jahr (54 Euro im Monat) zahlen.
- Fallbeispiel Strom: Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3000 Kilowattstunden zahlte im Februar 2023 (vor der Preisbremse) bei einem damaligen Durchschnittspreis von 45 Cent pro Kilowattstunde durchschnittlich 1350 Euro im Jahr (112,50 Euro im Monat). Mit der Preisbremse belaufen sich die Ausgaben für denselben Haushalt auf 1200 Euro im Jahr (100 Euro im Monat). Durch den Wegfall steigt der Preis wieder auf 1350 Euro. Im günstigsten Tarif würde derselbe Haushalt aber durch einen Wechsel nur noch 870 Euro im Jahr (72,50 Euro im Monat) zahlen.
Sie haben einen Altvertrag? Das müssen Sie jetzt tun
Die meisten Tarife für Neukunden liegen bei Strom, Fernwärme und Gas deutlich unter der Preisbremse. Besonders günstige Anbieter locken mit hohen Rabatten, so dass Haushalte mit einem Anbieterwechsel tatsächlich besser fahren, als wenn sie bei ihrem alten Vertrag (und der Preisbremse bis Jahresende) bleiben.
Wer einen günstigen Energieanbieter gefunden hat und wechseln will, sollte zunächst den Energieverbrauch ermitteln. Verbraucher brauchen dazu die Vorjahresrechnung und müssen den aktuellen Zählstand ablesen. Auf dieser Basis lassen sich Preise und Leistungen mehrerer Anbieter vergleichen.
Bevor Verbraucher einen neuen Vertrag unterschreiben, sollten sie das Preis- und Leistungsverhältnis genauer unter die Lupe nehmen. „Dazu gehören vor allem Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Preisgarantien und Preisanpassungsklauseln“, sagt die Bundesnetzagentur auf Anfrage.
FOCUS online rät: Prüfen Sie die Preisgarantien und Preisanpassungsklauseln. Binden Sie sich zwei Jahre an den Anbieter und gewährt dieser Ihnen nur eine dreimonatige Preisgarantie, müssten Sie im Falle einer Preiserhöhung an dem vierten Monat mehr für Strom bezahlen. Es gilt auch: Im ersten Jahr gilt oft ein Wechsel-Bonus. Fällt er ab dem 13. Monat weg, kann es zu steigenden Grundgebühren und Kilowattstundenpreisen kommen.