Ansturm auf FFP2-Masken wegen Pflicht droht: Was muss ich beim Kauf beachten?

12. Januar 2021 Aus Von mvp-web

14:47:48

Im Kampf gegen das Coronavirus setzen Bund und Länder seit Mitte November auf FFP2-Masken. In Bayern gilt ab kommenden Montag eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Supermarkt.

Um die Verbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen, nutzt Deutschland in Pflegeeinrichtungen seit November verstärkt FFP2-Masken. Risikogruppen erhielten im Vorjahr solche Masken sogar gratis in der Apotheke.

Nun könnte es einen Ansturm auf genau diese Masken geben. Als erstes Bundesland führt Bayern eine FFP2-Maskenpflicht ein: im Supermarkt, beim Discounter und in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln wie Bus, Bahn oder Tram. Weitere Bundesländer könnten demnächst folgen.

Laut Ministerpräsident Markus Söder sei die Verfügbarkeit an solchen Masken ausreichend. Sie sollten also nicht aus Panik große Mengen einkaufen. Dennoch gilt:  Verbraucher sollten sich also langsam mit solchen Masken eindecken.

Es scheint unwahrscheinlich, dass Einzelhändler solche Masken kostenlos zur Verfügung stellen. Erste Filialleiter erklärten, dass das nicht finanzierbar sei.

Schützen FFP2-Masken wirklich besser?

Grundsätzlich sollten Verbraucher immer dort eine Mund- und Nasenbedeckung tragen, wo sich viele Menschen aufhalten. Im Supermarkt und in den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt bundesweit eine Pflicht zum Tragen eines solchen (textilen) Mundschutzes. Einzelhändler haben diese Regelung mittlerweile in ihr Hausrecht eingebaut. Wer sich nicht daran hält, fliegt raus.

In Bayern gilt ab kommenden Montag eine FFP2-Maskenpflicht. Wer mit selbstgebastelter Mund- und Nasenbedeckungen aus Stoff zum Einkaufen fährt oder sich damit in den Bus setzt, verstößt möglicherweise gegen das Impfektionsschutzgesetz.

FFP2-Masken liefern einen Schutz vor „gesundheitsschädlichen Stäuben und Aerosolen“, wie das Fraunhofer Institut schreibt. Wer also viel mit Menschen arbeitet, sollte solche Masken tragen. Auch für Risikogruppen eignen sich diese Masken. „Der Schutzeffekt einer FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzt“, schreibt das Robert-Koch-Institut.

FFP steht für „Filtering Face Piece“ und die Folgezahl zeigt die Schutzstufe. Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt „zur Behandlung und Pflege von infizierten Patienten“ eine Schutzstufe 2 (FFP2) oder 3 (FFP3).

FFP2 dient zum Eigen- wie auch aus dem Fremdschutz. In Krankenhäusern, beim Rettungsdienst und in Laboren sollten Mitarbeiter FFP3 tragen. Diese Masken filtern 99 Prozent der Schadstoffe aus der Luft. Auch hier gilt: Ohne Ventil ist ein Eigen- und Fremdschutz gegeben. Ist ein Ventil eingebaut, gilt nur ein Eigenschutz, denn die Ausatemluft gelangt ungefiltert nach außen.

Wer zum Supermarkt fährt, um dort einzukaufen oder auf dem Wochenmarkt frisches Obst oder Gemüse besorgt, sollte ausreichend Abstand zu anderen halten und sich an die Maskenpflicht halten (Textil oder FFP2).

Zudem gilt es Räume gut zu lüften und Hygienemaßnahmen – wie regelmäßiges Händewaschen, einzuhalten. Wer sich krank fühlt, sollte seinem Arbeitgeber und Hausarzt Bescheid geben.