„eilmeldung“ Bundesverfassungsgericht Bundestagswahl muss in Berlin in mehr Bezirken wiederholt werden
19. Dezember 2023Die Bundestagswahl 2021 in Berlin muss laut Bundesverfassungsgericht in 455 Bezirken wiederholt werden – 31 mehr als im vergangenen Jahr vom Bundestag beschlossen. Ansonsten wurde die Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion zurückgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundestagswahl in Berlin in insgesamt 455 Bezirken wiederholt werden muss. Das sind 31 Bezirke mehr als vor rund einem Jahr vom Bundestag beschlossen. Hintergrund ist eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag, die aber ansonsten zurückgewiesen wurde.
Bei der Wahl hatte es in Berlin zahlreiche Pannen gegeben. Menschen mussten an Wahllokalen lange warten und Schlange stehen, Stimmzettel waren falsch oder fehlten ganz. Vorübergehend mussten Wahllokale schließen oder blieben bis weit nach 18 Uhr geöffnet.
Letztmöglicher Termin für Wiederholung im Februar
Im November 2022 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen, dass die Wahl teilweise wiederholt wird. Betroffen gewesen wären demzufolge 327 der 2.256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1.507 Briefwahlbezirke.
Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag war der Beschluss rechtswidrig, unter anderem weil der Bundestag die Wahl in sechs vom Bundeswahlleiter angefochtenen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt habe. Die Unionsfraktion forderte daher, die Wahl müsse in mehr Wahlbezirken wiederholt werden.
Der letztmögliche Tag für eine Wiederholungswahl wäre der 11. Februar, hatte der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler erklärt. Schon seit dem Sommer würden aber generell die Voraussetzungen für einen neuen Urnengang geschaffen. Die Mehrheit der regierenden Ampelkoalition gilt als nicht gefährdet, da die Stimmen aus Berlin das Ergebnis nicht beeinflussen können.