Entwurf des Arbeitsministeriums Vorübergehend kein Bürgergeld für Job-Verweigerer
28. Dezember 2023Wer sich immer wieder weigert, einen Job anzunehmen, soll künftig für eine gewisse Zeit kein Bürgergeld bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil vor. Nur Unterkunft und Heizung zahlt der Staat weiter.
Die Bundesregierung will die Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger, die einen Job ablehnen, im nächsten Jahr deutlich verschärfen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant, denjenigen die Regelleistung bis zu zwei Monate lang komplett zu streichen, die jegliches Arbeitsangebot ablehnen. Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlt der Staat weiter, damit die Arbeitslosen nicht obdachlos werden.
Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der verschiedenen Medien vorliegt. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Im Kabinett sind die Pläne noch nicht endgültig abgestimmt. Sie befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung.
Es geht um „einige wenige Beziehende von Bürgergeld“
Das Ministerium argumentiert in dem Entwurf, es gebe „einige wenige Beziehende von Bürgergeld“, die Jobangebote beharrlich verweigerten. Der Staat sei aber darauf angewiesen, dass Hilfen nur von denen in Anspruch genommen würden, die sie brauchten. „Die überwältigende Mehrheit der Leistungsbeziehenden weiß, dass Arbeit einen Unterschied macht und arbeitet konstruktiv mit“, sagte Heil der „Bild“. „Klar ist aber auch: Wer dabei nicht mitzieht und sich allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen.“ Es könne nicht sein, dass eine kleine Minderheit das ganze System in Verruf bringe, so Heil.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, aus den Jobcentern gebe es Praxisberichte, dass „einige wenige“ Bürgergeldbeziehende zumutbare Arbeitsaufnahmen beharrlich verweigerten „und somit bewusst ihre Hilfebedürftigkeit aufrechterhalten beziehungsweise nicht vermindern“.
Darin heißt es weiter, dass die geplante komplette Streichung des Regelbedarfs in bestimmten Fallkonstellationen auch vom Bundesverfassungsgericht für möglich erachtet werde, wenn Betroffene etwa ohne wichtigen Grund einen Job nicht annehmen.
Aktuell dürfen die Jobcenter maximal 30 Prozent des Bürgergelds kürzen. Das Bundesverfassungsgericht ließ zuletzt aber eine Verschärfung für Fälle zu, in denen ein Bürgergeld-Empfänger ohne wichtigen Grund ein konkret bestehendes und zumutbares Arbeitsangebot verweigert.
Verschärfung spart rund 170 Millionen Euro
Laut Gesetzentwurf könnten durch die Sanktionsverschärfung rund 170 Millionen Euro pro Jahr gespart werden, wovon der Bund einen Hauptteil von 150 Millionen Euro einbehalten würde. 20 Millionen Euro entfielen demnach auf die Kommunen.
Die Änderungen sind Folge der Haushaltsverhandlungen in der Ampelkoalition, bei denen auch das Arbeitsministerium einen Beitrag zur Konsolidierung leisten muss. Aus dem Entwurf geht hervor, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Ausgleich für frühere Zuschüsse dem Bund 2024 und 2025 je 1,5 Milliarden Euro überweisen soll. 2026 und 2027 soll die BA dann jeweils 1,1 Milliarden Euro zahlen.
Zudem soll festgelegt werden, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nur dann abgesenkt werden können, wenn die BA eine Rücklage in Höhe von 0,8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes gebildet hat. „Dies erhöht die Rechtssicherheit für die BA und die Beitragszahlenden“, heißt es.
Bürgergeld steigt um bis zu 61 Euro
Das Bürgergeld für rund 5,5 Millionen Erwachsene und Kinder in der Grundsicherung wird 2024 um bis zu 61 Euro im Monat steigen und damit so stark angehoben wie noch nie – um gut zwölf Prozent. Im Jahr 2025 soll die Steigerung dann aber nur sehr niedrig ausfallen.