Tödlicher Raser-Unfall: Prozess in Wismar unterbrochen
12. Januar 2024Vor dem Amtsgericht in Wismar ein der neu gestarteter Prozess um einen Raser-Unfall mit zwei Toten auf der A20 in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020 am Mittwoch unterbrochen worden. Zunächst muss ein Attest des Angeklagten geprüft werden.
Von den geladenen zwölf Zeugen wurden nur zwei gehört, dann wurde die Vernehmung abgebrochen: Der Angeklagte konnte der Verhandlung am Amtsgericht Wismar nach eigenen Angaben nicht mehr folgen. Dem Gericht liegt ein Attest vom Beschuldigten vor, demzufolge er an einer posttraumatischen Störung durch seine Bundeswehreinsätze leidet. Das Attest will der Richter von einem Amtsarzt überprüfen lassen, das ist aber erst am Donnerstag möglich. Die Verteidigung hat zudem beantragt, dass der Angeklagte der Verhandlung nicht mehr beiwohnen muss. Dem hat vor allem die Nebenklage sehr vehement widersprochen.
Prozess bereits im zweiten Anlauf
Der Prozess nimmt bereits den zweiten Anlauf. Das Verfahren musste einmal ausgesetzt werden, weil ein Gutachter erkrankt war, der die Schuldfähigkeit des Angeklagten bewerten sollte. Es geht um einen schweren Unfall mit zwei Todesopfern auf der Autobahn 20. Auf der Anklagebank sitzt ein Mann aus Eberswalde in Brandenburg. Ihm wird fahrlässige Tötung in zwei Fällen sowie fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Er soll Anfang August 2020 bei Wismar mit seinem Wagen mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Rostock ungebremst auf ein vor ihm fahrendes Auto aufgefahren sein.
Mit hoher Geschwindigkeit Kleinwagen gerammt
In dem gerammten Pkw starben der 45 Jahre alte Fahrer und eine 19 Jahre alte Mitfahrerin, beide aus Vorpommern. Ein weiterer 19 Jahre alter Insasse dieses Wagens wurde schwer verletzt. Der Unfallverursacher blieb unverletzt. Nach dem Unfall wurden bei ihm 2,1 Promille Atemalkohol gemessen. Kurz vor dem Unfall durfte der Mann nach einer Polizeikontrolle weiterfahren. Bis heute ist ungeklärt, warum der Alkoholpegel des Unfallwagenfahrers bei der Verkehrskontrolle nahe Lübeck offenbar nicht aufgefallen war.
Ermittlungen gegen Polizisten
Auch gegen die Polizisten, die den Mann weiterfahren ließen, läuft ein Ermittlungsverfahren. Ein erster Prozess 2023 war wegen einer längeren Erkrankung eines Gutachters geplatzt. Damals hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt geschwiegen.