Polizeikontrollen im Februar in MV: Alkohol und andere Drogen im Fokus

Polizeikontrollen im Februar in MV: Alkohol und andere Drogen im Fokus

1. Februar 2024 Aus Von mvp-web
Stand: 01.02.2024 06:13 Uhr

Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommerns will Verkehrsteilnehmer im Rahmen der Kampagne „Fahren.Ankommen.LEBEN!“ vermehrt auf deren Fahrtüchtigkeit kontrollieren. Im Februar werden zwei Schwerpunkte gesetzt.

„Alkohol, Drogen und Medikamente“ sowie „Gewerblicher Güter- und Personenverkehr“ sind bei Verkehrskontrollen im Februar das Hauptaugenmerk der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern. Übermäßiger Konsum berauschender Mitteln sei auch und besonders in der Karnevals- oder Faschingszeit ein Thema für die Landespolizei. Zum zweiten Schwerpunkt gehören etwa der Gütertransport per LKW und der öffentliche Nahverkehr. Dabei stehe auch der Schutz der Fahrerinnen und Fahrer im Fokus, etwa hinsichtlich der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten.

Alkohol unter Rauschmitteln größtes Problem

Im Jahr 2022 verzeichnete die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern 3.676 Verkehrsverstöße wegen Alkohol (Zunahme um 6 Prozent zum Vorjahr) und 1.740 wegen anderer Drogen (Zunahme um 5 Prozent zum Vorjahr). Mehr als 400 Verkehrsunfälle mit Verletzten seien allein auf den Einfluss berauschender Mittel zurückzuführen – insbesondere bei jungen Menschen. Die Altersgruppe der 25- bis 45-Jährigen sei am häufigsten an Alkoholunfällen mit Personenschäden beteiligt.

Rauschmittel im Verkehr: Regeln und Grenzen

Für Fahrerinnen und Fahrer unter 22 Jahren gilt bei Alkohol die 0,0 Promille-Grenze am Steuer. Wer trotzdem trinkt, fährt und dabei erwischt wird, handelt sich eine Probezeitverlängerung auf vier Jahre und ein Aufbauseminar ein. Ab dem 22. Lebensjahr gilt bei polizeilichen Kontrollen für alle die 0,5 Promille-Grenze. Wer den Verkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet, muss bereits ab 0,3 Promille mit ernsten Konsequenzen rechnen – vom Entzug des Führerscheins bis zu einer Haftstrafe. Bei Unfällen unter dem Einfluss sonstiger berauschender Mittel gibt es keine Grenzwerte – allein der Nachweis von „Drogen“ stellt einen Verkehrsverstoß dar. Zu den am häufigsten konsumierten Rauschmitteln gehören unter anderem Cannabis (THC), Amphetamine, Kokain, Heroin und Ecstasy.