Auto-Entzug nach Raserei: Beifall aus MV

Auto-Entzug nach Raserei: Beifall aus MV

1. März 2024 Aus Von mvp-web
Stand: 01.03.2024 12:23 Uhr

Die Landesverkehrswacht in Mecklenburg-Vorpommern befürwortet die Beschlagnahme von Autos nach drastischer Raserei. Eine Regelung, wie sie jetzt in Österreich greift, sei sinnvoll, teilte der Verband mit. Das Innenministerium in Schwerin reagierte zurückhaltend.

von Stefan Ludmann

Zu schnelles Fahren ist auch in Mecklenburg-Vorpommern eine der Hauptursachen für schwere Unfälle. Mit Geschwindigkeitskontrollen versucht die Polizei seit Jahren gegenzusteuern. Österreich geht einen weiteren Schritt. Wer dort extrem rast, der riskiert den Verlust seines Wagens. Bei Tempoverstößen von mehr als 80 Kilometer pro Stunde zu viel in Ortschaften oder 90 außerhalb kann das Auto beschlagnahmt und auch versteigert werden. In Dänemark gibt es die Regelung schon seit einiger Zeit. Dort gelten noch schärfere Tempogrenzen.

Beschlagnahmung als Abschreckung

Die Landesverkehrswacht erklärte, nur ganz wenige Verkehrsteilnehmer würden extrem rasen. Meist seien es junge Männer, für die das Auto ein Statussymbol sei. Eine mögliche Beschlagnahmung ihres Autos könne abschreckend wirken und sei schon deshalb sinnvoll, so Geschäftsführerin Andrea Leirich. Bei einem Fahrverbot bestehe immer noch die Möglichkeit – wenn auch verbotenerweise – mit dem eigenen Fahrzeug weiterhin unterwegs zu sein. Die Wahrscheinlichkeit, dabei entdeckt zu werden, sei gering.

Bereits gutes Sanktionssystem in Deutschland

Zurückhaltend reagierte der ADAC. In Deutschland könnten Autos nach illegalen Autorennen schon jetzt eingezogen werden. Die Entscheidung darüber treffe ein Gericht. Unterm Strich gebe es bereits ein gutes Sanktionssystem aus Bußgeldkatalog, dem Punktesystem, Führerscheinentzug und der Möglichkeit, medizinpsychologische Untersuchungen (MPU) anzuordnen, so ein ADAC-Sprecher. Kontrolldichte und Aufklärungsmaßnahmen spielten eine wichtige Rolle.

Innenministerium würde Sanktionserhöhungen begrüßen

Auf die verweist auch das Innenministerium in Schwerin. Eine Sprecherin deutete durchaus Zustimmung zur Regelung in Österreich an: “Aus hiesiger Sicht würde eine Erhöhung des Sanktionsniveaus für Verkehrsordnungswidrigkeiten mit hohem Gefährdungspotenzial, zum Beispiel Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, zur Steigerung der Verkehrssicherheit grundsätzlich begrüßt werden.” Eine eindeutige Aussage zum Anti-Raser-Gesetz in Österreich vermied das Ministerium trotz Anfrage.

Auch die Grünen-Fraktion im Landtag zeigte sich zurückhaltend. In Österreich setzte die grüne Verkehrsministerin Leonore Gewessle die Regelung durch. Wie der ADAC verwies auch die verkehrspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Jutta Wegner, auf die schon bestehenden Regeln zur Beschlagnahme und Einziehung von Autos nach illegalen Autorennen. Wegner meinte, bevor das Gesetz verschärfte werde, sollte geprüft werden, wie das “in das bestehende rechtliche und soziale Gefüge” passe und wie es sich auf Verkehrsteilnehmer “und die Gesellschaft insgesamt” auswirken könne.