Lesedauer 2 MinutenLaut den jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund werden die Rentenbezüge in Ost- und Westdeutschland ab dem 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent erhöht. In der neuen Rententabelle können Rentnerinnen und Rentner ablesen, wie sich die Rentenerhöhung auswirkt.
Somit übersteigt die Rentenerhöhung zum dritten Mal hintereinander die Vier-Prozent-Marke.
Da im vergangenen Jahr der Rentenwert in den neuen Bundesländern aufgrund signifikanter Lohnsteigerungen den der alten Bundesländer eingeholt hat, findet erstmals eine einheitliche Rentenanpassung für ganz Deutschland statt. Denn erstmals wird nicht mehr zwischen Ost und West unterschieden.Rententabelle 2024
In der folgenden Übersicht können Rentnerinnen und Rentner sehen, wie sich die Rentenerhöhung ab Juli 2024 ungefähr für sie auswirkt:
Rentenbasis | Neue Rente ab Juli 2024 | Erhöhung |
700 Euro | 731,99 Euro | +31,99 Euro |
800 Euro | 836,56 Euro | +36,56 Euro |
900 Euro | 941,13 Euro | +41,13 Euro |
1000 Euro | 1.045,70 Euro | +45,70 Euro |
1100 Euro | 1.50,27 Euro | +50,27 Euro |
1200 Euro | 1.055,84 Euro | +55,84 Euro |
1300 Euro | 1.359,41 Euro | +59,41 Euro |
1400 Euro | 1.463,98 Euro | +63,98 Euro |
1500 Euro | 1.568,55 Euro | +68,55 Euro |
1600 Euro | 1.673,12 Euro | +73,12 Euro |
1700 Euro | 1.777,69 Euro | +77,69 Euro |
1800 Euro | 1.882,26 Euro | +82,26 Euro |
1900 Euro | 1.986,83 Euro | +86,83 Euro |
2000 Euro | 2.091 Euro | +91 Euro |
Welche Renten werden erhöht?
Die Erhöhung der Rente um 4,57 Prozent umfasst verschiedene Rentenarten, darunter:
- Gesetzliche Altersrenten
- Gesetzliche Renten wegen Erwerbsminderung
- Gesetzliche Hinterbliebenenrenten
- Renten aus der Alterskasse der Landwirte
- Gesetzliche Unfallrenten
Neuer Rentenwert ab Juli 2024
Ab dem 1. Juli 2024 wird der neue bundeseinheitliche Rentenwert 39,32 Euro betragen. Diese Anpassung trägt direkt zur Erhöhung der monatlichen Rentenzahlungen bei und zeigt den positiven Trend der Lohnentwicklung, auch wenn der Nachhaltigkeitsfaktor eine leichte Dämpfung bewirkte.
Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente
Ab dem 1. Juli 2024 werden auch Anpassungen für Empfänger von Erwerbsminderungsrenten in Kraft treten, wie die Deutsche Rentenversicherung bekanntgegeben hat.
Diese Anpassung sieht eine umfassende Erhöhung der monatlichen Rentenleistungen für Personen vor, die aufgrund eingeschränkter Erwerbsfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
Die Erhöhung gestaltet sich als zweistufige Erhöhung, die alle Empfänger von Erwerbsminderungsrenten betrifft.
Diese Anpassung gilt speziell für jene Leistungsberechtigte, die ihren Rentenanspruch im Zeitraum zwischen Januar 2002 und Dezember 2018 geltend gemacht haben.
Für diese Gruppe von Berechtigten ist, abhängig vom Beginn ihrer Rentenleistung, neben einer allgemeinen Rentenerhöhung ein zusätzlicher Zuschlag vorgesehen. Dieser kann je nach Eintrittszeitpunkt der Rente 4,5 Prozent oder sogar 7,5 Prozent betragen.
Konkret gestaltet sich die Anpassung wie folgt: Empfänger, deren Rentenanspruch zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen hat, können mit einer Erhöhung ihrer monatlichen Bezüge um 7,5 Prozent rechnen. Für diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente im Zeitraum von Juli 2014 bis Dezember 2018 einsetzte, wird ein Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent gewährt
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.