Bundesgericht verhandelt Klagen zur Anbindung für Rügener LNG-Terminal
18. April 2024Umweltverbände mussten im Kampf gegen das Rügener LNG-Terminal Rückschläge vor Gericht hinnehmen. Am Donnerstag wollen sie sich vor dem Bundesverwaltungsgericht Gehör verschaffen.
Die rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung für das Rügener LNG-Terminal liegt bereits am Grund der Ostsee. Mit ihren auf einen Baustopp abzielenden Eilanträgen waren Umweltverbände im vergangenen Jahr vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Am Donnerstag will sich das Gericht nun im Hauptsacheverfahren mit den Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) befassen.
Verbände kritisieren Schädigung der Umwelt
Die Leitung verbindet das umstrittene Terminal an Rügens Küste, das kürzlich eine Genehmigung für den Regelbetrieb erhalten hat, mit dem Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin auf dem Festland. Kritiker sehen eine Schädigung der Umwelt und sprechen von nicht benötigten Überkapazitäten. Am Dienstag erneuerten die Verbände ihre Kritik. Es werde nicht einfach, das Gericht zu überzeugen, sagte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Aber die Frage der Gasmangellage, die für das Projekt entscheidend war, gebe es nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in zurückliegenden Entscheidungen hingegen erklärt, die Genehmigungen gingen in Ordnung, weil die zuständige Behörde zu Recht eine Gasversorgungskrise zugrunde gelegt habe.
Regelbetrieb soll am 15. Mai beginnen
Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff „Energos Power“, das seit Anfang März im Probebetrieb läuft. Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff per Schiff geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Pipeline in der Ostsee zum Verteilungspunkt in Lubmin leiten. Spätestens am 15. Mai soll der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreichen.
Entscheidung vor Gericht am Donnerstag unklar
Unter dem Eindruck des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Gesetzgeber mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, im Sinne der Versorgungssicherheit auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten. Dagegen zielen die Klagen der Umweltverbände. Ob das Bundesverwaltungsgericht Leipzig bereits am Donnerstag eine Entscheidung fällt, ist unklar.