Nachbesserung bei Corona-Hilfen – Höhere Abschlagszahlung, einfacherer Antrag

Nachbesserung bei Corona-Hilfen – Höhere Abschlagszahlung, einfacherer Antrag

19. Januar 2021 Aus Von mvp-web

Zwar hat die Bundesregierung viel Geld in die Hand genommen, um der Wirtschaft zu helfen. Doch bei vielen Firmen, die um ihre Existenz bangen, kommen die Corona-Hilfen nicht an. Nun soll nachgebessert werden.

Die Bundesregierung will nach massiver Kritik aus der Wirtschaft bei den Corona-Hilfen für Unternehmen nachbessern. „Die Hilfen werden einfacher, umfangreicher und zielgenauer“, versprach Finanzminister Olaf Scholz. Der SPD-Politiker einigte sich mit seinem Kabinettskollegen von der CDU, Wirtschaftsminister Peter Altmaier, auf mehrere Verbesserungen.

Künftig soll es nach den Worten von Scholz einen erweiterten Zugang zu den Hilfen geben, außerdem soll der Förderhöchstbetrag aufgestockt werden. Auch die Abschlagszahlungen sollen erhöht werden, das sind Vorschüsse auf spätere Zahlungen. Altmaier kündigte an, die Hilfen sollten zudem unbürokratischer und schneller gezahlt werden.

Einigung der Bundesregierung entscheidend

Die Einigung kam kurz vor Beratungen von Bund und Ländern über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. Dort wird es um eine Fortsetzung des Lockdowns bis in den Februar hinein sowie um mögliche schärfere Regeln gehen.

Erwartet wird, dass die Nachbesserungen bei den Corona-Hilfen Bestandteil des Bund-Länder-Beschlusses sind. Entscheidend ist aber eine Verständigung innerhalb der Bundesregierung, weil der Bund die finanziellen Mittel gibt.

Dreimal höhere Zuschüsse zu Fixkosten

Und darauf haben sie die beiden Minister konkret geeinigt: Bei der sogenannten Überbrückungshilfe III – also Zuschüssen zu den Fixkosten im ersten Halbjahr 2021 – können Unternehmen künftig bis zu 1,5 Millionen Euro bekommen – drei Mal soviel wie bisher.

Damit schneller Gelder bei den Betroffenen ankommen, sollen erste Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro gewährt werden – doppelt so viel wie bislang. Unternehmen sollen bei Anträgen nur noch einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent nachweisen müssen. Selbstständige können eine höhere Kostenpauschale von bis zu 7500 Euro beantragen. Bisher waren es 5000 Euro.

Spezielle Regeln für den Einzelhandel

Auf den Einzelhandel zielt eine weitere Neuerung: Wertverluste für unverkäufliche oder saisonale Ware sollen nun an als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt werden. Außerdem sollen Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung als Kosten geltend gemacht werden können – laut Altmaier etwa Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

Vor allem der Handel hatte gedrängt

Die Bundesregierung reagiert mit den Nachbesserungen auf zunehmende Kritik von Wirtschaftsverbänden, die dem Bund eine schleppende Umsetzung der Hilfen und zu viel Bürokratie vorgeworfen hatten.

Vor allem der Handel hatte auf eine Erweiterung der Hilfen gedrängt, weil kurz vor Weihnachten auch viele Einzelhandelsgeschäfte dicht machen mussten. Kneipen und Restaurants sowie Freizeiteinrichtungen mussten bereits Anfang November schließen. Entsprechend massiv war der Umsatzrückgang. In der Gastronomie lag er im November bei 60 Prozent, bei der Hotellerie sogar bei über 80 Prozent.