Revisionsprozess Mordfall Leonie: Mutter sagt aus

8. Februar 2021 Aus Von mvp-web
Stand: 08.02.2021 15:46 Uhr

Nach dem gewaltsamen Tod der sechsjährigen Leonie aus Vorpommern wurde vor einem Jahr der Stiefvater wegen Mordes verurteilt. Weil er erfolgreich Revision einlegte, muss der Fall teilweise neu verhandelt werden. Heute sagte Leonies Mutter als Zeugin aus.

Im Revisionsprozess um den gewaltsamen Tod der sechsjährigen Leonie aus Torgelow (Kreis Vorpommern-Greifswald) hat die Mutter vor dem Landgericht Neubrandenburg ausgesagt. Allerdings schloss das Gericht die Öffentlichkeit aus. So bleibt vorerst unklar, ob die Aussage der Mutter den Vorwurf der Staatsanwaltschaft an den 29-jährigen Stiefvater stützt, er habe an dem Mädchen einen Mord durch Unterlassen begangen. Der Verteidiger des Angeklagten behauptete nach der Vernehmung der Mutter, der Vorwurf lasse sich nicht mehr halten. Konkreter wurde er nicht. Er kündigt für nächsten Montag eine Erklärung seines Mandanten an. Der Rechtsanwalt der Nebenklage, der die Interessen der Hinterbliebenen des Mädchens vor Gericht vertritt, sagte hingegen, die Aussage der Mutter habe den Angeklagten keineswegs entlastet.

BGH hob Urteil in Teilen auf

In dem Revisionsverfahren soll geklärt werden, ob der angeklagte Stiefvater geplant hatte, Leonie im Januar 2019 sterben zu lassen, nachdem er dass Mädchen und ihren jüngeren Bruder mehrfach schwer misshandelt hatte. Der 29-Jährige war vor fast genau einem Jahr wegen Mordes durch Unterlassen in einem ersten Prozess zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Revisionsprozess ist nötig, weil der Bundesgerichtshof (BGH) das „äußere Tatgeschehen“ in dem Fall aus der ersten Verhandlung zwar bestätigt, das Urteil aber in Teilen aufgehoben hatte. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Neubrandenburg soll nun klären, ob der Stiefvater schon bei den schweren Misshandlungen tagsüber ein Mordmotiv hatte, erklärte ein Gerichtssprecher. In Betracht kommen zum Beispiel „niedere Beweggründe“. Stellt das Gericht diese fest, kann das Tötungsdelikt als Mord verurteilt und bestraft werden. Aber auch die Bewertung der Tat als Totschlag sei möglich, so der Sprecher weiter. Dann werde aus der lebenslänglichen Freiheitsstrafe voraussichtlich eine zeitlich begrenzte.

Sechsjährige starb nach Bestrafung durch Stiefvater

Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der Familie in Torgelow gefunden worden. Der Stiefvater gab damals an, das Mädchen sei eine Treppe im Hausflur hinuntergestürzt und später an den Verletzungen gestorben. Das Gericht folgte dem nicht. Nach Einschätzung der Richter hatte die Mutter vor Gericht glaubhaft geschildert, wie Leonie und ihr damals zwei Jahre alter Bruder mehrfach vom Stiefvater misshandelt worden waren. Zuletzt sei die Sechsjährige Opfer einer Bestrafungsaktion des Mannes geworden, hatte der Richter erklärt.