Große Bundesländer-ÜbersichtAlle Corona-Regeln im Überblick: Das ändert sich ab heute in Ihrem Bundesland

1. Juni 2020 Aus Von mvp-web

Die Bundesländer in Deutschland lockern die verhängten Corona-Einschränkungen weiter Schritt für Schritt. Dabei gehen sie jedoch unterschiedliche Wege – denn: das weitere Vorgehen ist nun alleinige Sache der Bundesländer und ihrer Landkreise. Das führt zu einem Flickenteppich, der für Verunsicherung sorgt. FOCUS Online beantwortet jetzt Ihre Fragen zu den Regelungen.

Die Länder driften bei den Corona-Lockerungen immer weiter auseinander. Das führt zu einem Flickenteppich an Regeln, der in der Bevölkerung für Verunsicherung sorgt. Worauf sich Bund und Länder jedoch am Dienstagabend geeinigt haben: Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sollen bis 29. Juni verlängert werden.

Corona-Regeln in Deutschland: Lockerungen im Bundesländer-Überblick (alphabetisch geordnet)

Für einige ausgewählte Lebenbereiche hat FOCUS Online den aktuellen Stand (Freitag, 29. Mai) zu den Lockerungen in allen 16 Bundesländern bereits für sie zusammengefasst.

Wichtig dabei: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin in allen Bundesländern die Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

In diesem Text erfahren Sie den aktuellen Stand zu:

  • Kontaktbeschränkungen: Wie viele Menschen können sich jetzt offiziell wieder treffen?
  • Gastronomie, Hotels und Ferienwohnungen – welche Möglichkeiten gibt es wo?
  • Schwimmbäder, Freizeitparks – was öffnet wann und wo?
  • Demos (auch gegen Corona-Regeln) – was sind hier die aktuellen Regeln?
  • Kitas und Schulen: Bis wann können alle Kinder zurück?

Mecklenburg-Vorpommern: Touristen dürfen seit 25. Mai kommen

  • Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen noch geschlossen bleiben.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen wieder öffnen. Freizeitparks sind geschlossen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen. Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.
  • Schulen und Kitas: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Seit Montag (25. Mai) stehen Kitas wieder allen Kindern offen.

Baden-Württemberg: Veranstaltungen mit weniger als 100 Menschen möglich

  • Kontaktbestimmungen: Der Aufenthalt draußen ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien, aber auch Treffen mit Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich.
  • Veranstaltungen: In Baden-Württemberg sind ab dem 1. Juni wieder öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass die Hygiene- und Abstandsvorgaben wegen des Coronavirus eingehalten werden.
    Zudem werden auch die Vorgaben für private Feiern gelockert. In geschlossenen Räumen dürfen daran ab dem 1. Juni bis zu zehn Menschen teilnehmen. Im Freien sind maximal 20 Menschen erlaubt. Großveranstaltungen mit mehr als 500 Menschen blieben aber auf jeden Fall bis zum 31. August verboten.
  • Restaurants und Bars: Speiselokale dürfen wieder Gäste bewirten. Kneipen und Bars dürfen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs bereits seit Samstag Gäste im Freien bewirten. Die Öffnung der Innenbereiche in Kneipen und Bars folgt dann von Dienstag an.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels – ausgenommen sind Wellnessbereiche.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks dürfen öffnen, Freibäder unter Auflagen vom 6. Juni an.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen ab dem 2. Juni wieder öffnen. Auch Sportvereine sollen dann wieder in Hallen trainieren können.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen sind erlaubt – mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes – etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.
  • Schulen und Kitas: Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.

Bayern: Hotels und Campingplätze öffnen

  • Kontaktbestimmungen: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars gibt es noch keine Perspektive.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks dürfen seit Samstag öffnen, Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien ab 8. Juni.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen am 8. Juni wieder öffnen. Derzeit ist Sport in Gebäuden nur in wenigen Fällen wie Reithallen erlaubt.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.
  • Schulen und Kitas: Laut Ministerium ist rund die Hälfte aller Jahrgänge wieder an den Schulen, erst nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler wochenweise in die Schule gehen. Bis 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.

Corona-Regeln: In Berlin machen die Freibäder wieder auf

  • Kontaktbestimmungen: Künftig können sich neben Angehörigen zweier Haushalte auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht. Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht.
  • Restaurants und Bars: Kneipen und Bars können ab dem 2. Juni wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen. Restaurants und Gaststätten sind bereits seit dem 15. Mai wieder geöffnet.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Ab dem 2. Juni dürfen Fitnessstudios unter Auflagen wieder öffnen und Gruppen von bis zu zwölf Personen in Sporthallen wieder trainieren.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Für Demonstrationen gilt in Berlin seit dem 30. Mai keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.
  • Schulen und Kitas: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Bis Ende Mai sollen alle Schüler mit verringerter Stundenzahl in die Schulen gehen.

Brandenburg: Kitas öffnen seit 25. Mai bei eingeschränktem Betrieb

  • Kontaktbestimmungen: Zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen dürfen zusammen sein. Private Feiern sind mit bis zu 50 Personen möglich. Die Regeln gelten jeweils für drinnen und draußen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants können öffnen, Bars bleiben geschlossen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks und Freibäder können wieder öffnen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern sind erlaubt.
  • Schulen und Kitas: Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen.

Corona-Regeln in Bremen: Freibäder dürfen zum 1. Juni teilweise öffnen

  • Kontaktbestimmungen: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Seit dem 1. Juni sind in geschlossenen Räumen Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende „Zwei-Haushalts-Regel“ aufgehoben.
  • Restaurants und Bars: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.
  • Freibäder und Freizeitparks: Die ersten Freibäder können ab 1. Juni öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.
  • Schulen und Kitas: Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt. Seit dem 1. Juni können alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen.

Lockerungen und Maßnahmen in Hamburg: Neue Corona-Regeln im Überblick

  • Kontaktbestimmungen: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
  • Restaurants und Bars: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird geprüft.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen vom 2. Juni an unter Auflagen wieder öffnen. Hamburg hat keine größeren Freizeitparks.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.
  • Schulen und Kitas: Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen schrittweise in den Regelbetrieb.

Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Hessen

  • Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.
  • Restaurants und Bars: Gaststätten und Bars sind geöffnet, vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung noch unklar. Freizeitparks können wieder öffnen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Vereine dürfen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.
  • Schulen und Kitas: Kitas sollen zum 2. Juni wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.

Niedersachsen: Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich treffen

  • Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants sind geöffnet, Bars noch zu.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet. Hotels dürfen mit maximal 60 Prozent Auslastung betrieben werden.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen wieder öffnen, das gleiche gilt für Freizeitparks.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel können die Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen.
  • Schulen und Kitas: Die Notbetreuung in den Kitas wird schrittweise ausgeweitet, von Mitte Juni an soll es für alle Kinder ein zeitlich eingeschränktes Angebot für den Kita-Besuch geben. Auch die Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.

Nordrhein-Westfalen: Was Armin Laschet und seine Regierung beschlossen haben

  • Kontaktbestimmungen: Seit dem 30. Mai dürfen sich Gruppen mit bis zu zehn Personen im Freien treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt – bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.
  • Schulen und Kitas: Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Ab Ende Mai sollen alle Schüler tageweise Präsenzunterricht erhalten, ab 8. Juni soll es einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ für alle Kita-Kinder geben.

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Große Bundesländer-ÜbersichtAlle Corona-Regeln im Überblick: Das ändert sich ab heute in Ihrem Bundesland
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Vatertag in München

dpa Die Menschen zieht es nach draußen. Ein Blick über den Englischen Garten in München.

Die Bundesländer in Deutschland lockern die verhängten Corona-Einschränkungen weiter Schritt für Schritt. Dabei gehen sie jedoch unterschiedliche Wege – denn: das weitere Vorgehen ist nun alleinige Sache der Bundesländer und ihrer Landkreise. Das führt zu einem Flickenteppich, der für Verunsicherung sorgt. FOCUS Online beantwortet jetzt Ihre Fragen zu den Regelungen.

Die Länder driften bei den Corona-Lockerungen immer weiter auseinander. Das führt zu einem Flickenteppich an Regeln, der in der Bevölkerung für Verunsicherung sorgt. Worauf sich Bund und Länder jedoch am Dienstagabend geeinigt haben: Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sollen bis 29. Juni verlängert werden.

 Blicken Sie noch durch im Corona-Chaos? Haben Sie Fragen zu aktuellen Maßnahmen und Lockerungen? Wie ergeht es Ihnen mit den Einschränkungen? Formulieren Sie Ihr Anliegen und schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Betreff „Meine Frage“ an meine-frage@focus.de. Wir liefern die Antworten.

Dazu gehört, dass sich maximal zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Thüringen hält sich bei neuen Kontaktbeschränkungen aber einen Sonderweg offen, ebenso andere Länder.

Corona-Regeln in Deutschland: Lockerungen im Bundesländer-Überblick (alphabetisch geordnet)

Für einige ausgewählte Lebenbereiche hat FOCUS Online den aktuellen Stand (Freitag, 29. Mai) zu den Lockerungen in allen 16 Bundesländern bereits für sie zusammengefasst.

Wichtig dabei: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin in allen Bundesländern die Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

In diesem Text erfahren Sie den aktuellen Stand zu:

  • Kontaktbeschränkungen: Wie viele Menschen können sich jetzt offiziell wieder treffen?
  • Gastronomie, Hotels und Ferienwohnungen – welche Möglichkeiten gibt es wo?
  • Schwimmbäder, Freizeitparks – was öffnet wann und wo?
  • Demos (auch gegen Corona-Regeln) – was sind hier die aktuellen Regeln?
  • Kitas und Schulen: Bis wann können alle Kinder zurück?
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Baden-Württemberg: Veranstaltungen mit weniger als 100 Menschen möglich

  • Kontaktbestimmungen: Der Aufenthalt draußen ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien, aber auch Treffen mit Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich.
  • Veranstaltungen: In Baden-Württemberg sind ab dem 1. Juni wieder öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass die Hygiene- und Abstandsvorgaben wegen des Coronavirus eingehalten werden.
    Zudem werden auch die Vorgaben für private Feiern gelockert. In geschlossenen Räumen dürfen daran ab dem 1. Juni bis zu zehn Menschen teilnehmen. Im Freien sind maximal 20 Menschen erlaubt. Großveranstaltungen mit mehr als 500 Menschen blieben aber auf jeden Fall bis zum 31. August verboten.
  • Restaurants und Bars: Speiselokale dürfen wieder Gäste bewirten. Kneipen und Bars dürfen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs bereits seit Samstag Gäste im Freien bewirten. Die Öffnung der Innenbereiche in Kneipen und Bars folgt dann von Dienstag an.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels – ausgenommen sind Wellnessbereiche.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks dürfen öffnen, Freibäder unter Auflagen vom 6. Juni an.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen ab dem 2. Juni wieder öffnen. Auch Sportvereine sollen dann wieder in Hallen trainieren können.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen sind erlaubt – mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes – etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.
  • Schulen und Kitas: Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.

Bayern: Hotels und Campingplätze öffnen

  • Kontaktbestimmungen: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars gibt es noch keine Perspektive.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks dürfen seit Samstag öffnen, Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien ab 8. Juni.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen am 8. Juni wieder öffnen. Derzeit ist Sport in Gebäuden nur in wenigen Fällen wie Reithallen erlaubt.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.
  • Schulen und Kitas: Laut Ministerium ist rund die Hälfte aller Jahrgänge wieder an den Schulen, erst nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler wochenweise in die Schule gehen. Bis 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.
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Corona-Regeln: In Berlin machen die Freibäder wieder auf

  • Kontaktbestimmungen: Künftig können sich neben Angehörigen zweier Haushalte auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht. Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht.
  • Restaurants und Bars: Kneipen und Bars können ab dem 2. Juni wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen. Restaurants und Gaststätten sind bereits seit dem 15. Mai wieder geöffnet.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Ab dem 2. Juni dürfen Fitnessstudios unter Auflagen wieder öffnen und Gruppen von bis zu zwölf Personen in Sporthallen wieder trainieren.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Für Demonstrationen gilt in Berlin seit dem 30. Mai keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.
  • Schulen und Kitas: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Bis Ende Mai sollen alle Schüler mit verringerter Stundenzahl in die Schulen gehen.

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Brandenburg: Kitas öffnen seit 25. Mai bei eingeschränktem Betrieb

  • Kontaktbestimmungen: Zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen dürfen zusammen sein. Private Feiern sind mit bis zu 50 Personen möglich. Die Regeln gelten jeweils für drinnen und draußen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants können öffnen, Bars bleiben geschlossen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks und Freibäder können wieder öffnen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern sind erlaubt.
  • Schulen und Kitas: Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen.

Lesen Sie auch: Auslandsreisen, Kontaktsperren und Familienbonus: Das ändert sich für Sie im Juni 2020

Corona-Regeln in Bremen: Freibäder dürfen zum 1. Juni teilweise öffnen

  • Kontaktbestimmungen: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Seit dem 1. Juni sind in geschlossenen Räumen Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende „Zwei-Haushalts-Regel“ aufgehoben.
  • Restaurants und Bars: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.
  • Freibäder und Freizeitparks: Die ersten Freibäder können ab 1. Juni öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.
  • Schulen und Kitas: Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt. Seit dem 1. Juni können alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen.
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Lockerungen und Maßnahmen in Hamburg: Neue Corona-Regeln im Überblick

  • Kontaktbestimmungen: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
  • Restaurants und Bars: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird geprüft.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen vom 2. Juni an unter Auflagen wieder öffnen. Hamburg hat keine größeren Freizeitparks.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.
  • Schulen und Kitas: Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen schrittweise in den Regelbetrieb.

Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Hessen

  • Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.
  • Restaurants und Bars: Gaststätten und Bars sind geöffnet, vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze ihre Tore öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung noch unklar. Freizeitparks können wieder öffnen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Vereine dürfen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.
  • Schulen und Kitas: Kitas sollen zum 2. Juni wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.

Mecklenburg-Vorpommern: Touristen dürfen seit 25. Mai kommen

  • Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen noch geschlossen bleiben.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet. Gleiches gilt für Campingplätze.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen wieder öffnen. Freizeitparks sind geschlossen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen. Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.
  • Schulen und Kitas: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Seit Montag (25. Mai) stehen Kitas wieder allen Kindern offen.

Niedersachsen: Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich treffen

  • Kontaktbestimmungen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants sind geöffnet, Bars noch zu.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet. Hotels dürfen mit maximal 60 Prozent Auslastung betrieben werden.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen wieder öffnen, das gleiche gilt für Freizeitparks.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Sport in Hallen ist unter Einhaltung der Mindestabstände wieder erlaubt. Das gilt auch für Fitnessstudios.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel können die Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen.
  • Schulen und Kitas: Die Notbetreuung in den Kitas wird schrittweise ausgeweitet, von Mitte Juni an soll es für alle Kinder ein zeitlich eingeschränktes Angebot für den Kita-Besuch geben. Auch die Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.

Nordrhein-Westfalen: Was Armin Laschet und seine Regierung beschlossen haben

  • Kontaktbestimmungen: Seit dem 30. Mai dürfen sich Gruppen mit bis zu zehn Personen im Freien treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants sind geöffnet. Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können aufmachen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken. Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios sind geöffnet. Vereinssport in Hallen ist nur bedingt möglich.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt – bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.
  • Schulen und Kitas: Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Ab Ende Mai sollen alle Schüler tageweise Präsenzunterricht erhalten, ab 8. Juni soll es einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ für alle Kita-Kinder geben.

Lesen Sie auch: Bundesländer-Übersicht – Freibäder starten trotz Corona in neue Saison – wann die Bäder jetzt wo öffnen

Rheinland-Pfalz: Freizeitparks öffnen am 10. Juni, Freibäder am 27. Mai

  • Kontaktbestimmungen: Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.
  • Restaurants und Bars: Gaststätten und Bars dürfen öffnen. Essen und Trinken darf wieder an der Theke abgeholt werden.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind wieder offen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen wieder öffnen, Freizeitparks erst ab dem 10. Juni.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen wieder aufmachen, auch Vereinssport in Hallen ist wieder möglich.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Teilnehmern sind wieder möglich.
  • Schulen und Kitas: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni wieder zur Schule gehen. Die Kitas sollen ab dem 2. Juni für alle öffnen, wenn auch mit Einschränkungen.

Corona-Regeln im Saarland: Treffen von bis zu 10 Personen erlaubt

  • Kontaktbestimmungen: Seit dem 1. Juni sind Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen zugelassen – auch in Gaststätten.
  • Restaurants und Bars: Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen. Unter anderem muss das Personal Mundschutz tragen, die Gaststätten müssen um 23.00 Uhr schließen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für den Tourismus öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen vom 8. Juni an wieder unter Auflagen öffnen. Wann Freizeitparks wieder aufmachen dürfen, ist noch unklar.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Sport treiben in Hallen ist erlaubt – im Fitnessstudio und beim Vereinssport.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter besonderen Auflagen wieder erlaubt, wenn die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden können.
  • Schulen und Kitas: Im Laufe des Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren. Kitas sollen ab dem 8. Juni wieder eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen.

Sachsen: Kitas können im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen

Die Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie sollen ab 6. Juni weiter gelockert werden. Das teilten Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag (26.05.) nach einer Kabinettssitzung in Dresden mit. Maßnahmen wie Abstandsgebot und Maskenpflicht bleiben aber. Endgültig will das Kabinett in der kommenden Woche darüber befinden. Bis dahin gilt:

  • Kontaktbestimmungen: Es können sich zwei Hausstände treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants und Bars dürfen öffnen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios sind geöffnet, Vereinssport ist auch in der Halle erlaubt.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.
  • Schulen und Kitas: Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

Sachsen-Anhalt: Fünf Menschen dürfen sich treffen – Freibäder öffnen

  • Kontaktbestimmungen: Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen, zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden.
  • Restaurants und Bars: Alle Restaurants dürfen wieder öffnen, Bars ebenfalls seit 28. Mai.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und Campingplätze ebenfalls.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist erlaubt. Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.
  • Schulen und Kitas: Ab 2. Juni sollen Kitas und Schulen zu einem regulären Betrieb zurückkehren. Bis zum 15. Juni sollen wieder alle Grundschüler täglich zur Schule kommen.

Schleswig-Holstein: Eingeschränkter Kita-Betrieb seit 1. Juni

  • Kontaktbestimmungen: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants und Bars können öffnen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Besuche sind möglich – in Ferienwohnungen, Hotels und auf dem Campingplatz.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder und Freizeitparks bleiben bis auf weiteres geschlossen.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in Räumen trainieren.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich.
  • Schulen und Kitas: Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits wieder begonnen. Vom 8. Juni an sollen alle Grundschüler wieder eine täglich Beschulung im Klassenverband erhalten. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. Vom 1. Juni an soll in den Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb gelten.

Thüringen: Freibäder dürfen seit 1. Juni öffnen,

  • Kontaktbestimmungen: Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.
  • Restaurants und Bars: Restaurants und Bars können öffnen.
  • Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen aufmachen.
  • Freibäder und Freizeitparks: Freibäder können seit dem 1. Juni öffnen, über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie.
  • Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine können seit dem 1. Juni in die Hallen zurückkehren.
  • Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.
  • Schulen und Kitas: Die Kommunen konnten selbst entscheiden, ob sie in den Kindergärten einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Bis spätestens 15. Juni soll dieser in allen Kitas starten. In den Schulen sollen spätestens nach Pfingsten wieder alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können.
Thüringen will ab dem 6. Juni weg von landesweiten Corona-Regeln – die Kritik ist großIm Ringen um den richtigen Weg in der Corona-Pandemie ist Thüringen vorgeprescht und hat weitreichende Lockerungen angekündigt. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) will vom 6. Juni an auf allgemeine, landesweit gültige Corona-Schutzvorschriften verzichten. Damit würden die bisherigen Regeln zu Mindestabständen, dem Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie Kontaktbeschränkungen nicht mehr gelten.

Es mehren sich jedoch die Stimmen, die zur Vorsicht mahnen und Thüringens Weg zu diesem Zeitpunkt für gefährlich halten. So kritisierte etwa der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach gegenüber der „Saarbrücker Zeitung“ (Montag): „Das ist ganz klar ein Fehler“, denn man habe keine Neuigkeiten in Bezug auf die Gefährlichkeit des Virus. Thüringen stelle genau die Maßnahmen in Frage, „denen man den gesamten Erfolg im Moment zu verdanken hat“.

Michael Roth (SPD), Europa-Staatsminister im Auswärtigen Amt, twitterte am Sonntag, er wünsche allen Thüringerinnen und Thüringern und denen, die das Land besuchten, viel Gesundheit. „Der Föderalismus lässt es mal so richtig krachen und zeigt, was in ihm steckt. Wer schützt jetzt die vielen Vernünftigen vor den wenigen Verantwortungslosen?“

Was Sie zu der Corona-Krise noch wissen sollten

Das Portal mit allen wichtigen Informationen: Die Corona-Pandemie bringt für jeden einzelnen und unsere Gesellschaft nie dagewesene Herausforderungen mit sich. Um in dieser Krise historischer Dimension den Blick auf die Chancen zu richten, haben FOCUS Online, CHIP, Finanzen 100 und netmoms ihre Kräfte gebündelt. Hier bekommen Sie die schnellsten Nachrichten Deutschlands zum Kampf gegen Covid-19.

Auch wichtig: Kurzarbeit. In Folge der Coronavirus-Krise mussten zahlreiche Unternehmen auf Kurzarbeit umstellen. Die Leistung ist zwar steuerfrei – dennoch sollten Bezieher sich mitunter auf eine Nachzahlung einstellen. Es kann durchaus sein, dass zum Jahresende das Finanzamt anklopft: Nachzahlung in der Krise? – Warum sich das Kurzarbeitergeld als Steuerfalle erweisen kann

Deutschland – Deine Chancen: Monika Schnitzer ist eine der fünf Wirtschaftsweisen und forscht über Erfindungen. Im Interview erklärt sie, was eine richtig gute Innovation ausmacht, was die Corona-Krise mit den Arbeitsplätzen machen wird und welche Erfindung wir jetzt dringend benötigen.

Focus Online: Montag, 01.06.2020, 19:47