Die Bundesländer in Deutschland lockern die verhängten Corona-Einschränkungen weiter Schritt für Schritt. Dabei gehen sie jedoch unterschiedliche Wege – denn: das weitere Vorgehen ist nun alleinige Sache der Bundesländer und ihrer Landkreise. Das führt zu einem Flickenteppich, der für Verunsicherung sorgt. FOCUS Online beantwortet jetzt Ihre Fragen zu den Regelungen.
Die Länder driften bei den Corona-Lockerungen immer weiter auseinander. Das führt zu einem Flickenteppich an Regeln, der in der Bevölkerung für Verunsicherung sorgt. Worauf sich Bund und Länder jedoch am Dienstagabend geeinigt haben: Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen sollen bis 29. Juni verlängert werden.
Blicken Sie noch durch im Corona-Chaos? Haben Sie Fragen zu aktuellen Maßnahmen und Lockerungen? Wie ergeht es Ihnen mit den Einschränkungen? Formulieren Sie Ihr Anliegen und schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Betreff „Meine Frage“ an meine-frage@focus.de. Wir liefern die Antworten.
Dazu gehört, dass sich maximal zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Thüringen hält sich bei neuen Kontaktbeschränkungen aber einen Sonderweg offen, ebenso andere Länder.
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Corona-Regeln in Deutschland: Lockerungen im Bundesländer-Überblick (alphabetisch geordnet)
Für einige ausgewählte Lebenbereiche hat FOCUS Online den aktuellen Stand (Freitag, 29. Mai) zu den Lockerungen in allen 16 Bundesländern bereits für sie zusammengefasst.
Wichtig dabei: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin in allen Bundesländern die Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.
In diesem Text erfahren Sie den aktuellen Stand zu:
- Kontaktbeschränkungen: Wie viele Menschen können sich jetzt offiziell wieder treffen?
- Gastronomie, Hotels und Ferienwohnungen – welche Möglichkeiten gibt es wo?
- Schwimmbäder, Freizeitparks – was öffnet wann und wo?
- Demos (auch gegen Corona-Regeln) – was sind hier die aktuellen Regeln?
- Kitas und Schulen: Bis wann können alle Kinder zurück?
Baden-Württemberg: Veranstaltungen mit weniger als 100 Menschen möglich
- Kontaktbestimmungen: Der Aufenthalt draußen ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien, aber auch Treffen mit Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich.
- Veranstaltungen: In Baden-Württemberg sind ab dem 1. Juni wieder öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass die Hygiene- und Abstandsvorgaben wegen des Coronavirus eingehalten werden.
Zudem werden auch die Vorgaben für private Feiern gelockert. In geschlossenen Räumen dürfen daran ab dem 1. Juni bis zu zehn Menschen teilnehmen. Im Freien sind maximal 20 Menschen erlaubt. Großveranstaltungen mit mehr als 500 Menschen blieben aber auf jeden Fall bis zum 31. August verboten. - Restaurants und Bars: Speiselokale dürfen wieder Gäste bewirten. Kneipen und Bars dürfen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs bereits seit Samstag Gäste im Freien bewirten. Die Öffnung der Innenbereiche in Kneipen und Bars folgt dann von Dienstag an.
- Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels – ausgenommen sind Wellnessbereiche.
- Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks dürfen öffnen, Freibäder unter Auflagen vom 6. Juni an.
- Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios dürfen ab dem 2. Juni wieder öffnen. Auch Sportvereine sollen dann wieder in Hallen trainieren können.
- Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen sind erlaubt – mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes – etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.
- Schulen und Kitas: Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.
Bayern: Hotels und Campingplätze öffnen
- Kontaktbestimmungen: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
- Restaurants und Bars: Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars gibt es noch keine Perspektive.
- Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen.
- Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks dürfen seit Samstag öffnen, Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien ab 8. Juni.
- Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen am 8. Juni wieder öffnen. Derzeit ist Sport in Gebäuden nur in wenigen Fällen wie Reithallen erlaubt.
- Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten.
- Schulen und Kitas: Laut Ministerium ist rund die Hälfte aller Jahrgänge wieder an den Schulen, erst nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler wochenweise in die Schule gehen. Bis 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.
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Corona-Regeln: In Berlin machen die Freibäder wieder auf
- Kontaktbestimmungen: Künftig können sich neben Angehörigen zweier Haushalte auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht. Freien treffen. Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht.
- Restaurants und Bars: Kneipen und Bars können ab dem 2. Juni wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen. Restaurants und Gaststätten sind bereits seit dem 15. Mai wieder geöffnet.
- Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.
- Freibäder und Freizeitparks: Freibäder können öffnen. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
- Fitnessstudios und Sporthallen: Ab dem 2. Juni dürfen Fitnessstudios unter Auflagen wieder öffnen und Gruppen von bis zu zwölf Personen in Sporthallen wieder trainieren.
- Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Für Demonstrationen gilt in Berlin seit dem 30. Mai keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr.
- Schulen und Kitas: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Bis Ende Mai sollen alle Schüler mit verringerter Stundenzahl in die Schulen gehen.
Brandenburg: Kitas öffnen seit 25. Mai bei eingeschränktem Betrieb
- Kontaktbestimmungen: Zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen dürfen zusammen sein. Private Feiern sind mit bis zu 50 Personen möglich. Die Regeln gelten jeweils für drinnen und draußen.
- Restaurants und Bars: Restaurants können öffnen, Bars bleiben geschlossen.
- Hotels und Ferienwohnungen: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch Campingplätze sind geöffnet.
- Freibäder und Freizeitparks: Freizeitparks und Freibäder können wieder öffnen.
- Fitnessstudios und Sporthallen: Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen.
- Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern sind erlaubt.
- Schulen und Kitas: Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen.
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Corona-Regeln in Bremen: Freibäder dürfen zum 1. Juni teilweise öffnen
- Kontaktbestimmungen: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Seit dem 1. Juni sind in geschlossenen Räumen Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende „Zwei-Haushalts-Regel“ aufgehoben.
- Restaurants und Bars: Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Bars bleiben weiterhin geschlossen.
- Hotels und Ferienwohnungen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze ebenso.
- Freibäder und Freizeitparks: Die ersten Freibäder können ab 1. Juni öffnen, ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzeptes generell geöffnet werden. Größere Freizeitparks gibt es nicht.
- Fitnessstudios und Sporthallen: Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
- Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.
- Schulen und Kitas: Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt. Seit dem 1. Juni können alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen.
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Lockerungen und Maßnahmen in Hamburg: Neue Corona-Regeln im Überblick
- Kontaktbestimmungen: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
- Restaurants und Bars: Restaurants sind offen, eine Öffnung von Bars wird geprüft.
- Hotels und Ferienwohnungen: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen.
- Freibäder und Freizeitparks: Freibäder dürfen vom 2. Juni an unter Auflagen wieder öffnen. Hamburg hat keine größeren Freizeitparks.
- Fitnessstudios und Sporthallen: Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoor-Spielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
- Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes): Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.
- Schulen und Kitas: Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen schrittweise in den Regelbetrieb.